Berechtigungszertifikat für Online-Ausweisfunktion beantragen
Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion als anbietende Organisation in einer eigenen Anwendung nutzen möchten, brauchen Sie ein Berechtigungszertifikat.
Beschreibung
Für jeden elektronischen Dienst, der mit dem Online-Ausweis genutzt werden kann, ist ein Berechtigungszertifikat erforderlich, welches zur Authentisierung und Authentifizierung von Nutzerin und Nutzer sowie Diensteanbieter berechtigt.
Ein Berechtigungszertifikat beantragen können:
- Diensteanbieter und
- Identifizierungsdiensteanbieter
- Vor-Ort-Diensteanbieter
Es werden folgende Berechtigungen unterschieden:
- der Identitätsnachweis gegenüber Online-Diensteanbietern,
- das Vor-Ort-Auslesen bei Diensteanbietern und
- der Identitätsnachweis gegenüber Identifizierungsdiensteanbietern.
Identitätsnachweis gegenüber Online-Diensteanbietern
Mit dem Berechtigungszertifikat bekommen Sie die Erlaubnis, Daten aus Personalausweisen zur Identifizierung der Inhaberin oder des Inhabers anzufragen und zu verarbeiten. Mit dem Berechtigungszertifikat und den geprüften elektronischen Schlüsseln, wird der technische Zugriff ermöglicht. Sie können damit die Online-Ausweisfunktion als ein digitales Identifizierungsmittel in Ihren eigenen Online-Dienst oder in einem Automaten oder Terminal integrieren.
In Ihrem Antrag müssen Sie darlegen, weshalb Sie ein Interesse an der Nutzung der Online-Ausweisfunktion haben und wie Sie die Personendaten der Ausweisinhaberinnen beziehungswiese der Ausweisinhaber nutzen werden. Außerdem müssen Sie sicherstellen, dass die Daten ausreichend geschützt sind.
Vor-Ort-Auslesen bei Diensteanbietern
Überall dort, wo Personendaten wie Name und Adresse in ein Formular übernommen werden sollen, bietet sich ein Vor-Ort-Auslesen an. Die Daten werden elektronisch ausgelesen und übernommen.
Die Ausweisinhaberin beziehungsweise der Ausweisinhaber ist persönlich anwesend. Die Inhaberin oder der Inhaber der Berechtigung muss die Ausweisinhaberin beziehungsweise den Ausweisinhaber vor dem Auslesen der Daten anhand des aufgedruckten Lichtbilds und seiner Personendaten identifizieren.
Beim Vor-Ort-Auslesen entfällt die PIN-Eingabe durch die Ausweisinhaberin oder den Ausweisinhaber. Sie wird durch die Eingabe oder technische Erfassung der Zugangsnummer (Card Access Number - CAN) auf der Vorderseite des Ausweises durch die Inhaberin oder den Inhaber der Berechtigung ersetzt.
Identitätsnachweis gegenüber Identifizierungsdiensteanbietern
Unternehmen und Behörden können für den Identitätsnachweis einen zertifizierten Service Dritter in Anspruch nehmen. Die sogenannten Identifizierungsdiensteanbieter stellen die Daten aus der Nutzung der Online-Ausweisfunktion im Einzelfall den Unternehmen und Behörden zur Verfügung.
Identifizierungsdiensteanbieter müssen dafür anstelle der Diensteanbieter die Berechtigung und das Berechtigungszertifikat beantragen.
Sie müssen zusätzlich Ihren Service beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizieren lassen.
Die Berechtigungen sind jeweils höchstens 3 Jahre gültig. Bei einem Verstoß gegen die abgegebene Erklärung und das Gesetz können sie jederzeit sofort entzogen werden.
Hinweis
Den Berechtigungszertifikateanbieter (BerCA) müssen Sie als antragstellende Organisation selbst beauftragen. Das heißt: Auf Basis des positiven Berechtigungsbescheides des Bundesverwaltungsamts (BVA) schließen Sie direkt mit dem Berechtigungszertifikateanbieter (BerCA) einen Vertrag über den technischen Bezug des Berechtigungszertifikats und der Sperrlisten ab.
Online-Dienst
Berechtigungszertifikat für Online-Ausweisfunktion online beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
Ansprechpartner
Bundesverwaltungsamt (BVA), Vergabestelle für Berechtigungszertifikate
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr Freitag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 22899 35833100
Telefon Festnetz: +49 221 75833100
E-Mail: npa@bva.bund.de
E-Mail: npa@bva.bund.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- Antragsformular (ausgefüllt und unterschrieben)
- Datenschutzerklärung
- Handelsregisterauszug (nur für E-Business)
- Beschreibung des dem Antrag zu Grunde liegenden Interesses an einer Berechtigung
- Zum Verständnis können Sie Ihren Geschäftsprozess anhand eines Flussdiagramms darstellen und dem Antrag beifügen.
- Falls Sie ein technisches Dienstleistungsunternehmen in Anspruch nehmen, fügen Sie bitte den Vertrag hinzu.
- Zertifikat des Bundesamtes für Informationssicherheit (BSI) (nur Identifizierungsdiensteanbieter)
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Ein Berechtigungszertifikat beantragen können:
- Diensteanbieter
- Identifizierungsdiensteanbieter
- Vor-Ort-Diensteanbieter
Weitere Voraussetzungen:
- Anforderungen an Diensteanbieter für Ihren Erwerb einer Berechtigung:
- Identität des Diensteanbieters mitteilen und nachweisen
- Schilderung des dem Antrag zugrundeliegenden Interesses an einer Berechtigung, insbesondere zur geplanten organisationsbezogenen Nutzung
- Nachweis über Maßnahmen zu Datenschutz und Sicherheit
- es dürfen keine Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung der Berechtigung vorliegen
- Gesonderte Anforderungen an Identifizierungsdiensteanbieter:
- Zertifikat des Bundesamtes für Informationssicherheit (BSI) über die Einhaltung der Vorgaben
- Außerdem brauchen Sie für den Betrieb einen eigenen eID-Server oder ein Dienstleistungsunternehmen als eID-Service-Provider oder
- eine geeignete Software,
- ein Lesegerät für das Vor-Ort-Auslesen und
- eine geeignete Integration der Ausweisanwendung in Ihre Website beziehungsweise Ihr Hintergrundsystem.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Sie müssen das Berechtigungszertifikat schriftlich oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen.
Schriftliche Antragstellung:
- Gehen Sie auf die Internetseite des BVA und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
- Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und unterschreiben Sie es.
- Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular gemeinsam mit allen weiteren geforderten Unterlagen per Post an die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate.
- Die Vergabestelle prüft Ihren Antrag.
- Sie bekommen dann per Post
- den Nachweis über die Berechtigung oder
- einen Bescheid über die Ablehnung
- oder eine Aufforderung zur Neubeantragung
zugestellt.
Online-Antragstellung:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
- Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN-Nummer
- Fügen Sie die weiteren geforderten Unterlagen als Scan hinzu.
- Senden Sie Ihren Antrag ab.
- Die Vergabestelle prüft Ihren Antrag.
- Sie bekommen dann wahlweise per Post oder in Ihren digitalen Postkorb der BundID
- den Nachweis über die Berechtigung zugestellt oder
- einen Bescheid über die Ablehnung
- (oder eine Aufforderung zur Neubeantragung)
zugestellt.
- Sie müssen dann einen Berechtigungszertifikateanbieter (BerCA) für die Bereitstellung der Berechtigungszertifikate wählen und können dann auf Basis des positiven Berechtigungsbescheids einen Vertrag abschließen.
- Nun können Sie einen eigenen eID-Server betreiben oder einen Dienstleister als eID-Service-Provider auswählen.
Hinweis:
eID-Service-Unternehmen können Sie kostenpflichtig bei der Beschaffung der Zertifikate unterstützen und die vollständige Infrastruktur zur Verfügung stellen.
Fristen
Geltungsdauer: 3 Jahre (Gültigkeit des Berechtigungszertifikates)
Bearbeitungsdauer
1 bis 2 Wochen (Ausstellung eines Berechtigungszertifikates Hinweis: Die Vertragsverhandlungen zwischen Ihnen als Diensteanbieter und dem Berechtigungszertifikateanbieter (BerCA) sollten frühzeitig beginnen, damit Sie das Zertifikat rechtzeitig nutzen können.)
Kosten
Erteilung einer Berechtigung: Gebühr 102.00 EUR
abgelehnter Antrag auf Berechtigung: Gebühr 80.00 EUR
Rücknahme oder Widerruf einer Berechtigung: Gebühr 115.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 22.08.2023
Stichwörter
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