Schengen - Visum Erteilung

    Visum für einen Kurzaufenthalt in Deutschland und im Schengenraum beantragen

    Staatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt in Deutschland beziehungsweise im Schengen-Raum ein Visum brauchen, müssen dieses rechtzeitig vor der Einreise bei einer der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Staates besitzen, der im Anhang I der Visa-Verordnung der Europäischen Union (VO (EU) 2018/1806) aufgeführt ist, brauchen Sie für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen im Schengen-Raum ein Visum. Im Bereich Rechtsgrundlagen finden Sie die Verordnung inklusive des Anhangs I.

    Wenn Deutschland Ihr einziges Reiseziel oder Hauptreiseziel (im Schengen-Raum) ist, können Sie das Visum bei einer Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland (Botschaften und Konsulate) beantragen; dasselbe gilt, falls kein Hauptreiseziel besteht, sie aber über die deutschen Außengrenzen in den Schengen-Raum einzureisen beabsichtigen. 

    Bei welcher deutschen Auslandsvertretung Sie den Antrag einreichen müssen, richtet sich nach Ihrem Wohnort. In vielen Ländern kann der Antrag auch bei einem Dienstleister eingereicht werden. In Ländern, wo Deutschland keine Auslandsvertretung hat, kann es möglich sein, das Visum für die Reise nach Deutschland bei einem anderen Schengen-Partner zu beantragen.

    Das Visum berechtigt grundsätzlich zu Aufenthalten von bis zu maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen, beispielsweise für Besuchsaufenthalte, geschäftliche und touristische Aufenthalte. 

    Abkommen der EU mit einzelnen Drittstaaten ermöglichen deren Staatsangehörigen eine erleichterte Antragstellung. Informationen hierzu finden Sie auf der Liste der Länder mit Visumerleichterung.

    Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Staates besitzen, der im Anhang II der Visa-Verordnung der Europäischen Union (VO (EU) 2018/1806) aufgeführt ist und Sie keine Erwerbstätigkeit ausüben wollen, brauchen Sie für die Einreise in den Schengen-Raum kein Visum.

    Online-Dienst

    Online-Antragsassistenz für ein Schengen-Visum in verschiedenen Sprachen auf der Seite des Auswärtigen Amtes

    ID: B100019_103728533

    Beschreibung

    Hier können Sie Ihren Visumantrag online ausfüllen. Bevor Sie mit dem Formular starten, halten Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie Ihre Reisedokumente bereit. Der Assistent führt Sie durch das Formular, falls Sie Hilfe benötigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Für Visumangelegenheiten im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland (Botschaften, Generalkonsulate) zuständig. Über die Internetseite des Auswärtigen Amtes finden Sie alle notwendigen Informationen zu Ihrer zuständigen Deutschen Vertretung.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner für Schengen-Visa sind die Visastellen der deutschen Auslandsvertretungen.

    Ansprechpartner

    Auswärtiges Amt (AA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Werderscher Markt 1

    10117 Berlin

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 9  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Werderscher Markt
      Linie:
      • Bus: 147
    • Haltestelle: Spittelmarkt
      Linie:
      • Bus: M48
    Hausanschrift

    Adenauerallee 99-103

    53113 Bonn

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 9  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Werderscher Markt
      Linie:
      • Bus: 147
    • Haltestelle: Spittelmarkt
      Linie:
      • Bus: M48

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 9:00 bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 5000-2000

    Fax: +49 30 1817-3402

    E-Mail: poststelle@auswaertiges-amt.de

    Internet

    Stichwörter

    AA, Außenministerium

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Auslandsvertretungen des Bundes - Botschaft / Generalkonsulat / Konsulat

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Visa Karte, Mastercard, American Express

    Bankverbindung

    Bundeskasse Halle bei der Bundesbank Leipzig

    Empfänger: Bundeskasse Halle bei der Bundesbank Leipzig

    IBAN: DE21 8600 0000 0086 0010 55

    Bankinstitut: Bundesbank Leipzig

    Formulare

    Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums

    Weitere Informationen

    Zuständigkeitsgebiet: Konsularbezirk der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Konsulatfinder - Suche für deutsche Vertretungen im Ausland

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums, Kategorie C
    • ein gültiges Reisedokument, zum Beispiel Reisepass
    • biometrisches Lichtbild
    • ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
    • Nachweis einer angemessenen und gültigen Reisekrankenversicherung
    • Nachweis über den Reisezweck und die Bedingungen Ihres Aufenthalts in Deutschland
    • Nachweis darüber, dass Sie Ihren Aufenthalt und Ihre Rückreise bezahlen können
    • Einzelheiten zu den für einen Visumantrag erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Internetseite der zuständigen deutschen Auslandsvertretung und in den dort eingestellten Merkblättern

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie benötigen ein gültiges Reisedokument.
    • Sie müssen ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular einreichen.
    • Sie müssen dabei den Zweck Ihrer Reise und die Bedingungen Ihres Aufenthalts glaubhaft machen können.
    • Sie müssen glaubhaft machen können, dass Sie aus dem Schengen-Raum ausreisen, bevor Ihr Visum ungültig wird.
    • Es darf für Sie keine Ausschreibung zur Einreiseverweigerung im Schengener Informationssystem (SIS) vorliegen.
    • Sie dürfen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines oder mehrerer Mitgliedstaaten des Schengen-Raums darstellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Remonstration (einzulegen bei der über den Schengen-Visumantrag entscheidenden deutschen Auslandsvertretung)
    • Klage (zum Verwaltungsgericht Berlin)

    Verfahrensablauf

    In der Regel müssen Sie die Antragsunterlagen persönlich abgeben:

    • Auf der Webseite der Deutschen Auslandsvertretung an Ihrem Wohnort finden Sie das Antragsformular und ausführliche Informationen, welche Unterlagen Sie dem Antrag beifügen müssen. 
    • Buchen Sie bitte rechtzeig einen Termin für die Antragstellung.
    • Das vollständige Antragformular und die erforderlichen Nachweise können Sie entweder direkt bei der Auslandsvertretung oder einem externen Dienstleister abgeben.
    • Bei Abgabe des ersten Antrags werden Ihre Fingerabdrücke genommen (diese müssen alle 5 Jahre neu gespeichert werden).
    • Das Visum wird in Form eines Etiketts in Ihren Pass eingeklebt.
    • Nur wenn Ihnen kein Visum erteilt werden kann, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, der Sie auch darüber informiert, welche Rechtsbehelfe Ihnen gegen diese Entscheidung zur Verfügung stehen.

    Fristen

    Antragsfrist: 6 Monate (Sie können den Antrag frühestens 6 Monate (bei Seeleuten: 9 Monate) vor dem geplanten Reiseantritt stellen.)

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 15 Tage (In der Regel: 15 Kalendertage nach der Einreichung)

    Kosten

    Bei Geltung eines Visumerleichterungsabkommens gegebenenfalls geringere Gebühren. In bestimmten Fällen kann die Gebühr ermäßigt oder ganz erlassen werden. Bei Antragseinreichung bei einem Dienstleister erhebt dieser einer Service-Gebühr.: Gebühr 80.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Ermäßigte Visumgebühr für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren. Bei Geltung eines Visumerleichterungsabkommens gegebenenfalls geringere Gebühren. In bestimmten Fällen kann die Gebühr ermäßigt oder ganz erlassen werden. Bei Antragseinreichung bei einem Dienstleister erhebt dieser einer Service-Gebühr.: Gebühr 40.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebührenfrei für: Kinder unter 6 Jahren Schülerinnen und Schüler, Studierende und Teilnehmende an Aufbaustudiengängen und mitreisendes Lehrpersonal, die zu Studien- oder Ausbildungszwecken einreisen wollen Vertreterinnen und Vertreter gemeinnütziger Organisationen bis zum Alter von 25 Jahren, die an Seminaren, Konferenzen, Sport-, Kultur- oder Lehrveranstaltungen teilnehmen, welche von gemeinnützigen Organisationen organisiert werden Forschende bei Reisen zu Forschungszwecken oder zur Teilnahme an einem wissenschaftlichen Seminar oder einer Konferenz "Ersetzen" eines alten, noch gültigen Visums in einem "vollen" Reisedokument (ohne leere Seiten) durch ein neues Visum mit gleicher Gültigkeitsdauer in einem neuen Reisedokument: Gebühr kostenfrei (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Von der Visumpflicht ausgenommen sind Personen, die in Artikel 6 der EU-Visa-Verordnung aufgeführt sind (beispielsweise Inhaber von Diplomatenpässen, ziviles Flug- oder Schiffspersonal).

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

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    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Auswärtiges Amt am 03.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen, Einreisegenehmigung, Schengen-Raum, Durchreise, Touristenvisum, Visumantrag, Besuchsvisum, Visa, Aufenthaltstitel, Flughafentransitvisum, Visum, Transitvisum, Geschäftsvisum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English