• Fahrenkrug (Landkreis Segeberg, Schleswig-Holstein)
Schengen - Visum Erteilung

Visum für einen Kurzaufenthalt in Deutschland und im Schengenraum beantragen

Staatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt in Deutschland beziehungsweise im Schengen-Raum ein Visum brauchen, müssen dieses rechtzeitig vor der Einreise bei einer der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Staates besitzen, der im Anhang I der Visa-Verordnung der Europäischen Union (VO (EU) 2018/1806) aufgeführt ist, brauchen Sie für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen im Schengen-Raum ein Visum. Im Bereich Rechtsgrundlagen finden Sie die Verordnung inklusive des Anhangs I.

Wenn Deutschland Ihr einziges Reiseziel oder Hauptreiseziel (im Schengen-Raum) ist, können Sie das Visum bei einer Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland (Botschaften und Konsulate) beantragen; dasselbe gilt, falls kein Hauptreiseziel besteht, sie aber über die deutschen Außengrenzen in den Schengen-Raum einzureisen beabsichtigen. 

Bei welcher deutschen Auslandsvertretung Sie den Antrag einreichen müssen, richtet sich nach Ihrem Wohnort. In vielen Ländern kann der Antrag auch bei einem Dienstleister eingereicht werden. In Ländern, wo Deutschland keine Auslandsvertretung hat, kann es möglich sein, das Visum für die Reise nach Deutschland bei einem anderen Schengen-Partner zu beantragen.

Das Visum berechtigt grundsätzlich zu Aufenthalten von bis zu maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen, beispielsweise für Besuchsaufenthalte, geschäftliche und touristische Aufenthalte. 

Abkommen der EU mit einzelnen Drittstaaten ermöglichen deren Staatsangehörigen eine erleichterte Antragstellung. Informationen hierzu finden Sie auf der Liste der Länder mit Visumerleichterung.

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Staates besitzen, der im Anhang II der Visa-Verordnung der Europäischen Union (VO (EU) 2018/1806) aufgeführt ist und Sie keine Erwerbstätigkeit ausüben wollen, brauchen Sie für die Einreise in den Schengen-Raum kein Visum.

Online-Dienst

Online-Antragsassistenz für ein Schengen-Visum in verschiedenen Sprachen auf der Seite des Auswärtigen Amtes

ID: B100019_103728533

Beschreibung

Hier können Sie Ihren Visumantrag online ausfüllen. Bevor Sie mit dem Formular starten, halten Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie Ihre Reisedokumente bereit. Der Assistent führt Sie durch das Formular, falls Sie Hilfe benötigen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
  • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland

Sprache

Deutsch

Sprache: de

zuständige Stelle

Für Visumangelegenheiten im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland (Botschaften, Generalkonsulate) zuständig. Über die Internetseite des Auswärtigen Amtes finden Sie alle notwendigen Informationen zu Ihrer zuständigen Deutschen Vertretung.

Zuständigkeit

Ansprechpartner für Schengen-Visa sind die Visastellen der deutschen Auslandsvertretungen.

Ansprechpartner

Auswärtiges Amt (AA)

Adresse

Hausanschrift

Werderscher Markt 1

10117 Berlin

Parkplätze

  • Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 9  Gebühren: nein

Haltestellen

  • Haltestelle: Werderscher Markt
    Linie:
    • Bus: 147
  • Haltestelle: Spittelmarkt
    Linie:
    • Bus: M48
Hausanschrift

Adenauerallee 99-103

53113 Bonn

Parkplätze

  • Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 9  Gebühren: nein

Haltestellen

  • Haltestelle: Werderscher Markt
    Linie:
    • Bus: 147
  • Haltestelle: Spittelmarkt
    Linie:
    • Bus: M48

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 9:00 bis 15:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 30 5000-2000

Fax: +49 30 1817-3402

E-Mail: poststelle@auswaertiges-amt.de

Internet

Stichwörter

AA, Außenministerium

Version

Technisch geändert am 13.02.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Auslandsvertretungen des Bundes - Botschaft / Generalkonsulat / Konsulat

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Visa Karte, Mastercard, American Express

Bankverbindung

Bundeskasse Halle bei der Bundesbank Leipzig

Empfänger: Bundeskasse Halle bei der Bundesbank Leipzig

IBAN: DE21 8600 0000 0086 0010 55

Bankinstitut: Bundesbank Leipzig

Formulare

Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums

Weitere Informationen

Zuständigkeitsgebiet: Konsularbezirk der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung

Version

Technisch geändert am 13.02.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Konsulatfinder - Suche für deutsche Vertretungen im Ausland

Internet

Formulare

Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums

Version

Technisch geändert am 15.02.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums, Kategorie C
  • ein gültiges Reisedokument, zum Beispiel Reisepass
  • biometrisches Lichtbild
  • ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Nachweis einer angemessenen und gültigen Reisekrankenversicherung
  • Nachweis über den Reisezweck und die Bedingungen Ihres Aufenthalts in Deutschland
  • Nachweis darüber, dass Sie Ihren Aufenthalt und Ihre Rückreise bezahlen können
  • Einzelheiten zu den für einen Visumantrag erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Internetseite der zuständigen deutschen Auslandsvertretung und in den dort eingestellten Merkblättern

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Online-Dienste vorhanden: Ja

Voraussetzungen

  • Sie benötigen ein gültiges Reisedokument.
  • Sie müssen ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular einreichen.
  • Sie müssen dabei den Zweck Ihrer Reise und die Bedingungen Ihres Aufenthalts glaubhaft machen können.
  • Sie müssen glaubhaft machen können, dass Sie aus dem Schengen-Raum ausreisen, bevor Ihr Visum ungültig wird.
  • Es darf für Sie keine Ausschreibung zur Einreiseverweigerung im Schengener Informationssystem (SIS) vorliegen.
  • Sie dürfen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines oder mehrerer Mitgliedstaaten des Schengen-Raums darstellen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Remonstration (einzulegen bei der über den Schengen-Visumantrag entscheidenden deutschen Auslandsvertretung)
  • Klage (zum Verwaltungsgericht Berlin)

Verfahrensablauf

In der Regel müssen Sie die Antragsunterlagen persönlich abgeben:

  • Auf der Webseite der Deutschen Auslandsvertretung an Ihrem Wohnort finden Sie das Antragsformular und ausführliche Informationen, welche Unterlagen Sie dem Antrag beifügen müssen. 
  • Buchen Sie bitte rechtzeig einen Termin für die Antragstellung.
  • Das vollständige Antragformular und die erforderlichen Nachweise können Sie entweder direkt bei der Auslandsvertretung oder einem externen Dienstleister abgeben.
  • Bei Abgabe des ersten Antrags werden Ihre Fingerabdrücke genommen (diese müssen alle 5 Jahre neu gespeichert werden).
  • Das Visum wird in Form eines Etiketts in Ihren Pass eingeklebt.
  • Nur wenn Ihnen kein Visum erteilt werden kann, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, der Sie auch darüber informiert, welche Rechtsbehelfe Ihnen gegen diese Entscheidung zur Verfügung stehen.

Fristen

Antragsfrist: 6 Monate (Sie können den Antrag frühestens 6 Monate (bei Seeleuten: 9 Monate) vor dem geplanten Reiseantritt stellen.)

Bearbeitungsdauer

0 bis 15 Tage (In der Regel: 15 Kalendertage nach der Einreichung)

Kosten

Bei Geltung eines Visumerleichterungsabkommens gegebenenfalls geringere Gebühren. In bestimmten Fällen kann die Gebühr ermäßigt oder ganz erlassen werden. Bei Antragseinreichung bei einem Dienstleister erhebt dieser einer Service-Gebühr.: Gebühr 80.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Ermäßigte Visumgebühr für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren. Bei Geltung eines Visumerleichterungsabkommens gegebenenfalls geringere Gebühren. In bestimmten Fällen kann die Gebühr ermäßigt oder ganz erlassen werden. Bei Antragseinreichung bei einem Dienstleister erhebt dieser einer Service-Gebühr.: Gebühr 40.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Gebührenfrei für: Kinder unter 6 Jahren Schülerinnen und Schüler, Studierende und Teilnehmende an Aufbaustudiengängen und mitreisendes Lehrpersonal, die zu Studien- oder Ausbildungszwecken einreisen wollen Vertreterinnen und Vertreter gemeinnütziger Organisationen bis zum Alter von 25 Jahren, die an Seminaren, Konferenzen, Sport-, Kultur- oder Lehrveranstaltungen teilnehmen, welche von gemeinnützigen Organisationen organisiert werden Forschende bei Reisen zu Forschungszwecken oder zur Teilnahme an einem wissenschaftlichen Seminar oder einer Konferenz "Ersetzen" eines alten, noch gültigen Visums in einem "vollen" Reisedokument (ohne leere Seiten) durch ein neues Visum mit gleicher Gültigkeitsdauer in einem neuen Reisedokument: Gebühr kostenfrei (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Hinweise (Besonderheiten)

Von der Visumpflicht ausgenommen sind Personen, die in Artikel 6 der EU-Visa-Verordnung aufgeführt sind (beispielsweise Inhaber von Diplomatenpässen, ziviles Flug- oder Schiffspersonal).

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Auswärtiges Amt am 03.02.2022

Version

Technisch geändert am 25.10.2024

Stichwörter

Flughafentransitvisum, Geschäftsvisum, Visumantrag, Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen, Besuchsvisum, Visa, Schengen-Raum, Touristenvisum, Visum, Transitvisum, Durchreise, Einreisegenehmigung, Aufenthaltstitel

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English