Wohnungshilfe für gesetzlich Unfallversicherte Gewährung

    Wohnungshilfe für gesetzlich Unfallversicherte

    Ihre Gesundheit ist durch einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit langfristig geschädigt, sodass Sie behindertengerechten Wohnraum benötigen? Dann können Sie Wohnungshilfe von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.

    Beschreibung

    Das Ziel der Wohnungshilfe ist, dass Sie möglichst selbstbestimmt leben und an allen Aspekten des täglichen, beruflichen und sozialen Lebens teilhaben können.

    Die Wohnungshilfe umfasst je nach Einzelfall

    • Kosten für angepassten oder bereitgestellten behindertengerechten Wohnraum,
    • Umzugskosten sowie
    • Kosten für die Bereitstellung von Wohnraum für eine Pflegekraft.

    Die Art und der Umfang der Wohnungshilfe hängen von Ihrem persönlichen Bedarf ab.

    Online-Dienst

    Online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden (für Versicherte)

    ID: B100019_105922516

    Beschreibung

    Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Glinkastraße 40

    10117 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 6050404

    E-Mail: info@dguv.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Gebärdentelefon: sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de

    ISDN-Bildtelefon für gehörlose oder hörbehinderte Menschen: +49 800 60 50 415

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihren persönlichen Umständen, Bedürfnissen und Anliegen ab.
    • Dazu können zum Beispiel Kostenvoranschläge für mögliche Umbauten gehören.
    • Details erfahren Sie im persönlichen Gespräch.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Sie haben Anspruch auf Wohnungshilfe bei einem Gesundheitsschaden

    • infolge eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit,
    • der mehr als 6 Monate andauert,
    • durch dessen Art oder Schwere Sie angewiesen sind auf die
      • behindertengerechte Anpassung Ihres vorhandenen Wohnraums oder
      • Bereitstellung behindertengerechten Wohnraums.

    Sie haben insbesondere dann einen Anspruch, wenn Sie Ihr tägliches Leben in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus nicht mehr bewältigen können. Das gilt auf für den Fall, dass Sie

    • Ihr tägliches Leben nur unter unzumutbaren Erschwernissen bewältigen können,
    • der aktuelle Wohnraum, mit allen für Sie erforderlichen Räumen, nicht oder nur unter unzumutbaren Erschwernissen zugänglich und nutzbar ist oder
    • ihr bisheriger oder zukünftiger neuer Arbeitsplatz von der bisher genutzten Wohnung aus nur unter unzumutbaren Erschwernissen erreicht werden kann, egal ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem eigenen Auto.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

    Verfahrensablauf

    Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüft und zahlt die Wohnungshilfe von sich aus ("von Amts wegen"). Ein Antrag ist also nicht notwendig.

    Sie können Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aber online, im Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse oder per Post kontaktieren, um Ihren Anspruch auf Wohnungshilfe zu überprüfen.

    Online-Dienst:

    • Rufen Sie den Online-Dienst auf.
    • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
    • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres Bund-ID Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
    • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
    • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
    • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
    • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
    • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

    Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

    • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

    Nachricht per Post:

    • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

    Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Wochen (Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab, da es sich um den Anbau eines Treppenlifts oder auch dem Umbau eines Hauses handeln kann. Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse kontaktiert Sie in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Wochen.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 06.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Wohnungshilfe, Unfallversicherungsträger öffentlicher Hand, Wohnraum für Pflegekraft, Hausanbau, Wohnung, Berufsgenossenschaft, Arbeitsunfall, Hausumbau, behindertengerechte Anpassung, Barrierefrei, Gewährung Wohnungshilfe, Unfallkasse, Umzugskosten, behindertengerechter Wohnraum, Gesundheitsschaden, Wohnungsumbau, Berufskrankheit, Anbau, rollstuhlgerecht, gesetzliche Unfallversicherung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English