Übergangsgeld für gesetzlich Unfallversicherte Gewährung

    Übergangsgeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei beruflicher Reha erhalten

    Wenn Sie infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit an qualifizierten Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben (einer beruflichen Reha), teilnehmen und kein Arbeitsentgelt beziehen, erhalten Sie Übergangsgeld.

    Beschreibung

    Übergangsgeld erhalten Sie infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit, wenn Sie an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben, also einer beruflichen Reha, teilnehmen. Das Übergangsgeld hat Entgeltersatzfunktion und soll während der Reha fehlendes Einkommen ausgleichen und so Ihren Lebensunterhalt, und gegebenenfalls auch den Ihrer Familie, sichern. In bestimmten Fällen können Sie auch zwischen und nach Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Übergangsgeld erhalten.

    Sie müssen keinen Antrag stellen. Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüft mögliche Ansprüche von sich aus ("von Amts wegen").

    Die Höhe des Übergangsgeldes richtet sich nach Ihren letzten Arbeitseinkünften oder Ihrer beruflichen Qualifikation sowie Ihren familiären Verhältnissen (Kind oder Pflegebedürftigkeit bei Angehörigen).

    Während des Bezugs von Übergangsgeld übernimmt Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge.

    Benötigen Sie nähere Informationen zur Berechnung oder weitere Informationen zum Übergangsgeld, wenden Sie sich bitte an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

    Online-Dienst

    Online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden (für Versicherte)

    ID: B100019_105922516

    Beschreibung

    Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Glinkastraße 40

    10117 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 6050404

    E-Mail: info@dguv.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Gebärdentelefon: sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de

    ISDN-Bildtelefon für gehörlose oder hörbehinderte Menschen: +49 800 60 50 415

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Bei Ihnen liegt ein Arbeits- oder Wegeunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit vor.
    • Sie nehmen an einer qualifizierten Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teil (berufliche Reha).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

    Verfahrensablauf

    Der Anspruchszeitraum und die Höhe des Übergangsgeldes der gesetzlichen Unfallversicherung werden von Amts wegen von Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse festgestellt.

    Sie können Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse auch online oder per Post kontaktieren.

    Online-Dienst:

    • Rufen Sie den Online-Dienst auf. 
    • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt. 
    • Sie können sich anmelden.
      • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
      • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
    • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
    • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
    • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
    • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
    • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

    Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

    • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

    Nachricht per Post:

    • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
    • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 08.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Berufsförderung, Unfallversicherungsträger öffentlicher Hand, wirtschaftliche Sicherstellung, Berufliche Weiterbildung, Entgeltersatzleistungen, gesetzliche Unfallversicherung, Berufsvorbereitung, Umschulung, Unfallkasse, Leistungen Teilhabe am Arbeitsleben, Berufsgenossenschaft, Ergänzende Leistungen, Leistungen zum Lebensunterhalt, Berufliche Rehabilitation, Berufliche Anpassung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English