• Wahlstorf (Landkreis Plön, Schleswig-Holstein)
Sterbegeld für Hinterbliebene von gesetzlich Unfallversicherten Gewährung

Sterbegeld für Hinterbliebene aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten

Wenn ein Mitglied Ihrer Familie infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder infolge einer anerkannten Berufskrankheit verstorben ist, können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung Sterbegeld erhalten.

Beschreibung

Sterbegeld unterstützt die Angehörigen von Verstorbenen, die gesetzlich unfallversichert waren. Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zahlt das Sterbegeld, damit Sie nicht allein für die Bestattung aufkommen müssen.

Ein Antrag ist nicht nötig.

Sie erhalten Sterbegeld, wenn Sie

  • die Kosten für die Bestattung Ihrer oder Ihres Angehörigen getragen haben,
  • wenn keine Bestattung stattgefunden hat, etwa weil Ihr Familienmitglied verschollen ist,
  • wenn Sie die Bestattung einer Person bezahlt haben, die nicht zu Ihrer Familie gehört. Dies ist nur möglich, wenn es keine Hinterbliebenen gibt, die Anspruch auf das Sterbegeld haben.

Das Sterbegeld beträgt

  • für Hinterbliebene: ein Siebtel der zum Zeitpunkt des Todes geltenden sogenannten Bezugsgröße

für Personen, die nicht zur Familie gehören: maximal so hoch wie das Sterbegeld.

Online-Dienst

Online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden (für Versicherte)

ID: B100019_105922516

Beschreibung

Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
  • keine Identifizierung

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Adresse

Hausanschrift

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 800 6050404

E-Mail: info@dguv.de

Internet

Weitere Informationen

Gebärdentelefon: sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de

ISDN-Bildtelefon für gehörlose oder hörbehinderte Menschen: +49 800 60 50 415

Version

Technisch geändert am 17.02.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Für anspruchsberechtigte Personen, die keine Hinterbliebenen sind:

  • Nachweis über die Bezahlung und Höhe der Bestattungskosten

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

  • Tod ist Folge eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder infolge einer anerkannten Berufskrankheit
  • Sie haben die Bestattung bezahlt.
  • Sie sind Hinterbliebene oder Hinterbliebener. Dazu gehören:
    • Witwen oder Witwer,
    • Kinder,
    • Stiefkinder,
    • Pflegekinder,
    • Enkel,
    • Geschwister,
    • frühere Ehegatten oder -frauen,
    • und Eltern, Großeltern, Eltern von nichtehelichen Kindern, Adoptiveltern und gegebenenfalls Ur-Großeltern.
  • Wenn Sie die Bestattung bezahlt haben, aber keine Hinterbliebene und kein Hinterbliebener sind: Eine Erstattung ist nur möglich, wenn es keine Hinterbliebenen gibt, die Anspruch auf das Sterbegeld haben

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Verfahrensablauf

Sie müssen das Sterbegeld für Hinterbliebene nicht beantragen. Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse informiert Sie, um Ihnen die Anmeldung der Ansprüche zu ermöglichen.

Sie können Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse auch online oder per Post kontaktieren.

Online-Dienst:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf.
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
  • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das OnlineFormular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post:

  • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

4 bis 6 Wochen

Kosten

Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 06.01.2023

Version

Technisch geändert am 28.02.2024

Stichwörter

gesetzliche Unfallversicherung, Beerdigungskosten, Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung, Leistung bei Tod, Geldleistung, Berufsgenossenschaft, Leistung nach Tod, Sterbegeld, Unfallkasse, Unfallversicherungsträger öffentlicher Hand, Bestattungskosten

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English