Unterstützung für den Wiedereinstieg ins Berufsleben für gesetzlich Unfallversicherte
Wenn Sie einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit haben, wirkt die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit allen geeigneten Mitteln darauf hin, Ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen. Auch Kinder und Jugendliche können im Versicherungsfall Leistungen bekommen.
Beschreibung
Wenn Sie wegen gesundheitlicher Schwierigkeiten aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit Ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr wie bisher ausüben können, erhalten Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Leistungen, die von Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erbracht werden können, sind beispielsweise:
- Hilfen zur Wiederaufnahme oder Weiterführung der bisherigen Tätigkeit
- Unterstützung bei der Umsetzung innerhalb des bisherigen Unternehmens auf eine andere Tätigkeit
- Unterstützung bei der Aufnahme einer Tätigkeit in einem anderen Unternehmen
- Umschulung
- berufliche Anpassung, Weiterbildung und Qualifizierung
- Aufnahme in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung
Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit wirkt die gesetzliche Unfallversicherung mit allen geeigneten Mitteln darauf hin, die Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz zu ermöglichen. Ist eine Rückkehr an den vorhandenen Arbeitsplatz nicht möglich, wird daran gearbeitet, zumindest das Beschäftigungsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber zu erhalten. Ist auch dies nicht möglich, wird eine zügige und nachhaltige Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt angestrebt.
Auch bei Kindern und Jugendlichen werden im Versicherungsfall Leistungen zur Teilhabe erbracht. Ziel dabei ist es unter anderem, den Betroffenen eine allgemeine Schulbildung sowie eine angemessene Berufs- oder Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.
Sie müssen keinen Antrag stellen. Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüft mögliche Ansprüche von Amts wegen.
Online-Dienst
Online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden (für Versicherte)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
- keine Identifizierung
Ansprechpartner
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 800 6050404
E-Mail: info@dguv.de
Internet
Weitere Informationen
Gebärdentelefon: sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de
ISDN-Bildtelefon für gehörlose oder hörbehinderte Menschen: +49 800 60 50 415
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienst vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Sie hatten einen anerkannten Arbeits- oder Wegeunfall.
- Sie leiden an einer anerkannten Berufskrankheit.
- Sie können Ihre bisherige Tätigkeit aufgrund der Folgen des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ausüben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Verfahrensablauf
Sie müssen keinen Antrag stellen. Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüft mögliche Ansprüche von sich aus ("von Amts wegen") und setzt sich mit Ihnen in Verbindung.
- Nach Meldung eines Arbeitsunfalls mit drohender dauerhafter Einschränkung der Ausübung der bisherigen Tätigkeit setzt sich die Reha-Managerin oder der Reha-Manager mit Ihnen in Verbindung.
- Sie oder er bespricht mit Ihnen und, soweit Sie einverstanden sind, Ihrem Arbeitgeber die weiteren Möglichkeiten zum Erhalt der Tätigkeit.
- Wenn Sie die bisherige Tätigkeit auch mit Hilfsmitteln oder Unterstützung nicht mehr ausüben können, bespricht sie oder er die weiteren Alternativen mit Ihnen.
- Treten die Probleme am Arbeitsplatz erst später auf, ohne dass eine aktuelle ärztliche Behandlung erforderlich ist, kontaktieren Sie Ihre Reha-Managerin oder Ihren Reha-Manager.
Sie können online oder per Post Kontakt mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aufnehmen.
Online-Dienst:
- Rufen Sie den Online-Dienst auf.
- Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
- Sie können sich anmelden.
- Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
- Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
- Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
- Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
- Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
- Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
- Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.
Online-Dienst Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
- Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.
Nachricht per Post:
- Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
- Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
1 bis 2 Wochen
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 06.01.2023
Stichwörter
Berufsgenossenschaft, Berufskrankheit, Qualifizierung, Unfallkasse, Wegeunfall, Arbeitsunfall, Weiterbildung, Teilhabe am Arbeitsleben, Umschulung, gesetzliche Unfallversicherung, Berufliche Anpassung, Teilhabe, Erhaltung des Arbeitsplatzes