• Landrecht (Landkreis Steinburg, Schleswig-Holstein)
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit für gesetzlich Unfallversicherte Gewährung

Leistungen bei Pflegebedürftigkeit für gesetzlich Unfallversicherte

Wenn Sie infolge eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit pflegebedürftig werden, können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung Pflegegeld und andere Leistungen erhalten.

Beschreibung

Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse als Träger der Unfallversicherung zahlen Pflegegeld.

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich zum einen nach der Art oder Schwere Ihres Gesundheitsschadens. Zum anderen spielt der Umfang der erforderlichen Hilfe eine Rolle. Beides zusammen ergibt die sogenannte Pflegebedürftigkeit, die mit einem Prozentsatz bemessen wird. Es gibt keine Pflegegradfeststellung wie in der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Aus Ihrem Prozentsatz der Pflegebedürftigkeit ergibt sich die Höhe Ihres Pflegegeldes. Es gibt einen gesetzlich festgelegten Mindest- und einen Höchstbetrag.

Die Pflege zu Hause, sofern sie gewünscht wird, hat Vorrang vor der Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung. Sowohl private Pflegepersonen, beispielsweise Angehörige, als auch professionelle ambulante Dienste können Sie häuslich pflegen.

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung wegen Pflegebedürftigkeit haben Vorrang vor den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung und der zugehörigen Pflegekassen. Wenn Sie also entsprechende Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten, ruht ein Anspruch auf Pflegeleistungen der sozialen Pflegeversicherung.

Online-Dienst

Online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden (für Versicherte)

ID: B100019_105922516

Beschreibung

Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
  • keine Identifizierung

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Adresse

Hausanschrift

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 800 6050404

E-Mail: info@dguv.de

Internet

Weitere Informationen

Gebärdentelefon: sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de

ISDN-Bildtelefon für gehörlose oder hörbehinderte Menschen: +49 800 60 50 415

Version

Technisch geändert am 17.02.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Voraussetzungen

Ein Anspruch auf Pflegeleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung besteht ab dem Tag, ab dem Sie hilflos beziehungsweise pflegebedürftig sind. Das heißt, Sie

  • benötigen in erheblichem Umfang die Hilfe anderer Personen
    • für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens
    • wegen der Folgen eines Versicherungsfalles
      • Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Berufskrankheit

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Verfahrensablauf

Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüft von sich aus ("von Amts wegen"), ob Sie Anspruch auf Pflegeleistungen haben.

  • Die Prüfung beginnt, sobald sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Sie pflegebedürftig sind.
  • Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ermittelt den Prozentsatz der Pflegebedürftigkeit
  • Sie erhalten einen entsprechenden Bescheid.

Sie müssen keinen Antrag stellen. Dennoch steht es Ihnen frei, Pflegeleistungen bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse online oder per Post zu beantragen.

Online-Dienst:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf.
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihren Unfallversicherungsträger weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Meldung per Post:

  • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

1 bis 2 Wochen

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 06.01.2023

Version

Technisch geändert am 26.02.2025

Stichwörter

Unfallkasse, Pflegebedürftigkeit, gesetzliche Unfallversicherung, Hilflosigkeit, Heimpflege, Häusliche Pflege, Berufsgenossenschaft, Private Pflegepersonen, Pflegegeld, häusliche Pflege, Unfallversicherungsträger öffentlicher Hand, Verhinderungspflege

Sprachversion

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de