Kraftfahrzeughilfe für gesetzlich Unfallversicherte Bewilligung

    Kraftfahrzeughilfe für gesetzlich unfallversicherte Personen beantragen

    Sie haben Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe, wenn Sie infolge der Art oder Schwere Ihres Gesundheitsschadens nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sind.

    Beschreibung

    Ziel der Kraftfahrzeughilfe ist, Ihre Mobilität wiederherzustellen, zu verbessern oder zu erhalten. Die Hilfe soll Ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Dazu gehört Unabhängigkeit in allen Aspekten des täglichen beruflichen und sozialen Lebens. Die Kraftfahrzeughilfe umfasst Unterstützung:

    • beim Kauf eines Kraftfahrzeugs (Kfz), egal ob als Erstkauf oder als Ersatz,
    • bei der Umrüstung eines Fahrzeugs mit behinderungsgerechter Zusatzausstattung,
    • wenn Sie einen Führerschein machen.

    In besonderen Fällen sind weitere Hilfen möglich. Zur Vermeidung einer wirtschaftlichen Notlage können sich Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im Einzelfall an den Kosten des Betriebs und der Unterhaltung beteiligen. Das ist insbesondere bei notwendigen größeren Reparaturen mit einem Zuschuss oder Darlehen möglich.

    Sie müssen die Kraftfahrzeughilfe beantragen, bevor Sie ein Kfz kaufen, umrüsten oder einen Führerschein machen.

    Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse entscheidet, welche Hilfen Sie erhalten.

    Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Förderungsart und beträgt für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Sozialen Teilhabe höchstens 22.000 EUR sowie zur medizinischen Rehabilitation derzeit höchstens 7.670 EUR. Die behinderungsbedingte Zusatzausstattung wird dabei nicht berücksichtigt. Ein höherer Betrag wird in Einzelfällen genehmigt, wenn aufgrund der Behinderung zwingend notwendig.

    Die Kosten für die behinderungsgerechte Zusatzausstattung sowie ihren Einbau werden komplett übernommen. Dies gilt auch, wenn Sie das Kfz für eine Person mit Behinderung fahren.  

    Online-Dienst

    Kraftfahrzeughilfe für gesetzlich unfallversicherte Personen online beantragen

    ID: B100019_105959418

    Beschreibung

    Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Glinkastraße 40

    10117 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 6050404

    E-Mail: info@dguv.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Gebärdentelefon: sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de

    ISDN-Bildtelefon für gehörlose oder hörbehinderte Menschen: +49 800 60 50 415

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ärztlicher Befund
    • Rechnung über bisheriges Kfz (Kauf oder Sonderausstattungen) beziehungsweise Unfallschäden (Kopie)
    • Kostenvoranschlag für Kfz (Neuwagen oder Gebrauchtwagen)
    • gegebenenfalls Bescheid des Versorgungsamtes über Anerkennung als Schwerbehinderter (Kopie)
    • Führerschein (Kopie)
    • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) des bisherigen Kraftfahrzeugs (Kopie)
    • Finanzierungsplan
    • Fahrzeugschein des neuen Kfz (Kopie)
    • sonstige Nachweise

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Sie haben Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe:

    • Wenn Sie wegen Art oder Schwere des Gesundheitsschadens die zur Teilhabe erforderlichen Wege nicht oder nicht zumutbar zu Fuß zurücklegen können oder
    • wenn Sie wegen Art oder Schwere des Gesundheitsschadens ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können, weil Sie die Haltestellen nicht zu Fuß erreichen können oder Ihnen die Benutzung des Verkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist oder
    • wenn ein öffentliches Verkehrsmittel nicht zur Verfügung steht und die Wahl der Wohnung oder des Arbeits- oder Ausbildungsortes oder des Ortes einer sonstigen Maßnahme der beruflichen Bildung durch die Art oder Schwere des Gesundheitsschadens bedingt ist.

    Weitere Voraussetzungen sind:

    • Sie müssen selbst ein Kfz führen können oder es muss gewährleistet sein, dass eine dritte Person das Kfz für Sie führt.
    • Das zu erwerbende Kfz muss nach Größe und Ausstattung den Anforderungen Ihrer Behinderung entsprechen und
      • (falls nötig) ohne unverhältnismäßigen Mehraufwand umgebaut oder mit einer behinderungsbedingten Zusatzausstattung ausgerüstet werden können.
    • Der Kauf eines gebrauchten Kfz kann gefördert werden, wenn der Verkehrswert (in der Regel der Verkaufspreis des Händlers) mindestens 50 Prozent des ursprünglichen Neuwagenpreises (Listenpreis) beträgt.

    Hilfe zum Erwerb eines Kfz setzt voraus, dass Sie nicht bereits über ein Fahrzeug verfügen, welches nach Art und Größe geeignet ist oder dessen weitere Benutzung nicht zumutbar ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

    Verfahrensablauf

    • Sie müssen die Kraftfahrzeughilfe beantragen, bevor
      • Sie ein Kfz kaufen,
      • umrüsten,
      • einen Führerschein machen.

    Sie können Kraftfahrzeughilfe online oder per Post beantragen.

    Online-Dienst:

    • Rufen Sie den Online-Dienst auf. 
    • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt. 
    • Sie können sich anmelden.
      • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
      • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
    • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
    • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
    • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
    • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
    • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

    Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

    • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

    Nachricht per Post: 

    • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

    Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 8 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 14.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Stichwörter

    Leistungen soziale Teilhabe, Folgen Berufskrankheit, Berufskrankheit, Umbau Pkw, Kraftfahrzeug, Behinderung, Kfz, Darlehen, Umrüstung Pkw, Umbau Kfz, Erlangung eines Führerscheins, Erwerb eines Pkw, Berufsgenossenschaft, Folgen Arbeitsunfall, Zuschuss Kfz, Erwerb eines Kfz, Unfallkasse, behinderungsbedingte Zusatzausstattung Kfz, Ersatz-Kfz, gesetzliche Unfallversicherung, Leistungen Arbeitsleben, Zuschuss Pkw, Umrüstung Kfz, Leistungen zur Teilhabe, behinderungsbedingte Zusatzausstattung Pkw, Arbeitsunfall, Erlangung einer Fahrerlaubnis, Ersatz-Pkw, Pkw

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English