• Wolpertswende (Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg)
Hilfsmittel für gesetzlich Unfallversicherte im Rahmen der Rehabilitation Kostenübernahme

Meldung zu Hilfsmitteln im Rahmen der Rehabilitation für gesetzlich Unfallversicherte einreichen

Sie benötigen wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit im Rahmen einer Rehabilitation medizinische Hilfsmittel wie einen Rollstuhl oder eine Brille? Dann übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten.

Beschreibung

Hilfsmittel sind alle verordneten Sachen, die

  • den Erfolg der Heilbehandlung sichern oder
  • die Folgen von Gesundheitsschäden mildern oder ausgleichen und
  • beim Erreichen der Teilhabe und Rehabilitationsziele helfen können.

Zu den Hilfsmitteln gehören insbesondere:

  • Körperersatzstücke, zum Beispiel Prothesen
  • orthopädische Hilfsmittel, zum Beispiel Stützapparate orthopädische Schuhe, Handschuhe und
  • andere Hilfsmittel wie Hörgeräte, Brillen, Zahnersatz, Rollstühle und Blindenführhunde

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt auch die Kosten für mögliche Änderungen, Instandsetzungen und Ersatzbeschaffungen der Hilfsmittel.

Die Hilfsmittel gelten als Sachleistung. Sie können sie in der Regel kostenfrei nutzen.

Soweit für Hilfsmittel ein Festbetrag festgelegt wurde, übernimmt Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse regelmäßig die Kosten im Umfang des gesetzlichen Festbetrages.

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie in der Regel keinen Eigenanteil zahlen.

Online-Dienst

Online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden (für Versicherte)

ID: B100019_105922516

Beschreibung

Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
  • keine Identifizierung

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Adresse

Hausanschrift

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 800 6050404

E-Mail: info@dguv.de

Internet

Weitere Informationen

Gebärdentelefon: sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de

ISDN-Bildtelefon für gehörlose oder hörbehinderte Menschen: +49 800 60 50 415

Version

Technisch geändert am 17.02.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Voraussetzungen

  • Sie hatten einen anerkannten Arbeits- oder Wegeunfall oder
  • Sie leiden an einer anerkannten Berufskrankheit

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Verfahrensablauf

Wenn Sie infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ein Hilfsmittel benötigen, lassen Sie sich eine ärztliche Verordnung ausstellen von

  • Ihrer Durchgangsärztin oder Ihrem Durchgangsarzt beziehungsweise
  •  Ihrer behandelnden Fachärztin oder Ihrem behandelnden Facharzt.

Eine ärztliche Verordnung meint ein ärztliches Rezept oder eine Verschreibung. Diese lösen Sie beim Anbieter des Hilfsmittels ein.

Sollten Sie zum Beispiel eine Zuzahlung für das Hilfsmittel geleistet haben, können Sie den Zahlungsbeleg online oder per Post einreichen.

  • Online-Dienst:Rufen Sie den Online-Dienst auf.
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
  • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post:

  • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

1 bis 2 Wochen

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 01.12.2022

Version

Technisch geändert am 22.10.2024

Stichwörter

Berufskrankheit, Unfallversicherungsträger öffentlichen Hand, Wegeunfall, Berufsgenossenschaft, Reha, Sachleistung, Unfallkasse, Rehabilitation, Hilfsmittel, Arbeitsunfall, gesetzliche Unfallversicherung, Leistungsanspruch

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English