Eine Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten in der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten
Damit Sie nach einem Versicherungsfall weiterhin Ihren Haushalt führen oder Ihre Kinder betreuen können, unterstützt Sie unter bestimmten Voraussetzungen die gesetzliche Unfallversicherung finanziell oder bei der Organisation einer Hilfe.
Beschreibung
Die gesetzliche Unfallversicherung unterstützt Sie nach
- einem Arbeitsunfall,
- einem Wegeunfall und
- Beginn einer Berufskrankheit.
Ihre Berufsgenossenschaft oder Ihre Unfallkasse übernimmt dabei, gegebenenfalls Kosten, die bei der Haushaltführung oder bei der Kinderbetreuung anfallen.
Folgende Kosten werden beispielsweise durch Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernommen:
- angemessene Kosten für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe (Dienstleistung zur Weiterführung des Haushalts und Fahrtkosten)
- tatsächlich entstandene Fahrtkosten und gegebenenfalls tatsächlicher Verdienstausfall bei Verwandten und Verschwägerten bis zum 2. Grad, also zum Beispiel:
- Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder, Enkelkinder
- Schwiegereltern, Schwager, Schwägerin
- Kosten für die Mitnahme des Kindes
- Kosten für eine anderweitige Unterbringung des Kindes
- Kosten für eine Kinderbetreuung
Zu den Aufgaben der Haushaltshilfe gehören zum Beispiel:
- Einkauf und Zubereitung der Mahlzeiten
- Pflege der Kleidung
- Pflege der Wohnräume und
- Betreuung der Kinder.
Wird die Haushaltshilfe durch Personen aus der Nachbarschaft, dem Freundeskreis oder der entfernteren Verwandtschaft erbracht, erstattet Ihre Berufsgenossenschaft oder Ihre Unfallkasse regelmäßig eine tägliche Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 2,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße. Der Betrag wird jährlich angepasst und liegt ab 01.01.2025 bei 94 EUR pro Tag beziehungsweise 11,75 EUR pro Stunde. Erfolgt die Haushaltshilfe durch professionelle Ersatzkräfte, können im Einzelfall höhere Kosten entsprechend der ortsüblichen Vergütungssätze übernommen werden.
Anstelle einer Haushaltshilfe werden auch die notwendigen Kosten für eine Kinderbetreuung bis zu einem Höchstbetrag übernommen. Dieser beträgt seit dem 01.01.2025 200 Euro monatlich.
Online-Dienst
Eine Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten in der gesetzlichen Unfallversicherung online beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
- keine Identifizierung
Ansprechpartner
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 800 6050404
E-Mail: info@dguv.de
Internet
Weitere Informationen
Gebärdentelefon: sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de
ISDN-Bildtelefon für gehörlose oder hörbehinderte Menschen: +49 800 60 50 415
erforderliche Unterlagen
- Kostenbelege, Rechnungen und Quittungen
Voraussetzungen
Sie haben einen Arbeits- beziehungsweise einen Wegeunfall erlitten oder eine anerkannte Berufskrankheit und
- nehmen an einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation , zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur Sozialen Teilhabe teil,
- Sie oder eine andere in Ihrem Haushalt lebende Person können den Haushalt nicht weiterführen,
- in Ihrem Haushalt lebt ein Kind, das noch nicht 12 Jahre alt ist oder das eine Behinderung hat und auf Hilfe angewiesen ist,
- Ihr Kind benötigt eine Betreuung.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Verfahrensablauf
Sie können die Übernahme von Kosten für Haushaltshilfe und Kinderbetreuung online oder per Post beantragen.
Onlinedienst:
- Rufen Sie den Onlinedienst auf.
- Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
- Sie können sich anmelden.
- Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
- Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
- Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
- Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
- Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
- Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
- Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.
Onlinedienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
- Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.
Nachricht per Post:
- Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
- Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
4 bis 8 Wochen
Kosten
Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 07.11.2025
Stichwörter
Kostenerstattung, Kinderbetreuung, Teilhabe am Arbeitsleben, gesetzliche Unfallversicherung, Berufsgenossenschaft