Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen
Wenn Sie am Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der Europäischen Union teilnehmen möchten, müssen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.
Beschreibung
Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) dient der eindeutigen Kennzeichnung Ihres Unternehmens.
Sie brauchen diese Nummer immer dann, wenn Sie
- eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben und
- als Unternehmerin oder Unternehmer am Handels- und Dienstleistungsverkehr des europäischen Binnenmarkts teilnehmen wollen.
Sie erhalten die Nummer auch dann, wenn Sie nicht Unternehmer sind oder Waren und Dienstleistungen nicht für ihr Unternehmen erwerben, die USt-IdNr. aber als juristische Person für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.
Bei umsatzsteuerlicher Organschaft erhalten Sie auf Antrag für jede juristische Person eine eigene USt-IdNr.
Online-Dienst
Online- Antrag zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Dienstsitz Saarlouis
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 228 406-0
Fax: +49 228 406-3801
Telefon Festnetz: +49 228 406-1222
E-Mail: poststelle-saarlouis@bzst.bund.de
E-Mail: ustkv@bzst.bund.de
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
- Formulare: Ja
- Onlineverfahren möglich: Ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie erhalten die USt-IdNr. als
- Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (§ 2 UStG) oder
- sonstige juristische Person, wenn Sie die Nummer für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ihre USt-IdNr. können Sie online oder schriftlich beantragen.
Wenn Sie den Antrag online stellen wollen:
- Rufen Sie das Formular "Antrag auf Erteilung oder erneute Zusendung einer bereits erteilten Umsatzsteuer-Idenfikationsnummer" im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung auf.
- Folgen Sie den Anweisungen und senden Sie den Online-Antrag ab.
- Sie erhalten Ihre USt-IdNr. per Post.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen wollen:
- Schreiben Sie an das Bundeszentralamt für Steuern einen Brief, eine E-Mail oder ein Fax mit dem Inhalt, dass eine USt-IdNr. erteilt werden soll. Ihr Antrag muss Name und Anschrift, das zuständige Finanzamt und die Steuernummer enthalten, unter der Sie umsatzsteuerlich geführt werden.
- Sie erhalten Ihre USt-IdNr. per Post.
Sie können eine USt-IdNr. auch im Rahmen der steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt beantragen, beispielsweise, wenn Sie ein neues Unternehmen anmelden. Dazu kreuzen Sie im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" an, dass Sie eine USt-IdNr. benötigen. Die Nummer wird auch in diesem Fall per Post durch das Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt.
Fristen
Die Nummer muss Ihnen bekannt gegeben worden sein, bevor Sie erstmals am Waren- und Dienstleistungsverkehr im europäischen Binnenmarkt teilnehmen. Stellen Sie den Antrag daher rechtzeitig.
Bearbeitungsdauer
1 Woche
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 17.01.2020
Stichwörter
USt-IdNr., Organschaft, Steuernummer, Innergemeinschaftliche Lieferungen, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Vergabe USt-IdNr., Innergemeinschaftliche Erwerbe, USt-Id, Umsatzsteuer, Erteilung USt-IdNr., Antrag Erteilung USt-IdNr., Mehrwertsteuer