Sortenzulassung nach SaatG Erteilung

    Zulassung einer neuen Pflanzensorte beantragen

    Eine neue Pflanzensorte, die Sie für die Ernährung oder Fütterung gezüchtet haben, können Sie erst nach Abschluss der mehrjährigen Anbauprüfung durch das Bundessortenamt (BSA) und der erfolgten amtlichen Sortenzulassung zu gewerblichen Zwecken in den Verkehr bringen.

    Beschreibung

    In Deutschland ist für die Zulassung und Prüfung von Pflanzensorten das Bundessortenamt (BSA) zuständig.

    Wenn Sie wollen, dass Ihr Züchtungsergebnis als Sorte zugelassen wird, müssen Sie dies beim BSA beantragen. Das BSA führt zunächst eine Registerprüfung durch. Generell müssen Sorten 

    • in sich homogen, 
    • unterscheidbar von den bisherigen Sorten und 
    • beständig sein. 

    Bei landwirtschaftlichen Pflanzenarten wird zudem der sogenannte "landeskulturelle Wert" der angemeldeten Sorte im Rahmen einer Wertprüfung festgestellt. 
    Eine Sorte hat einen landeskulturellen Wert, wenn sie in der Gesamtheit ihrer wertbestimmenden Eigenschaften gegenüber den zugelassenen vergleichbaren Sorten eine deutliche Verbesserung für den Pflanzenbau, die Verwertung des Erntegutes oder die Verwertung aus dem Erntegut gewonnener Erzeugnisse erwarten lässt. Einzelne ungünstige Eigenschaften können durch andere günstige Eigenschaften ausgeglichen werden.

    Die Wertprüfung erfordert bei den meisten Arten einen mindestens 2-jährigen, bei Getreide, Winterraps und Futterpflanzen einen 3-jährigen Prüfungsanbau. Die Prüfungen werden je nach Pflanzenart an 10 bis 20 Stellen des BSA, der Länder, der Züchterbetriebe sowie anderen Institutionen angelegt.

    Nach Beendigung der Register- und Wertprüfung entscheidet ein Sortenausschuss (3 Mitglieder) des BSA, ob die Sorte die Sortenzulassung erhält und in die Sortenliste aufgenommen wird.

    Nach erteilter Zulassung in Deutschland wird die Sorte in den Gemeinschaftlichen Sortenkatalog aufgenommen und ist damit in der gesamten Europäischen Union zugelassen.

    Online-Dienst

    Zulassung einer neuen Pflanzensorte online beantragen

    ID: B100019_107555371

    Beschreibung

    Auf der Internetseite des BSA gibt es einen direkten Link zu den Online-Formularen "Antragsformulare".

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundessortenamt (BSA)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 610440

    30604 Hannover

    Hausanschrift

    Osterfelddamm 80

    30627 Hannover

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 68  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haberhof
      Linie:
      • Bus: 125

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 9566-50

    Fax: +49 511 9566-9600

    E-Mail: bsa@bundessortenamt.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Bankverbindung

    Bundessortenamt

    Empfänger: Bundessortenamt

    IBAN: DE38 8600 0000 0086 0010 40

    BIC: MARKDEF1860

    Bankinstitut: Deutsche Bundesbank, Filiale Leipzig

    Stichwörter

    BSA

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag mit technischem Fragebogen 
    • Vollmacht, wenn eine verfahrensvertretende Person oder bevollmächtigte Person bestellt wird
    • gegebenenfalls Nachweis, dass die Sorte in einem anderen Vertragsstaat die Voraussetzungen des landeskulturellen Wertes erfüllt hat und in ein der Sortenliste entsprechendes Verzeichnis eingetragen wurde

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Die Sorte wird zugelassen, wenn sie unterscheidbar, homogen und beständig ist und durch eine eintragbare Sortenbezeichnung bezeichnet ist.
    • Bei landwirtschaftlichen Pflanzenarten muss zudem ein landeskultureller Wert gegeben sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.

    • Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihren Antrag auf Sortenzulassung online, per Post oder per Fax beim BSA einreichen.

    Online:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des BSA und füllen Sie das Antragsformular aus.
    • Um die Formulare nutzen zu können, benötigen Sie 
      • Ihre Züchternummer (wird bei Antragsstellung einmalig vergeben und im Blatt für Sortenwesen veröffentlicht) und 
      • ein Passwort (wird auf Anforderung vergeben). 
    • Senden Sie den Antrag online ab.

    Per Post oder per Fax:

    • Alternativ können Sie die Formulare nach dem Ausfüllen ausdrucken, unterschreiben und per Post oder Fax an das Bundessortenamt schicken.

    Fehlen Ihnen fachliche Informationen, um die Antragsformulare nutzen zu können, wenden Sie sich bitte direkt an die Sortenverwaltung in Referat 104.  

    Fristen

    Fristen für die Antragstellung je Pflanzenart sind auf der Internetseite des BSA veröffentlicht.

    Bearbeitungsdauer

    2 Monate bis 5 Jahre

    Abhängig von der Pflanzenart und Verfahrenstyp.

    Kosten

    Die Antragsgebühr fällt einmalig je Verfahren an, die Register- und Wertprüfungsgebühr jeweils je Prüfungsjahr. Für zugelassene Sorten werden jährlich Überwachungsgebühren erhoben (Stichtag: 01. Januar). Die genauen Gebühren entnehmen Sie bitte dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis der BMELBGebV (Abschnitt 16: Saatgutverkehrsgesetz und Sortenschutzgesetz).: Gebühr ab 5720.00 EUR bis 23020.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 21.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Zuchtergebnis, Pflanzensorte, Zuchtprodukt, Registerprüfung, Wertprüfung, Züchter, Saatgut, Pflanze, Sortenliste, Europäischer Sortenkatalog, Sorte, Sortenzulassung, landeskultureller Wert, BSA, Zulassung, Bundessortenamt, Züchterin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English