Verfahren vor der Kartellbehörde Einleitung

    Preisabsprachen und andere wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen melden

    Beschreibung

    Kartelle schaden der Gesamtwirtschaft und vor allem den Verbraucherinnen und Verbrauchern.

    Koordinieren Wettbewerber untereinander ihr Verhalten auf einem Markt, um dadurch den Wettbewerb einzuschränken oder auszuschalten, spricht man von einem Kartell. Solche Vereinbarungen zwischen Unternehmen sind grundsätzlich verboten. Das Bundeskartellamt verfolgt solche Kartelle und kann gegen die verantwortlichen Personen und Unternehmen empfindliche Bußgelder verhängen.

    Wenn Sie von einem Kartell erfahren, können Sie dies dem Bundeskartellamt melden. Sie können auch anonym Hinweise geben.

    Die Kartellbehörde geht  Ihrem Hinweis dann nach und leitet unter Umständen ein Verfahren Antrag ein. Wenn Sie an dem Kartell beteiligt sind und helfen, das Kartell aufzudecken, können Sie unter bestimmten Umständen straffrei aus dem Kartell herauskommen. Voraussetzung ist, dass Sie den Hinweis nicht anonym und nicht über das Hinweisgebersystem gegeben haben.

    Unter bestimmten Voraussetzungen können wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen vom Kartellverbot befreit sein. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn durch die Vereinbarung die Warenerzeugung verbessert oder der technische Fortschritt gefördert wird und gleichzeitig die Verbraucher an dem entstehenden Gewinn angemessen beteiligt werden. Auch bestimmte Kooperationen zwischen kleinen und mittleren Unternehmen erlaubt.

    Ansprechpartner

    Bundeskartellamt (BKartA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Friedrich-Straße 16

    53113 Bonn

    Öffnungszeiten

    * Servicezeiten: * Montag bis Freitag: 9:30 bis 12:00 Uhr * Donnerstag auch von: 13:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 228 9499-400

    Telefon Festnetz: +49 228 9499-0

    E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    BKartA, Kartellamt

    Version

    Technisch geändert am 03.02.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    • Formulare: Anonymes Hinweisgebersystem des Bundeskartellamts
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sollten Sie Insider-Wissen oder Kenntnisse von illegalen Absprachen haben, nehmen Sie bitte telefonisch oder schriftlich Kontakt mit dem Bundeskartellamt auf.

    • Sie können über das Hinweisgebersystem auch anonyme Hinweise abgeben.
    • An dem Verfahren vor der Kartellbehörde sind dann beteiligt
      • wer die Einleitung eines Verfahrens beantragt hat;
      • Kartelle, Unternehmen, Wirtschafts- oder Berufsvereinigungen, gegen die sich das Verfahren richtet;
      • Personen und Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden und die die Kartellbehörde auf ihren Antrag zu dem Verfahren beigeladen hat.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann je nach Eingabe variieren.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundeskartellamt am 14.08.2018

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Stichwörter

    Wettbewerbsverzerrung, Kartell, Preisabsprache, Kartellbehörde, Verfahren, Wettbewerbsrecht, Preisabsprachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English