• Neustadt (Landkreis Neustadt, Hamburg)
Verfahren vor der Kartellbehörde Einleitung

Preisabsprachen und andere wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen melden

Beschreibung

Kartelle schaden der Gesamtwirtschaft und vor allem den Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Koordinieren Wettbewerber untereinander ihr Verhalten auf einem Markt, um dadurch den Wettbewerb einzuschränken oder auszuschalten, spricht man von einem Kartell. Solche Vereinbarungen zwischen Unternehmen sind grundsätzlich verboten. Das Bundeskartellamt verfolgt solche Kartelle und kann gegen die verantwortlichen Personen und Unternehmen empfindliche Bußgelder verhängen.

Wenn Sie von einem Kartell erfahren, können Sie dies dem Bundeskartellamt melden. Sie können auch anonym Hinweise geben.

Die Kartellbehörde geht  Ihrem Hinweis dann nach und leitet unter Umständen ein Verfahren Antrag ein. Wenn Sie an dem Kartell beteiligt sind und helfen, das Kartell aufzudecken, können Sie unter bestimmten Umständen straffrei aus dem Kartell herauskommen. Voraussetzung ist, dass Sie den Hinweis nicht anonym und nicht über das Hinweisgebersystem gegeben haben.

Unter bestimmten Voraussetzungen können wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen vom Kartellverbot befreit sein. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn durch die Vereinbarung die Warenerzeugung verbessert oder der technische Fortschritt gefördert wird und gleichzeitig die Verbraucher an dem entstehenden Gewinn angemessen beteiligt werden. Auch bestimmte Kooperationen zwischen kleinen und mittleren Unternehmen erlaubt.

Online-Dienst

Anonymes Hinweisgebersystem des Bundeskartellamtes (deutsch und englisch)

ID: B100019_103404539

Beschreibung

Das Online-Portal des Bundeskartellamtes bietet Ihnen die Möglichkeit, eine anonyme Meldung mit Hinweisen zu kartellrechtlichen Verstößen abzugeben. Hier können Sie auch erfahren, was mit Ihrem Hinweis passiert ist und ob es noch Rückfragen gibt.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • keine Identifizierung

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Ansprechpartner

Bundeskartellamt (BKartA)

Adresse

Hausanschrift

Kaiser-Friedrich-Straße 16

53113 Bonn

Öffnungszeiten

* Servicezeiten: * Montag bis Freitag: 9:30 bis 12:00 Uhr * Donnerstag auch von: 13:00 bis 16:00 Uhr

Kontakt

Fax: +49 228 9499-400

Telefon Festnetz: +49 228 9499-0

E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de

Internet

Stichwörter

BKartA, Kartellamt

Version

Technisch geändert am 03.02.2021

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sollten Sie Insider-Wissen oder Kenntnisse von illegalen Absprachen haben, nehmen Sie bitte telefonisch oder schriftlich Kontakt mit dem Bundeskartellamt auf.

  • Sie können über das Hinweisgebersystem auch anonyme Hinweise abgeben.
  • An dem Verfahren vor der Kartellbehörde sind dann beteiligt
    • wer die Einleitung eines Verfahrens beantragt hat;
    • Kartelle, Unternehmen, Wirtschafts- oder Berufsvereinigungen, gegen die sich das Verfahren richtet;
    • Personen und Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden und die die Kartellbehörde auf ihren Antrag zu dem Verfahren beigeladen hat.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Eingabe variieren.

Kosten

keine

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundeskartellamt am 14.08.2018

Version

Technisch geändert am 12.12.2024

Stichwörter

Preisabsprache, Kartell, Verfahren, Preisabsprachen, Wettbewerbsrecht, Wettbewerbsverzerrung, Kartellbehörde

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English