Führungszeugnis Erteilung

    Führungszeugnis beantragen

    Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache, das erweiterte Führungszeugnis oder das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie ein Führungszeugnis beantragen.


    Es gibt folgende Arten von Führungszeugnissen:

    • einfaches Führungszeugnis
    • erweitertes Führungszeugnis
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • Europäisches Führungszeugnis

    Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis. Dies dient etwa zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.


    Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie

    • im Kinder- und Jugendbereich tätig werden, zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein, oder
    • mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.

    Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde, zum Beispiel, wenn Sie eine Fahrerlaubnis benötigen. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat. Es enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.


    Besitzen Sie - neben der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten oder Großbritanniens, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

    Online-Dienst

    Online-Portal des Bundesamts für Justiz

    ID: B100019_103664010

    Beschreibung

    Das Online-Portal des Bundesamts für Justiz bietet Ihnen die Möglichkeit, Dienstleistungen wie die Beantragung eines Führungszeugnisses online in Anspruch zu nehmen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Visa Karte
    • giropay
    • Mastercard

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Justiz (BfJ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Adenauerallee 99-103

    53113 Bonn

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Besucherdienst: Montag: 7:30 bis 16:00 Uhr Dienstag: 7:30 bis 16:00 Uhr Mittwoch: 7:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 7:30 bis 16:00 Uhr Freitag: 7.30 bis 14:00 Uhr Telefonische Sprechzeiten: Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: 9:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr Informationen zu Änderungen der Öffnungszeiten und Sprechzeiten erfahren Sie auf der Homepage des BfJ.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 99410-40

    Fax: +49 228 410-5050

    E-Mail: poststelle@bfj.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesamt für Justiz, Referat IV 2 - Internationale Registerangelegenheiten bei Antragstellung aus dem Ausland / Beantragung des Führungszeugnisses für das Ausland

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: 9:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 994105668

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung

    Bankverbindung

    Bundesamt für Justiz

    Empfänger: Bundesamt für Justiz

    IBAN: DE49 3700 0000 0038 0010 05

    BIC: MARKDEF1370

    Bankinstitut: Deutsche Bundesbank - Filiale Köln

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis, eID-Karte, oder Aufenthaltstitel
    • bei der Meldebehörde ist auch eine Identifizierung mittels Reisepass möglich
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen, um bestimmte Angaben nachzuweisen,
      • zum Beispiel die Aufforderung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses

    Voraussetzungen

    • Vollendung des 14. Lebensjahres
    • Geschäftsfähigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim OLG Hamm

    Verfahrensablauf

    Alle Arten von Führungszeugnissen können Sie online, persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde und - unter bestimmten Voraussetzungen - schriftlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde beantragen.


    Wenn Sie das Führungszeugnis online beantragen möchten:

    • Gehen Sie auf die Internetseite zur Beantragung des Führungszeugnisses und folgen Sie den Anweisungen.
    • Sie brauchen dann als Identitätsnachweis einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte, jeweils mit freigeschalteter PIN, ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät, die AusweisApp2 und gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät, (zum Beispiel Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
    • Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis dann per Post nach Hause gesandt.
    • Sollte der Antrag nicht erfolgreich gestellt worden sein, erhalten Sie entweder unmittelbar online oder nachträglich eine entsprechende Information.

    Wenn Sie das Führungszeugnis persönlich oder schriftlich beantragen möchten:

    • Stellen Sie bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder dem Bürgeramt einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses. Sie müssen dort Ihre Identität nachweisen. Dazu dient ein amtliches Ausweisdokument.
    • Gegebenenfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen.
    • Die Behörde leitet den Antrag dann an das Bundesamt für Justiz weiter.
    • Aus dem Ausland kann der Antrag schriftlich direkt beim Bundesamt für Justiz gestellt werden. Dafür müssen Ihre Personendaten und Ihre Unterschrift amtlich bestätigt werden.
    • Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis per Post nach Hause geschickt.

    Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird. Dann können Sie es dort einsehen. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 8 Wochen (Die Bearbeitungsdauer entspricht dem Regelfall und kann gegebenenfalls abweichen.)

    Kosten

    Hinweis: In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühr für ein Führungszeugnis abgesehen werden.: Abgabe 13.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 10.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2024

    Stichwörter

    Freiheitsstrafe, Europäisches Führungszeugnis, Führungszeugnis, Amtliches Führungszeugnis, polizeiliches Führungszeugnis, Vorstrafe, Strafe, vorbestraft, einfaches Führungszeugnis, behördliches Führungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English