Mehraufwands-Wintergeld Bewilligung
    99038004017002

    Mehraufwands-Wintergeld als ergänzende Leistung zum Saison-Kurzarbeitergeld beantragen

    Wenn Ihr Betrieb dem Baugewerbe angehört oder gleichgestellt ist und Ihre Beschäftigten auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Mehraufwands-Wintergeld bekommen und es an Ihre Beschäftigten auszahlen.

    Beschreibung

    Das Mehraufwands-Wintergeld wird als ergänzende Leistung für geleistete berücksichtigungsfähige Arbeitsstunden für Arbeitnehmende gezahlt, die auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz beschäftigt sind. Ein Arbeitsplatz ist witterungsabhängig, wenn Beschäftigte der Witterung, beispielsweise Schneefall, Regen oder Frost, ausgesetzt sind.

    Das Mehraufwands-Wintergeld ist begrenzt auf Betriebe

    • des Baugewerbes,
    • des Gerüstbauerhandwerks,
    • des Dachdeckerhandwerks und
    • des Garten- und Landschaftsbaues.

    Je geleistete Arbeitsstunde auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz steht Ihren Beschäftigten 1,00 EUR Mehraufwands-Wintergeld zu.

    Als Arbeitgeber können Sie das Mehraufwands-Wintergeld für den Zeitraum vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag des Monats Februar beantragen. Die Zahl der berücksichtigungsfähigen Arbeitsstunden beträgt

    • im Dezember bis zu 90 Arbeitsstunden,
    • im Januar und Februar jeweils bis zu 180 Arbeitsstunden.

    Mehraufwands-Wintergeld erhalten Sie nur für gewerblich beschäftigte Arbeitnehmende. Das sind Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnisse nach den Tarifverträgen in der Schlechtwetterzeit aus witterungsbedingten Gründen nicht gekündigt werden können. Da die Tarifverträge allgemeinverbindlich sind, gilt dies für alle gewerblichen Beschäftigten der Branche. Angestellte und Poliere haben keinen Anspruch.

    Online-Dienste

    KEA - Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen

    ID: B100019_103739568

    Beschreibung

    KEA steht für "Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen". Das Verfahren richtet sich an Betriebe sowie bevollmächtigte Dritte, die im Auftrag eines Betriebs Kurzarbeitergeld abrechnen und beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Mehraufwands-Wintergeld online beantragen

    ID: B100019_110238444

    Beschreibung

    Keine Anfahrt, keine Wartezeit: Mit den digitalen Services der Bundesagentur für Arbeit sparen Sie Zeit und können Ihren digitalen Besuch dann erledigen, wenn es Ihnen am besten passt. Oder kurz gesagt: Mehr Flexibilität und Komfort für Sie.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitgeber-Hotline

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 4555520(Service-Hotline der Bundesagentur für Arbeit; gebührenfrei)

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende Leistungen
    • Abrechnungsliste für Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende Leistungen - Anlage zum Leistungsantrag

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie stellen den Antrag für
      • Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit nicht aus witterungsbedingten Gründen gekündigt werden kann.
      • Arbeitsstunden, die auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz im Zeitraum vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag des Monats Februar geleistet werden.
    • Ihr Betrieb
      • gehört dem Baugewerbe, Gerüstbauerhandwerk, Dachdeckerhandwerk oder dem Garten- und Landschaftsbau an.
      • beschäftigt mindestens 1 Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer.
      • ist zur Zahlung der Winterbeschäftigungsumlage verpflichtet.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Sozialgericht

    Verfahrensablauf

    Das Mehraufwands-Wintergeld können Sie schriftlich oder online beantragen. Sie können auch das Verfahren KEA ("Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen") nutzen.

    Wenn Sie das Mehraufwands-Wintergeld schriftlich beantragen wollen:

    • Sie berechnen das Arbeitsentgelt und das Mehraufwands-Wintergeld.
    • Sie zahlen das Arbeitsentgelt und das Mehraufwands-Wintergeld an Ihre Beschäftigten und entrichten Sozialversicherungsbeiträge.
    • Sie beantragen monatlich rückwirkend die Erstattung des Mehraufwands-Wintergeldes bei der zuständigen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit. Dafür reichen Sie ein:
      • Antrag Saison-Kurzarbeitergeld
      • Abrechnungsliste
    • Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und die Abrechnungsliste.
    • Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie das Mehraufwands-Wintergeld als Überweisung.
    • Nach Abschluss der Schlechtwetterzeit prüft die Agentur für Arbeit Ihre eingereichten Abrechnungen im Rahmen einer Abschlussprüfung und korrigiert falls erforderlich das bewilligte Mehraufwands-Wintergeld.

    Wenn Sie das Mehraufwands-Wintergeld online beantragen wollen:

    • Rufen Sie das Portal "eServices für Unternehmen" auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit auf.
    • Melden Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung an und rufen Sie den Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld auf.
    • Füllen Sie den Antrag aus, laden Sie die Abrechnungsliste hoch und senden Sie den Antrag ab.
    • Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung Ihres Antrages von der Agentur für Arbeit.
    • Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie das Mehraufwands-Wintergeld als Überweisung.
    • Nach Abschluss der Schlechtwetterzeit prüft die Agentur für Arbeit Ihre eingereichten Abrechnungen im Rahmen einer Abschlussprüfung und korrigiert falls erforderlich das bewilligte Mehraufwands-Wintergeld.

    Wenn Sie für den Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld und die dazugehörige Abrechnungsliste KEA nutzen wollen:

    • Nutzen Sie eine zertifizierte Lohnabrechnungssoftware, die die Übermittlung mittels KEA unterstützt.
    • Übermitteln Sie Ihren Antrag aus Ihrer Lohnabrechnungssoftware an die Agentur für Arbeit.

    Fristen

    Antragsfrist: 3 Monate (Sie müssen den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Kalendermonats stellen, für den Sie Mehraufwands-Wintergeld beantragen möchten.)

    Widerspruchsfrist: 1 Monat (Sie müssen den Widerspruch innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Bescheid zugegangen ist, einreichen. Senden Sie den Widerspruch an die Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat.)

    Bearbeitungsdauer

    Ihr Antrag wird in der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 13.10.2025

    Version

    Technisch geändert am 23.10.2025

    Stichwörter

    Dachdeckerhandwerk, Baugewerbe, Witterung, Schlechtwetterzeit, Erstattung Sozialversicherungsbeiträge, Saison-Kurzarbeitergeld, Wintergeld

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Deutsch

    Sprache: de