Zuschuss-Wintergeld als ergänzende Leistung anstatt Saison-Kurzarbeitergeld beantragen
Wenn Ihr Betrieb dem Baugewerbe angehört oder gleichgestellt ist und Sie in der sogenannten Schlecht-Wetter-Zeit Arbeitsausfälle haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschuss-Wintergeld bekommen und so Entgeltausfall Ihrer Beschäftigten teilweise ausgleichen.
Beschreibung
Wenn eine Baufirma zum Beispiel aufgrund Schneefalls in den Monaten Dezember bis März Bauarbeiten nicht durchführen kann, können Saison-Kurzarbeitergeld beziehungsweise ergänzende Leistungen den Entgeltausfall teilweise ausgleichen. Es soll Ihren Betrieb entlasten und dabei helfen, Arbeitsplätze zu erhalten.
Das Zuschuss-Wintergeld ist begrenzt auf Betriebe
- des Baugewerbes,
- des Gerüstbauerhandwerks,
- des Dachdeckerhandwerks und
- des Garten- und Landschaftsbaues.
Das Zuschuss-Wintergeld soll Ihren Betrieb entlasten und dabei Ihnen helfen, Arbeitsplätze zu erhalten. Damit Sie das Zuschuss-Wintergeld bekommen können, verlangt der Gesetzgeber, dass Ihr Unternehmen Arbeitsentgeltausfälle kompensiert oder vermeidet, indem Sie Arbeitszeitguthaben dafür auflösen. Für jede eingebrachte Stunde des Arbeitszeitkontos kann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Zuschuss-Wintergeld in Höhe von 2,50 EUR netto je Stunde gewährt werden, wenn dadurch die Inanspruchnahme von Saison-Kurzarbeitergeld vermieden wird. Das Zuschuss-Wintergeld ist auf Ausfallstunden begrenzt, die innerhalb der regelmäßigen betrieblichen Arbeitszeiten liegen. Ausgefallene Überstunden können hingegen nicht mit Zuschuss-Wintergeld teilkompensiert werden.
Der Zeitraum ist auf die Monate Dezember bis März begrenzt.
Zuschuss-Wintergeld können Sie nur für gewerblich versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlt bekommen. Angestellte und Poliere haben keinen Anspruch.
Online-Dienste
KEA - Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Zuschuss-Wintergeld online beantragen
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Formulare
Abrechnungsliste für Saison-Kug (S-Kug) und ergänzende Leistungen - Anlage zum Leistungsantrag
Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende Leistungen - Leistungsantrag -
Stichwörter
Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, BA, Jobcenter
Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitgeber-Hotline
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 800 4555520
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende Leistungen
- Abrechnungsliste für Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende Leistungen - Anlage zum Leistungsantrag
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Sie können Zuschuss-Wintergeld beantragen bei
- vorübergehendem und nicht vermeidbarem Arbeitsausfall
- aus wirtschaftlichen Gründen oder
- aus witterungsbedingten Gründen oder
- in Folge eines unabwendbaren Ereignisses und
- Auflösung von Arbeitszeitguthaben, sodass kein Saison-Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen wird.
Betriebliche Voraussetzungen:
- Ihr Betrieb gehört dem Baugewerbe, Gerüstbauerhandwerk, Dachdeckerhandwerk oder dem Garten- und Landschaftsbau an.
- Ihr Betrieb oder die Betriebsabteilung beschäftigt mindestens 1 Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer.
Persönliche Voraussetzungen:
- gewerblich versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht gekündigt sind und mit denen auch kein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde
- Arbeitszeitguthaben wird aufgelöst
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Sozialgericht
Verfahrensablauf
Das Zuschuss-Wintergeld können Sie schriftlich oder online beantragen. Sie können auch gegebenenfalls KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) nutzen.
Wenn Sie das Zuschuss-Wintergeld schriftlich beantragen wollen:
- Sie lösen das Arbeitszeitguthaben zum Ausgleich des Arbeitsausfalls der Beschäftigten auf.
- Sie zahlen das Arbeitsentgelt und das Zuschuss-Wintergeld je eingebrachter Stunde des Arbeitszeitguthabens an Ihre Beschäftigten und entrichten Sozialversicherungsbeiträge.
- Sie beantragen monatlich rückwirkend die Erstattung des Zuschuss-Wintergeldes bei der zuständigen Dienststelle der Agentur für Arbeit (Antrag Saison-Kurzarbeitergeld und Abrechnungsliste)
- Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und die Abrechnungsliste, bewilligtes Zuschuss-Wintergeld wird überwiesen.
- Nach Abschluss der Schlechtwetterzeit prüft die Agentur für Arbeit die eingereichten Abrechnungen und korrigiert falls erforderlich das bewilligte Zuschuss-Wintergeld.
Wenn Sie das Zuschuss-Wintergeld online beantragen wollen:
- Rufen Sie das Portal "eServices" auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit auf.
- Melden Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung an und rufen Sie den Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld auf.
- Füllen Sie den Antrag aus, laden Sie die Abrechnungsliste hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung Ihres Antrages von der Agentur für Arbeit.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren
Wenn Sie für den Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld und die dazugehörige Abrechnungsliste KEA nutzen wollen:
- Sie benötigen dazu eine zertifizierte Lohnabrechnungssoftware, welche die Übermittlung mittels KEA unterstützt.
- In diesem Fall können Sie Ihren Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld und die dazugehörige Abrechnungsliste volldigitalisiert und sicher aus Ihrer Lohnabrechnungssoftware an die Agentur für Arbeit übermitteln.
Fristen
Antragsfrist: 3 Monate (Sie müssen den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Kalendermonats stellen, für den Sie Zuschuss-Wintergeld beantragen möchten.)
Widerspruchsfrist: 1 Monat (Sie müssen den Widerspruch innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Bescheid zugegangen ist, einreichen. Senden Sie den Widerspruch an die Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat.)
Bearbeitungsdauer
0 bis 15 Werktage (Ihr Antrag wird in der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet.)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Der Bezug von Zuschuss-Wintergeld ist steuerfrei.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 09.02.2022
Stichwörter
Landschaftsbau, Baugewerbe, S-Kug, Dachdeckerhandwerk, Wintergeld, Gartenbau, Erstattung Sozialversicherungsbeiträge, Zuschuss-Wintergeld, Sportplatzbau, Schlechtwetterzeit, Saison-Kurzarbeitergeld