• Wahlstorf (Landkreis Plön, Schleswig-Holstein)
Zuschuss-Wintergeld Bewilligung

Zuschuss-Wintergeld als ergänzende Leistung anstatt Saison-Kurzarbeitergeld beantragen

Wenn Ihr Betrieb dem Baugewerbe angehört oder gleichgestellt ist und Sie in der sogenannten Schlecht-Wetter-Zeit Arbeitsausfälle haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschuss-Wintergeld bekommen und so Entgeltausfall Ihrer Beschäftigten teilweise ausgleichen.

Beschreibung

Wenn eine Baufirma zum Beispiel aufgrund Schneefalls in den Monaten Dezember bis März Bauarbeiten nicht durchführen kann, können Saison-Kurzarbeitergeld beziehungsweise ergänzende Leistungen den Entgeltausfall teilweise ausgleichen. Es soll Ihren Betrieb entlasten und dabei helfen, Arbeitsplätze zu erhalten.

Das Zuschuss-Wintergeld ist begrenzt auf Betriebe

  • des Baugewerbes,
  • des Gerüstbauerhandwerks,
  • des Dachdeckerhandwerks und
  • des Garten- und Landschaftsbaues.

Das Zuschuss-Wintergeld soll Ihren Betrieb entlasten und dabei Ihnen helfen, Arbeitsplätze zu erhalten. Damit Sie das Zuschuss-Wintergeld bekommen können, verlangt der Gesetzgeber, dass Ihr Unternehmen Arbeitsentgeltausfälle kompensiert oder vermeidet, indem Sie Arbeitszeitguthaben dafür auflösen. Für jede eingebrachte Stunde des Arbeitszeitkontos kann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Zuschuss-Wintergeld in Höhe von 2,50 EUR netto je Stunde gewährt werden, wenn dadurch die Inanspruchnahme von Saison-Kurzarbeitergeld vermieden wird. Das Zuschuss-Wintergeld ist auf Ausfallstunden begrenzt, die innerhalb der regelmäßigen betrieblichen Arbeitszeiten liegen. Ausgefallene Überstunden können hingegen nicht mit Zuschuss-Wintergeld teilkompensiert werden.

Der Zeitraum ist auf die Monate Dezember bis März begrenzt.

Zuschuss-Wintergeld können Sie nur für gewerblich versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlt bekommen. Angestellte und Poliere haben keinen Anspruch.

Online-Dienste

KEA - Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen

ID: B100019_103739568

Beschreibung

KEA steht für "Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen". Das Verfahren richtet sich an Betriebe sowie bevollmächtigte Dritte, die im Auftrag eines Betriebs Kurzarbeitergeld abrechnen und beantragen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

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Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Zuschuss-Wintergeld online beantragen

ID: B100019_110238438

Beschreibung

0 Meter Anfahrt, keine Wartezeit: Mit den digitalen Services der Bundesagentur für Arbeit sparen Sie Zeit und können Ihren digitalen Besuch dann erledigen, wenn es Ihnen am besten passt. Oder kurz gesagt: Mehr Flexibilität und Komfort für Sie.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

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Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Adresse

Hausanschrift

Regensburger Straße 104

90478 Nürnberg

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 911 179-0

Fax: +49 911 179-2123

E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de

Internet

Formulare

Abrechnungsliste für Saison-Kug (S-Kug) und ergänzende Leistungen - Anlage zum Leistungsantrag
Hinweis Formulare und Merkblätter zum Kurzarbeitergeld auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/download-center-unternehmen:
Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende Leistungen - Leistungsantrag -
Hinweis Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zum Antragsverfahren https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba034730.pdf Informationen, Merkblätter und Formulare zum Saison-Kurzarbeitergeld https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/downloads-unternehmen:

Stichwörter

Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, BA, Jobcenter

Version

Technisch geändert am 26.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitgeber-Hotline

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 800 4555520

Version

Technisch geändert am 02.05.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

Internet

Version

Technisch geändert am 12.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende Leistungen
  • Abrechnungsliste für Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende Leistungen - Anlage zum Leistungsantrag

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Voraussetzungen

Sie können Zuschuss-Wintergeld beantragen bei 

  • vorübergehendem und nicht vermeidbarem Arbeitsausfall
    • aus wirtschaftlichen Gründen oder
    • aus witterungsbedingten Gründen oder
    • in Folge eines unabwendbaren Ereignisses und
  • Auflösung von Arbeitszeitguthaben, sodass kein Saison-Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen wird.

Betriebliche Voraussetzungen:

  • Ihr Betrieb gehört dem Baugewerbe, Gerüstbauerhandwerk, Dachdeckerhandwerk oder dem Garten- und Landschaftsbau an.
  • Ihr Betrieb oder die Betriebsabteilung beschäftigt mindestens 1 Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer.

Persönliche Voraussetzungen:

  • gewerblich versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht gekündigt sind und mit denen auch kein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde
  • Arbeitszeitguthaben wird aufgelöst

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht

Verfahrensablauf

Das Zuschuss-Wintergeld können Sie schriftlich oder online beantragen. Sie können auch gegebenenfalls KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) nutzen.

Wenn Sie das Zuschuss-Wintergeld schriftlich beantragen wollen:

  • Sie lösen das Arbeitszeitguthaben zum Ausgleich des Arbeitsausfalls der Beschäftigten auf.
  • Sie zahlen das Arbeitsentgelt und das Zuschuss-Wintergeld je eingebrachter Stunde des Arbeitszeitguthabens an Ihre Beschäftigten und entrichten Sozialversicherungsbeiträge.
  • Sie beantragen monatlich rückwirkend die Erstattung des Zuschuss-Wintergeldes bei der zuständigen Dienststelle der Agentur für Arbeit (Antrag Saison-Kurzarbeitergeld und Abrechnungsliste)
  • Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und die Abrechnungsliste, bewilligtes Zuschuss-Wintergeld wird überwiesen.
  • Nach Abschluss der Schlechtwetterzeit prüft die Agentur für Arbeit die eingereichten Abrechnungen und korrigiert falls erforderlich das bewilligte Zuschuss-Wintergeld.

Wenn Sie das Zuschuss-Wintergeld online beantragen wollen:

  • Rufen Sie das Portal "eServices" auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit auf.
  • Melden Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung an und rufen Sie den Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld auf.
  • Füllen Sie den Antrag aus, laden Sie die Abrechnungsliste hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung Ihres Antrages von der Agentur für Arbeit.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren

Wenn Sie für den Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld und die dazugehörige Abrechnungsliste KEA nutzen wollen:

  • Sie benötigen dazu eine zertifizierte Lohnabrechnungssoftware, welche die Übermittlung mittels KEA unterstützt.
  • In diesem Fall können Sie Ihren Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld und die dazugehörige Abrechnungsliste volldigitalisiert und sicher aus Ihrer Lohnabrechnungssoftware an die Agentur für Arbeit übermitteln.

Fristen

Antragsfrist: 3 Monate (Sie müssen den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Kalendermonats stellen, für den Sie Zuschuss-Wintergeld beantragen möchten.)

Widerspruchsfrist: 1 Monat (Sie müssen den Widerspruch innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Bescheid zugegangen ist, einreichen. Senden Sie den Widerspruch an die Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat.)

Bearbeitungsdauer

0 bis 15 Werktage (Ihr Antrag wird in der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet.)

Kosten

Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

Der Bezug von Zuschuss-Wintergeld ist steuerfrei.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 09.02.2022

Version

Technisch geändert am 28.02.2024

Stichwörter

Schlechtwetterzeit, Baugewerbe, S-Kug, Erstattung Sozialversicherungsbeiträge, Wintergeld, Gartenbau, Dachdeckerhandwerk, Zuschuss-Wintergeld, Saison-Kurzarbeitergeld, Landschaftsbau, Sportplatzbau

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English