Verlängerung der Genehmigung der freiwilligen Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere beantragen

    Wenn Sie als Lebensmittelunternehmer mit Sitz außerhalb Deutschlands frisches Schweinefleisch im Inland für den Endverbrauch abgeben, können Sie die Produkte mit der Haltungsform der Tiere kennzeichnen. Die Genehmigung dazu müssen Sie nach 2 Jahren verlängern lassen.

    Beschreibung

    Tierhaltungskennzeichnung sorgt für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren. Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz im EU-Ausland oder in einem Drittstaat hat, können Sie die freiwillige Kennzeichnung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

    Wenn Sie bereits eine Genehmigung erhalten haben, können Sie diese nach 2 Jahren für jeweils 2 weitere Jahre verlängern lassen.

    Sie können den Antrag auf Deutsch oder Englisch stellen.

    Online-Dienste

    Allgemeines Kontaktformular der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) - Deutsch

    ID: B100019_115685171

    Beschreibung

    Über das Kontaktformular können Sie Ihren Antrag sowie alle nötigen Unterlagen und Nachweise hochladen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Überweisung

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Contact form of the Federal Office for Agriculture and Food (BLE) - English

    ID: B100019_115685172

    Beschreibung

    You can use the contact form to upload your application and all the necessary documents.

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    Zahlungsweise

    • Überweisung

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    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Referat 524 - Tierwohl, Fleisch, Fleischerzeugnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Deichmanns Aue 29

    53179 Bonn

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 6845-0

    Telefon Festnetz: +49 228 6845-3861

    Fax: +49 30 18106845-3548

    E-Mail: tierhaltungskennzeichnung@ble.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Genehmigung
    • Nachweise zur Einhaltung der Anforderungen der Haltungsform in den einzelnen Haltungseinrichtungen, zum Beispiel:
      • amtliche Bescheinigungen
      • Teilnahme an einem staatlichen Tierwohllabel
      • Bescheinigungen von akkreditierten Kontrollstellen
    • Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen innerhalb der Lieferkette

    Voraussetzungen

    • Sie haben als Lebensmittelunternehmen den Firmensitz im Ausland.
    • Sie geben Lebensmittel tierischen Ursprungs in Deutschland für den Endverbrauch ab.
    • Die Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen werden, wurden während des maßgeblichen Haltungsabschnitts im Ausland gehalten, geschlachtet oder zerlegt oder das Lebensmittel wurde im Ausland hergestellt oder behandelt.
    • Ihnen wurde bereits eine Genehmigung auf Kennzeichnung von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung erteilt.
    • Die bereits erteilte Genehmigung ist noch gültig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Bescheid über Ihren Antrag.

    Verfahrensablauf

    Ebenso wie die Genehmigung kann auch die Verlängerung der Genehmigung zur Verwendung der Kennzeichnung online über das Kontaktformular oder schriftlich per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden.

    • Öffnen Sie das Antragsformular.
    • Sie können das Formular digital ausfüllen oder ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
    • Wenn Sie das Formular digital bearbeiten, müssen Sie es nicht handschriftlich unterschreiben.

    Antrag per Post:

    • Sie drucken, wenn noch nicht geschehen, das Formular aus und senden es mit den benötigten Unterlagen und Nachweisen an das BLE.

    Antrag online über das Kontaktformular:

    • Sie speichern den ausgefüllten Antrag als PDF.
    • Sie benennen die Dateien mit Unterlagen nach ihrem Inhalt.
    • Sie öffnen das Kontaktformular des BLE in der gewünschten Sprache.
    • Geben Sie alle notwendigen Angaben im Kontaktformular ein. Als Art des Anliegens wählen Sie "Antrag" aus.
    • Geben Sie im Feld "Betreff" als Grund für die Mitteilung "Antrag auf Verlängerung der Genehmigung zur Verwendung der freiwilligen Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel tierischen Ursprungs" an.
    • Benennen Sie im Feld "Ihre Nachricht" die Anzahl der angehängten Dateien und nummerieren Sie diese im besten Fall, damit sie besser zugeordnet werden können.
    • Bis zu 10 Anlagen mit maximal 10 MB sind möglich. Sollte es sich um mehr Dateien mit mehr MB handeln, füllen Sie das Kontaktformular erneut aus.
    • Sie laden das Dokument mit den benötigten Unterlagen und Nachweisen hoch.

    Die BLE prüft den Antrag und nimmt bei Unklarheiten, fehlenden Informationen oder Nachweisen Kontakt mit Ihnen auf.

    Sind die Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie per Post einen auf 2 Jahre befristeten Genehmigungsbescheid.

    Fristen

    Widerspruchsfrist: 1 Monat (Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats erhoben werden, nachdem der Verwaltungsakt bekannt gegeben wurde.)

    Antragsfrist: 2 Monate (Die Verlängerung der Genehmigung um weitere 2 Jahre ist spätestens 2 Monate vor Ablauf der Befristung zu stellen.)

    Geltungsdauer: 2 Jahre (Die Genehmigung wird jeweils für 2 Jahre verlängert.)

    Bearbeitungsdauer

    2 Monate (Ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung muss spätestens 2 Monate vor Ablauf der Genehmigung eingereicht werden, damit Sie keine neue Genehmigung beantragen müssen und die BLE Ihnen vor Ablauf der Befristung das Ergebnis mitteilen kann.)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 08.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Stichwörter

    Hackfleisch, Tierhaltungskennzeichnung, Mitteilung, BMEL, frisches Schweinefleisch, Genehmigung, Kennzeichnung, Stall plus Platz, Kennnummer, Frischluftstall, tierhaltender Betrieb, Nebenprodukt Schlachtung, Ausland, Bundesministerium Landwirtschaft, Inland, freiwillige Kennzeichnung, Schwein, Haltungseinrichtungen, BLE, TierHaltKennzG, Lebensmittel tierischen Ursprungs, Weide, maßgeblicher Haltungsabschnitt, Faschiertes, Verlängerung, vorverpackte Lebensmittel, Platz, Schweinefleisch, Haltungsform, Bio, Auslauf, Bundesanstalt Landwirtschaft Ernährung, Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, Lebensmittelunternehmer, Stall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English