Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer im Bereich Ökolandbau beantragen

    Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen oder Unternehmen können Zuwendungen vom Bund erhalten, wenn sie Forschungs- und Entwicklungsprojekte und Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft durchführen wollen.

    Beschreibung

    Mit dem Bundesprogramm ökologischer Landbau (BÖL) können Sie Förderungen für Ihre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch den Bund beantragen. Dabei werden Projekte unterstützt, die den Ausbau der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft verfolgen. Merkmale der Projekte sind:

    • die Weiterentwicklung der ökologischen Produktionssysteme entlang der gesamten Wertschöpfungskette,
    • Minderung der Hemmnisse bei der Umstellung auf eine ökologische Wirtschaftsweise und
    • die Weiterentwicklung von Konzepten für die Gestaltung von Rahmenbedingungen entlang der Wertschöpfungskette.

    Antragsberechtigt sind Sie als:

    • Hochschule
    • außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtung
    • Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

    Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Sitz in Deutschland haben.

    Sie erhalten die Förderung in Form von Zuschüssen für projektbezogene Ausgaben und Kosten. Diese Zuschüsse müssen Sie nicht zurückzahlen. Ihr beantragtes Projekt sollte in der Regel auf bis zu 36 Monate angelegt sein.

    Die Förderung sieht projektbezogene Zuwendungen vor für:

    • Personalmittel
    • Sachmittel
    • Reisemittel
    • Instrumente und Ausrüstung
    • Aufträge an Dritte

    Die Höhe Ihrer Projektförderung richtet sich nach Ihren projektbezogenen Kosten und kann bis zu 100 % betragen, wenn Sie eine Hochschule oder eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung sind.

    Als Unternehmen können Ihre Projekte gefördert werden mit:

    • bis zu 50 % für industrielle Forschung
    • bis zu 25 % für experimentelle Entwicklung
    • bis zu 100 % für Grundlagenforschung

    Sie können sich über aktuelle Bekanntmachungen zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bundesanzeiger informieren, in dem das BÖL entsprechende Bekanntmachungen veröffentlicht.

    Online-Dienst

    Portal "easy-Online" - Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen (für Antragstellung nach Aufforderung)

    ID: B100019_108973736

    Beschreibung

    Das elektronische Online-Antragssystem "easy-Online" ist ein Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes. "easy-Online" unterstützt Sie bei der Erstellung eines Antrags durch Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfungen und stellt die Übermittlung eines formgerechten Antrags sicher.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) - BÖL Forschungsmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Deichmanns Aue 29

    53179 Bonn

    Öffnungszeiten

    * Servicezeiten: * Montag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr * Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr * Mittwoch 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr * Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr * Freitag 9:00 bis 14:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 30 18106845-2907

    Telefon Festnetz: +49 228 6845-0

    E-Mail: boel-forschung@ble.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Das Förderverfahren ist 2-stufig angelegt.
    • In der ersten Stufe reichen Sie eine Projektskizze ein. Diese muss enthalten:
      • das über Easy-Online erstellte Formular und Kurzdarstellung
      • Vorhabenbeschreibung
      • Finanzplan
      • gegebenenfalls KMU-Erklärung und Forschungsdatenmanagementplan
    • In der zweiten Stufe reichen Sie den vollständigen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein.

    Voraussetzungen

    • Ihre Einrichtung muss zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung in Deutschland liegen.
    • Wird Ihre Forschungseinrichtung von Bund oder Ländern grundfinanziert, ist Projektförderung nur unter bestimmten Voraussetzungen für zusätzliche projektbedingte Kosten möglich.
    • Staatliche Beihilfen werden nicht gewährt, wenn ein Ausschlussgrund vorliegt, insbesondere wenn Ihr Unternehmen als "Unternehmen in Schwierigkeiten" gilt. Ein Unternehmen gilt im beihilferechtlichen Sinn als "in Schwierigkeiten", wenn es auf kurze oder mittlere Sicht ohne staatliches Eingreifen oder ohne staatliche Unterstützung so gut wie sicher zur Einstellung seiner Geschäftstätigkeiten gezwungen sein wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihrem Unternehmen eine Insolvenz droht oder die ausgewiesenen Eigenmittel durch aufgelaufene Verluste um mehr als die Hälfte reduziert wurden.
    • Ihre Antragsskizzen sind in deutscher Sprache verfasst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag auf die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten inklusive Wissenstransfer durch ein zweistufiges Verfahren beantragen. Dieses besteht aus einer Skizzen- und einer Antragsphase.

    Skizzenphase

    Zur Erstellung der Projektskizzen und deren Einreichung nutzen Sie das Elektronische Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen des Bundes "easy-Online".

    Vordrucke für Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können Sie im Formularschrank der BLE abrufen.

    In der ersten Verfahrensstufe reichen Sie die Skizzen online über "easy-Online" ein.

    Ihre eingegangenen Projektskizzen werden nach den folgenden Kriterien geprüft und bewertet:

    • Bezug zu den Zielen der Förderrichtlinie und Beitrag zur Weiterentwicklung der ökologischen Land und Lebensmittelwirtschaft
    • Bezug zur aktuellen Bekanntmachung
    • Relevanz und Innovationspotenzial für Wissenschaft und Praxis
    • wissenschaftliche und methodische Qualität (aktueller Wissensstand, Projektziele, Arbeitsplanung)
    • Expertise des Projektteams und Einbindung relevanter Kompetenzen
    • Qualität und Effizienz der geplanten Methoden für den Wissenstransfer
    • Qualität und Effizienz der geplanten Verwertung der Projektergebnisse
    • Erfolgsaussichten für die genannten Projektziele
    • Schlüssigkeit der Maßnahmen und Arbeitsschritte im Forschungsdatenmanagementplan
    • angemessene finanzielle, zeitliche und personelle Planung der Ressourcen und Einhaltung der formalen Vorgaben

    Das BMEL und der Projektträger behalten sich vor, bei der Bewertung Ihrer vorgelegten Projektskizzen unabhängige Experteninnen und Experten unter Wahrung des Interessenschutzes und der Vertraulichkeit hinzuzuziehen. Deren Votum dient als Entscheidungsgrundlage für das BMEL.
    Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und eventuell weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

    Antragsphase

    Der Projektträger informiert Sie über das Ergebnis.

    Bei positiver Bewertung werden Sie in der zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

    Fristen

    Die Frist für Ihre Skizzeneinreichung hängt von der jeweiligen Bekanntmachung ab.

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 8 Monate (Bearbeitung Ihrer Antragsskizze ab Ende der Bekanntmachungsfrist)

    2 bis 4 Monate (Dauer Antragsbearbeitung ab Eingang Ihres Antrages)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 11.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2024

    Stichwörter

    BLE, Förderung, Forschung, Beantragung, Zuschuss, Modell- und Demonstrationsvorhaben, beantragen, Wissenstransfer, ökologische Lebensmittelwirtschaft, Information, Netzwerk, Antrag, ökologischer Landbau, Bundeslandwirtschaftsministerium, Förderprogramm, Kommunikation, praxisnah, Zuwendung, BMEL

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English