Beihilfe zur privaten Lagerhaltung von Schaf- und Ziegenfleisch beantragen

    Sie haben mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einen Vertrag zur privaten Lagerhaltung von Schaf- oder Ziegenfleisch abgeschlossen und die Lagerzeit ist abgelaufen? Dann können Sie die Gewährung einer Beihilfe beantragen.

    Beschreibung

    Die Europäische Union (EU) kann landwirtschaftliche Marktpreise stützen, indem sie Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Schaf- oder Ziegenfleisch gewährt. Das unterstützt Sie als Marktteilnehmerin oder Marktteilnehmer in Krisen des Schaf- oder Ziegenfleischsektors.

    Nachdem Sie einen Vertrags mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zur privaten Lagerhaltung abgeschlossen haben und  die vertragliche Lagerzeit endet, können Sie die Beihilfe bei der BLE beantragen.

    Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

    Online-Dienst

    Beihilfe zur privaten Lagerhaltung von Schaf- und Ziegenfleisch online beantragen

    ID: B100019_116821681

    Beschreibung

    Mit Hilfe des Online-Antrags der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) können Sie Ihr Angebot online einreichen, sobald eine Interventionsrichtlinie veröffentlicht wurde.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 513

    Adresse

    Hausanschrift

    Deichmanns Aue 29

    53179 Bonn

    Öffnungszeiten

    Telefonsprechzeiten: Montag: 9:00 bis 16:00 Uhr Dienstag: 9:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: 9:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 9:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 9:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 22899 6845-3962

    Telefon Festnetz: +49 228 6845-3431((Herr Unger))

    Telefon Festnetz: +49 228 6845-3463((Frau Gizewski))

    E-Mail: 513@ble.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Welche weiteren Unterlagen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gegebenenfalls von Ihnen benötigt, können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

    Voraussetzungen

    • Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat mit Ihnen einen Lagervertrag zur privaten Lagerhaltung von Schaf oder Ziegenfleisch abgeschlossen.
    • Die vertragliche Lagerzeit ist abgelaufen.
    • Weitere Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit von Schaf- und Ziegenfleisch können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Nachdem die vertraglich festgelegte Lagerzeit abgelaufen ist, können Sie eine Beihilfe zur privaten Lagerhaltung von Schaf- oder Ziegenfleisch online, per E-Mail oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

    Beihilfe online beantragen:

    • Rufen Sie den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag wird freigeschaltet, sobald die Bekanntmachung veröffentlicht wird.
    • Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
    • Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BLE senden.
    • Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
    • Die BLE sendet Ihnen
      • einen Bescheid über die Beihilfegewährung oder
      • eine Ablehnung.

    Beihilfen per E-Mail oder Post beantragen:

    • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der BLE herunter. Hinweis: Es gibt nur dann Formulare auf der Internetseite der BLE, wenn es eine Bekanntmachung der EU gibt.
    • Füllen Sie das Antragsformular aus.
    • Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder per Post an die BLE.
    • Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
    • Die BLE sendet Ihnen
      • einen Bescheid über die Beihilfegewährung oder
      • eine Ablehnung.

    Fristen

    Antragsfrist: 3 Monate (Die Fristen finden Sie in der Bekanntmachung.)

    Widerspruchsfrist: 4 Wochen

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 04.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 15.10.2024

    Stichwörter

    Agrarpolitik, Lagervertrag, EU-Kommission, Schaffleisch, Beihilfegewährung, BMEL, Gewährung, Krisensituation, Ausgleich, Ziegenfleischsektor, Landwirtschaft, Einlagerung, Preisstabilisierung, Schaffleischsektor, private Lagerhaltung, Beihilfe, Marktordnungswaren, BLE, Ziegenfleisch, EU-Agrarmarktordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English