Freistellungsantrag für Plattformbetreiber (DAC7) Erteilung

    Freistellungsantrag für Plattformbetreiber (DAC7) beantragen

    Wenn Sie eine Plattform betreiben und zur Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verpflichtet sind, können Sie sich in bestimmten Fällen von der Meldepflicht befreien lassen.

    Beschreibung

    Als Betreiberinnen und Betreiber digitaler Plattformen sind Sie verpflichtet, steuerrelevante Daten Ihrer registrierten Anbieterinnen und Anbieter an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln.

    Auf digitalen Plattformen können Anbieterinnen und Anbieter beispielsweise Ferienwohnungen vermieten, Lieferdienste anbieten oder Waren verkaufen.

    Wenn Sie eine Plattform betreiben und zur Meldung verpflichtet sind, können Sie sich von der Meldepflicht befreien lassen. Dazu müssen Sie dem BZSt nachweisen, dass die Plattform nicht von meldepflichtigen Anbieterinnen und Anbietern genutzt werden kann.

    Freigestellt von der Meldepflicht sind Anbieterinnen und Anbieter, wenn

    • ihre Tätigkeit geringfügig ist: weniger 30 Fälle und weniger als 2.000 EUR Vergütung für die relevante Tätigkeit des Warenverkaufs über die Plattform im Meldezeitraum,
    • davon auszugehen ist, dass ihre steuerliche Compliance anderweitig sichergestellt ist: staatliche Rechtsträger im Sinne des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes sowie börsennotierte Rechtsträger und ihre verbundenen Unternehmen oder
    • bei der Nutzungsüberlassung von unbeweglichem Vermögen der Finanzverwaltung aufgrund des Umfangs der Geschäftsaktivitäten andere Kontrollmöglichkeiten zur Verfügung stehen: mehr als 2.000 Fälle pro inserierter Immobilieneinheit auf der Plattform im Meldezeitraum.

    Die Feststellung gilt jeweils für einen Meldezeitraum. Anschließend können Sie eine Verlängerung beantragen.

    Änderungen müssen Sie dem BZSt melden.

    Online-Dienst

    Freistellungsantrag für Plattformbetreiber (DAC7) online beantragen

    ID: B100019_117168824

    Beschreibung

    Das BZStOnline-Portal bietet Formulare, Profile, Massendaten für Privatpersonen, Unternehmen und deren Stellvertretung, Steuerberatung, Banken und Versicherungen sowie Angehörige der Verwaltung.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St I A 2 - Fachbereich DPI/DAC7

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Küppe 1

    53225 Bonn

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Antrag
    • genaue Bezeichnung der Antragstellerin oder des Antragstellers und gegebenenfalls der anderen Personen, die die Plattform betreiben
    • Anschrift des Sitzes und die elektronischen Adressen, einschließlich der Internetadressen der antragstellenden Person sowie aller anderen Personen, die die Plattform betreiben
    • jede Steueridentifikationsnummer und Umsatzsteuer-ID der Plattformbetreiberin oder des Plattformbetreibers
    • Gründe, weshalb der Antragsteller oder die Antragstellerin zur Meldung verpflichtet ist
    • Erklärung, ob und gegebenenfalls in welchen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) der Antragsteller oder die Antragstellerin oder eine andere Person, die die Plattform betreibt, nach den dort geltenden Rechtsvorschriften zur Meldung verpflichtet ist
    • Angabe des Meldezeitraums, für den die Feststellung oder die Verlängerung einer Feststellung beantragt wird
    • Erklärung, ob und gegebenenfalls gegenüber welchen zuständigen Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten der Antragsteller, die Antragstellerin oder eine andere Person, die die Plattform betreibt, nach den dort geltenden Rechtsvorschriften für den angegebenen Meldezeitraum den Nachweis erbracht hat, dass die betriebene Plattform nicht von meldepflichtigen Anbietenden genutzt werden kann, oder die Erbringung eines solchen Nachweises beabsichtigt
    • Darlegung der Umstände, einschließlich der vertraglichen, technischen und administrativen Vorkehrungen, die zuverlässig verhindern, dass die Plattform, die Gegenstand des Antrags ist, tatsächlich von meldepflichtigen Anbieterinnen und Anbietern genutzt werden kann

    Voraussetzungen

    Ihre Plattform kann nicht von meldepflichtigen Anbietern oder Anbieterinnen genutzt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch

    Verfahrensablauf

    Sie können die Freistellung sowie die Verlängerung der Freistellung online über das BZStOnline-Portal (BOP) oder per Post beantragen.

    Antrag über das BZStOnline-Portal:

    • Sie müssen sich zunächst im BOP registrieren.
      • Hinweis: Wenn Sie schon ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie auch dieses für das Login in das BOP benutzen.
    • Wenden Sie sich für die Registrierung im BOP an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
    • Das BZSt übersendet Ihnen dann per Post eine BZSt-Nummer und per E-Mail das BZSt-Geheimnis als Zugangscode.
    • Mit den Daten können Sie sich im BOP registrieren. Sie erhalten per E-Mail einen Link zur Bestätigung Ihrer Daten. Anschließend bekommen Sie eine Aktivierungs-ID per E-Mail und einen Aktivierungscode per Post.
    • Aktivieren Sie Ihr BOP-Konto mit den Daten. Sie erhalten anschließend ein BOP-Zertifikat. Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihrem BOP-Konto einloggen und die Freistellung online beantragen.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.

    Antrag per Post:

    • Senden Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das BZSt.
    • Das BZSt prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid.

    Fristen

    Den erstmaligen Antrag müssen Sie spätestens bis zum 31. Oktober eines Jahres für den jeweils laufenden Meldezeitraum stellen.

    Den Antrag auf Verlängerung müssen Sie spätestens bis zum 31. Oktober eines Jahres für den jeweils folgenden Meldezeitraum stellen.

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 6 Monate

    Kosten

    Die Gebühr betrifft den erstmaligen Antrag auf Feststellung.: Gebühr 5000.00 EUR

    Die Gebühr betrifft den Antrag auf Verlängerung einer Feststellung.: Gebühr 2500.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 12.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Stichwörter

    Freistellungsantrag, Plattformbetreiber, Steuerlücken, Plattformbetreiberin, Meldepflicht, steuerliche Transparenz, DAC-7 Richtlinie, Onlineplattformbetreiber, Onlineplattformbetreiberin, PStTG, Onlineplattform, Plattformen-Steuertransparenzgesetz, DAC7

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English