Zulassung von Versammlungen und Aufzügen unter freiem Himmel im befriedeten Bezirk beantragen
Wenn Sie eine öffentliche Versammlung in der Nähe des Deutschen Bundestages, des Bundesrates oder des Bundesverfassungsgerichtes planen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung vom Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Beschreibung
Wenn Sie eine öffentliche Versammlung oder einen Aufzug im sogenannten befriedeten Bezirk des Bundes planen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Der befriedete Bezirk ist die örtliche Abgrenzung rund um den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und das Bundesverfassungsgericht. Durch den befriedeten Bezirk wird sichergestellt, dass die obersten Einrichtungen des Staates ihrer Arbeits- und Funktionsfähigkeit ohne Beeinträchtigungen von außen nachgehen können. Deswegen ist die Versammlungsfreiheit in diesen Bereichen beschränkt.
Diese Beschränkung wird aufgehoben, wenn eine Beeinträchtigung der Arbeit und des Zugangs zu den Gebäuden der Verfassungsorgane ausgeschlossen wird. Das ist in der Regel in der sitzungsfreien Zeit des Bundestags der Fall.
Spontanversammlungen sind verboten.
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Identifizierung
- keine Identifizierung
Ansprechpartner
Bundesministerium des Innern und für Heimat, Abteilung Öffentliche Sicherheit; Arbeitsgruppe ÖSII2
Adresse
Postanschrift
Alt-Moabit 140
10557 Berlin
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 30 186810
E-Mail: oesii2AG@bmi.bund.de
erforderliche Unterlagen
- Antrag mit Angaben zu:
- Name und Anschrift sowie Kontaktadresse der Antragstellenden und Verantwortlichen
- Datum und Uhrzeit und gegebenenfalls Dauer der Versammlung/Aufzuges
- genaue Örtlichkeit der Versammlung oder Verlauf des Aufzuges
- Thema
- Hilfsmittel, die benutzt werden sollen
- Anzahl der erwarteten Teilnehmenden
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Versammlung oder den Aufzug im befriedeten Bezirk online oder schriftlich per E-Mail, Post oder Fax beim BMI.
Zusätzlich stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Versammlungsbehörde des Landes Berlin oder Baden-Württemberg.
Online-Antrag:
- Rufen Sie das Antragsformular auf der Internetseite des BMI auf. Das Onlineformular leitet Sie durch die erforderlichen Angaben
- Füllen Sie den Antrag aus und senden Sie ihn online ab
- Bei Rückfragen meldet sich das BMI bei Ihnen.
- Das BMI prüft, ob die Umsetzung möglich ist.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Antrag per Post oder Fax:
- Laden Sie das Formular auf der Internetseite des BMI herunter. Drucken Sie das Formular aus und füllen es aus.
- Scannen Sie das Formular ein und schicken Sie es per E-Mail an das BMI. Alternativ können Sie das Formular per Post oder per Fax an das BMI schicken.
- Bei Rückfragen meldet sich das BMI bei Ihnen.
- Das BMI prüft, ob die Umsetzung möglich ist.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Fristen
Antragsfrist: 7 Tage (Sie müssen den Antrag spätestens 7 Tage vor der Versammlung oder dem Aufzug beim BMI einreichen.)
Bearbeitungsdauer
1 Woche
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie müssen die Versammlung zusätzlich bei den zuständigen Behörden des Landes Berlin oder der Stadt Karlsruhe beantragen.
Weitere Informationen
Status Bibliothekseintrag
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 15.03.2023
Stichwörter
Bundesverfassungsgericht, Aufzüge, Versammlungen, Deutscher Bundestag, Versammlungsfreiheit, Bundesrat, Demonstrationen, Befriedeter Bezirk