• Tarbek (Landkreis Segeberg, Schleswig-Holstein)
Zulassung von Aufzügen und öffentlichen Versammlungen im befriedeten Bezirk Erteilung

Zulassung von Versammlungen und Aufzügen unter freiem Himmel im befriedeten Bezirk beantragen

Wenn Sie eine öffentliche Versammlung in der Nähe des Deutschen Bundestages, des Bundesrates oder des Bundesverfassungsgerichtes planen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung vom Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Beschreibung

Wenn Sie eine öffentliche Versammlung oder einen Aufzug im sogenannten befriedeten Bezirk des Bundes planen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). 
Der befriedete Bezirk ist die örtliche Abgrenzung rund um den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und das Bundesverfassungsgericht. Durch den befriedeten Bezirk wird sichergestellt, dass die obersten Einrichtungen des Staates ihrer Arbeits- und Funktionsfähigkeit ohne Beeinträchtigungen von außen nachgehen können. Deswegen ist die Versammlungsfreiheit in diesen Bereichen beschränkt. 
Diese Beschränkung wird aufgehoben, wenn eine Beeinträchtigung der Arbeit und des Zugangs zu den Gebäuden der Verfassungsorgane ausgeschlossen wird. Das ist in der Regel in der sitzungsfreien Zeit des Bundestags der Fall. 
Spontanversammlungen sind verboten.

Online-Dienst

Zulassung von Versammlungen und Aufzügen unter freiem Himmel im befriedeten Bezirk online beantragen

ID: B100019_107197820

Beschreibung

- Sie können den Antrag über den Servicebereich der Webseite des BMI online stellen. Sie finden das Antragsformular unter Kontakt. - Sie müssen die Versammlung zusätzlich bei den zuständigen Behörden des Landes Berlin oder der Stadt Karlsruhe beantragen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Identifizierung

  • keine Identifizierung

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Bundesministerium des Innern und für Heimat, Abteilung Öffentliche Sicherheit; Arbeitsgruppe ÖSII2

Adresse

Postanschrift

Alt-Moabit 140

10557 Berlin

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 30 186810

E-Mail: oesii2AG@bmi.bund.de

Version

Technisch geändert am 15.03.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

-    Antrag mit Angaben zu: 

  • Name und Anschrift sowie Kontaktadresse der Antragstellenden und Verantwortlichen
  • Datum und Uhrzeit und gegebenenfalls Dauer der Versammlung/Aufzuges
  • genaue Örtlichkeit der Versammlung oder Verlauf des Aufzuges
  • Thema
  • Hilfsmittel, die benutzt werden sollen
  • Anzahl der erwarteten Teilnehmenden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Voraussetzungen

keine

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

-    Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Versammlung oder den Aufzug im befriedeten Bezirk online oder schriftlich per E-Mail, Post oder Fax beim BMI. 
Zusätzlich stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Versammlungsbehörde des Landes Berlin oder Baden-Württemberg.

Online-Antrag: 
-    Rufen Sie das Antragsformular auf der Internetseite des BMI auf. Das Onlineformular leitet Sie durch die erforderlichen Angaben 
-    Füllen Sie den Antrag aus und senden Sie ihn online ab 
-    Bei Rückfragen meldet sich das BMI bei Ihnen.
-    Das BMI prüft, ob die Umsetzung möglich ist.
-    Sie erhalten einen Bescheid. 

Antrag per Post oder Fax: 
-    Laden Sie das Formular auf der Internetseite des BMI herunter. Drucken Sie das Formular aus und füllen es aus. 
-    Scannen Sie das Formular ein und schicken Sie es per E-Mail an das BMI. Alternativ können Sie das Formular per Post oder per Fax an das BMI schicken.
-    Bei Rückfragen meldet sich das BMI bei Ihnen.
-    Das BMI prüft, ob die Umsetzung möglich ist.
-    Sie erhalten einen Bescheid.

Fristen

Antragsfrist: 7 Tage (Sie müssen den Antrag spätestens 7 Tage vor der Versammlung oder dem Aufzug beim BMI einreichen.)

Bearbeitungsdauer

1 Woche

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt folgende Hinweise:     
-    Sie müssen die Versammlung zusätzlich bei den zuständigen Behörden des Landes Berlin oder der Stadt Karlsruhe beantragen.
 

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 15.03.2023

Version

Technisch geändert am 22.10.2024

Stichwörter

Versammlungen, Deutscher Bundestag, Demonstrationen, Aufzüge, Bundesrat, Bundesverfassungsgericht, Befriedeter Bezirk, Versammlungsfreiheit

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English