• Nessetal (Landkreis Gotha, Thüringen)
Meldung zum Grundstoffverkehr Registrierung

Grundstoffe melden

Wenn Sie eine Erlaubnis oder Registrierung zum Umgang mit bestimmten Grundstoffen besitzen oder bestimmte Grundstoffe ausführen, müssen Sie dies jährlich beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) melden.

Beschreibung

Der Umgang mit Grundstoffen, die möglicherweise bei der illegalen Betäubungsmittelherstellung eingesetzt werden können, unterliegt einer strengen Kontrolle.

Grundstoffe sind in folgende Kategorien eingeteilt:

  • Kategorie 1: Ausgangsstoffe, die möglicherweise in Drogen mit hohem Abhängigkeits- und Missbrauchspotenzial umgewandelt werden können
  • Kategorie 2: Stoffe, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln verwendbar sind
  • Kategorie 3: Lösungsmittel und Säuren
  • Kategorie 4: Arzneimittel und Tierarzneimittel, die Ephedrin oder Pseudoephedrin oder die Salze von Ephedrin oder Pseudoephedrin enthalten.

Wenn Sie am Grundstoffverkehr teilnehmen, müssen Sie jährlich Ihre Vorgänge beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) melden. Die Meldepflicht besteht, wenn Sie

  • eine Erlaubnis für Grundstoffe der Kategorie 1 oder
  • eine Registrierung für Grundstoffe der Kategorie 2 besitzen,
  • Sie Grundstoffe der Kategorie 3 in ein gelistetes Land mit einer Ausfuhrgenehmigungspflicht ausführen oder
  • Grundstoffe der Kategorie 4 in Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) ausführen.

In der Meldung müssen Sie Angaben machen zu

  • dem Verbrauch von Grundstoffen der Kategorie 1,
  • Aus- und Einfuhren von Grundstoffen der Kategorien 1 und 2,
  • Abgaben von Grundstoffen der Kategorien 1 und 2 innerhalb Deutschlands und der EU,
  • Vermittlungsgeschäften, die Streckengeschäfte mit Staaten außerhalb der EU einschließen,
  • den Ausfuhren von Grundstoffen der Kategorie 3 in ein gelistetes Land mit einer Ausfuhrgenehmigungspflicht sowie
  • den Ausfuhren von Grundstoffen der Kategorie 4.

Sie müssen Ihre Vorgänge melden, solange Ihre Erlaubnis oder Registrierung gültig ist. Auch wenn Sie trotz gültiger Erlaubnis oder Registrierung nicht am Grundstoffverkehr teilgenommen haben, müssen Sie dies in einer sogenannten Fehlanzeige melden.

Sie müssen Ihre Vorgänge nicht melden, wenn Sie als

  • Apotheke,
  • Polizei- und
  • Zollbehörde oder
  • Bundeswehreine Sondererlaubnis besitzen oder
  • ausschließlich Stoffe der Kategorie 2A weiterverarbeiten.

Online-Dienst

Meldung für den Grundstoffverkehr online einreichen

ID: B100019_120441048

Beschreibung

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - Bundesopiumstelle, Fachgebiet 81

Adresse

Hausanschrift

Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3

53175 Bonn

Kontakt

Fax: +49 228 99307-5194

Telefon Festnetz: +49 228 99307-5114

Telefon Festnetz: +49 228 99307-5104

E-Mail: poststelle@bfarm.de

E-Mail: grundstoffe@bfarm.de

Internet

Version

Technisch geändert am 03.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen Sie melden:

  • Übersicht über alle Vorgänge in Bezug auf den Grundstoffverkehr im vergangenen Jahr

Voraussetzungen

  • Sie sind in Deutschland ansässig.
  • Sie besitzen
    • eine Erlaubnis zum Umgang mit Grundstoffen der Kategorie 1 oder
    • eine Registrierung zum Umgang mit Grundstoffen der Kategorie 2 (A und B) oder
    • haben Grundstoffe der Kategorie 3 in gelistete Bestimmungsländer oder
    • Grundstoffe der Kategorie 4 ausgeführt.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Nicht zutreffend

Verfahrensablauf

Sie können die Meldung für den Grundstoffverkehr online, per Post oder E-Mail beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einreichen.

Meldung online einreichen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen Sie das Online-Formular auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Sie benötigen für die Meldung ein Elster-Unternehmenskonto und ein Elster-Zertifikat.
  • Laden Sie die Meldung als Datei hoch und senden Sie die Meldung ab. Die hochgeladenen Dateien dürfen jeweils nicht größer sein als 10 Megabyte.
  • Folgende Dateitypen können Sie hochladen:
    • PDF
    • PNG
    • JPG
  • Das BfArM prüft Ihre Angaben und
  • benachrichtigt Sie bei Unstimmigkeiten. Bei Bedarf müssen Sie eine Korrekturmeldung einreichen.

Meldung per Post oder E-Mail einreichen:

  • Füllen Sie das Meldungsformular auf der Internetseite des BfArM aus.
  • Senden Sie das Formular
    • per E-Mail an das BfArM oder
    • drucken Sie das Formular aus und
    • senden Sie es per Post an das BfArM.
    • Das BfArM prüft Ihre Angaben und benachrichtigt Sie bei Unstimmigkeiten. Bei Bedarf müssen Sie eine Korrekturmeldung einreichen.

Fristen

Sie müssen die Meldung bis zum 15. Februar des Folgejahres für das zurückliegende Kalenderjahr einreichen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 13.12.2024

Version

Technisch geändert am 14.03.2025

Stichwörter

Erfasste Stoffe, Meldungsverpflichtung, Jahresmeldung, Verwendete Mengen, Grundstoffe, Einfuhr korrigieren, Ausfuhr, Ausfuhrgenehmigung, Mischung, Fehlanzeige, Grundstoffverkehr, Meldungspflicht, Einfuhr, Einfuhrgenehmigung, Naturprodukt, Ausfuhr korrigieren, Meldung Import Grundstoffe, Ausfuhr Korrektur Einfuhr Korrektur, Meldung Export Grundstoffe, Weiterverarbeitete Mengen, Verbrauch, Meldepflicht, Drogenausgangsstoffe

Sprachversion

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de