Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln Änderung

    Erlaubnis für die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr ändern

    Wenn Sie Ihre Erlaubnis für die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr ändern, erweitern oder verlängern möchten, müssen Sie dafür einen Änderungsantrag stellen.

    Beschreibung

    Sie können für eine bestehende Erlaubnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Änderungsantrag stellen für:

    • Änderung einer Erlaubnis
    • Verlängerung einer befristeten Erlaubnis
    • Erweiterung einer Erlaubnis
    • Verzicht auf eine Erlaubnis

    Das BfArM stimmt dem Änderungsantrag nur für die bereits beantragte Betriebsstätte und den jeweils notwendigen Umfang an Betäubungsmitteln zu. Für wissenschaftliche oder befristete Vorhaben erhalten Sie bei einem Verlängerungsantrag in der Regel wiederum eine befristete Erlaubnis.

    Online-Dienst

    Änderung einer Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln

    ID: B100019_121015339

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - Bundesopiumstelle, Fachgebiet 82

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3

    53175 Bonn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 993070

    Fax: +49 228 993075207

    E-Mail: 82@bfarm.de

    E-Mail: poststelle@bfarm.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - Bundesopiumstelle, Fachgebiet 83

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3

    53175 Bonn

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    barrierefrei

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 99307-0

    Fax: +49 228 99307-5207

    E-Mail: btm@bfarm.de

    E-Mail: poststelle@bfarm.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bei jedem Änderungsantrag auf Erlaubnis geben Sie die Betäubungsmittel-Nummer des ursprünglichen Antrags an, auf den sich die Änderung bezieht. Darüber hinaus geben Sie an:

    • die Namen, Vornamen oder die Firma und die Anschriften der antragstellenden Person  
    • bei juristischen Personen: in der Regel ein aktueller Handelsregisterauszug sowie die Benennung der Verantwortlichen
    • Nachweise über die erforderliche Sachkenntnis der Verantwortlichen
    • Erklärung, dass die Verantwortlichen ihre Verpflichtungen ständig erfüllen können
    • Beschreibung der Lage der Betriebsstätten mit:
      • Ort und gegebenenfalls Flurbezeichnung
      • Straße und Hausnummer
      • Gebäude und Gebäudeteil
      • Bauweise des Gebäudes
    • Beschreibung der vorhandenen Sicherungen gegen die Entnahme von Betäubungsmitteln durch unbefugte Personen
    • Informationen über die Art des legalen Betäubungsmittelverkehrs, zum Beispiel Handel, Herstellung oder Anbau
    • Art und die voraussichtliche Jahresmenge der herzustellenden oder benötigten Betäubungsmittel

    Voraussetzungen

    Sie sind bereits in Besitz einer Erlaubnis für die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die Änderung einer Erlaubnis zur Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr können Sie online, formlos schriftlich oder teilweise über ein Antragsformular beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.

    Wenn Sie die Änderung einer Erlaubnis online beantragen:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen Sie den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
    • Wenn Sie den Antrag als Organisation stellen, benötigen Sie ein ELSTER-Unternehmenskonto und ein ELSTER-Organisationszertifikat. Wenn Sie den Antrag als Privatperson stellen, benötigen Sie ein BundID-Konto sowie
      • ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder die eID Ihres europäischen Heimatstaats
      • oder ein ELSTER-Zertifikat
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch. Zulässig sind die Formate PDF, DOC, JPEG, PNG, XLS, ZIP mit maximal 10 Megabyte pro Datei.
    • Das BfArM prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
    • Das BfArM meldet sich bei Ihnen, wenn Ihre Angaben oder Unterlagen unvollständig sind, und nennt Ihnen eine Frist für das Nachreichen.
    • Das BfArM sendet Ihnen eine Erlaubnisurkunde oder einen Ablehnungsbescheid sowie einen Kostenbescheid.

    Wenn Sie die Änderung einer Erlaubnis über ein Antragsformular oder schriftlich beantragen:

    • Verfassen Sie ein Anschreiben mit allen benötigten Angaben oder füllen Sie das Antragsformular auf der Internetseite des BfArM aus.
    • Sie drucken es aus und unterschreiben es.
    • Schicken Sie Ihren formlosen Antrag oder das Antragsformular per Post an das BfArM.
    • Das BfArM prüft Ihre Angaben.
    • Das BfArM meldet sich bei Ihnen, wenn Ihre Angaben oder Unterlagen unvollständig sind, und nennt Ihnen eine Frist für das Nachreichen.

    Das BfArM sendet Ihnen per Post eine Erlaubnisurkunde oder einen Ablehnungsbescheid und einen Kostenbescheid.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt 3 Monate. In der Regel dauert die Bearbeitung 4 bis 6 Wochen. In Abhängigkeit vom aktuellen Antragsaufkommen und der Qualität und Güte Ihrer Angaben und Dokumente kann sich die Bearbeitungszeit verlängern oder verkürzen.)

    Kosten

    Gebühr für Anbau einschließlich Gewinnung: Die Gebühr wird je Betäubungsmittel und Betriebsstätte erhoben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Gebühr niedriger ausfallen. Wenn Sie eine neue Erlaubnis beantragen, da sich die Inhaberin oder der Inhaber oder die Betriebsstätte geändert haben, fällt 50 Prozent der Erstgebühr an. Die Verlängerung einer befristeten Erlaubnis kostet 25 Prozent der Erstgebühr.: Gebühr 240,00 EUR(Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebühr für die Herstellung von Betäubungsmitteln mit Ausnahme von Zwischenprodukten, die bei der Herstellung anfallen und unmittelbar weiterverarbeitet werden: Die Gebühr wird je Betäubungsmittel und Betriebsstätte erhoben. Wenn Sie eine neue Erlaubnis beantragen, da sich die Inhaberin oder der Inhaber oder die Betriebsstätte geändert haben, fällt 50 Prozent der Erstgebühr an. Die Verlängerung einer befristeten Erlaubnis kostet 25 Prozent der Erstgebühr.: Gebühr 480,00 EUR(Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebühr für den Binnenhandel: Die Gebühr wird je Betäubungsmittel und Betriebsstätte erhoben, jedoch je Betriebsstätte nicht mehr als 8.850 EUR. Wenn Sie eine neue Erlaubnis beantragen, da sich die Inhaberin oder der Inhaber oder die Betriebsstätte geändert haben, fällt 50 Prozent der Erstgebühr an. Die Verlängerung einer befristeten Erlaubnis kostet 25 Prozent der Erstgebühr.: Gebühr 590,00 EUR(Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebühr für den Außenhandel einschließlich Binnenhandel: Die Gebühr wird je Betäubungsmittel und Betriebsstätte erhoben, jedoch je Betriebsstätte nicht mehr als 15.600 EUR. Wenn Sie eine neue Erlaubnis beantragen, da sich die Inhaberin oder der Inhaber oder die Betriebsstätte geändert haben, fällt 50 Prozent der Erstgebühr an. Die Verlängerung einer befristeten Erlaubnis kostet 25 Prozent der Erstgebühr.: Gebühr 1.040,00 EUR(Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebühr für die Einfuhr und Ausfuhr einer ausgenommenen Zubereitung: Die Gebühr wird je Betäubungsmittel und Betriebsstätte erhoben. Wenn Sie eine neue Erlaubnis beantragen, da sich die Inhaberin oder der Inhaber oder die Betriebsstätte geändert haben, fällt 50 Prozent der Erstgebühr an. Die Verlängerung einer befristeten Erlaubnis kostet 25 Prozent der Erstgebühr.: Gebühr 500,00 EUR(Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebühr für Anbau, Herstellung, Erwerb, Abgabe, Einfuhr und Ausfuhr zu wissenschaftlichen Zwecken: Die Gebühr wird je Betäubungsmittel und Betriebsstätte erhoben. Wenn Sie eine neue Erlaubnis beantragen, da sich die Inhaberin oder der Inhaber oder die Betriebsstätte geändert haben, fällt 50 Prozent der Erstgebühr an. Die Verlängerung einer befristeten Erlaubnis kostet 25 Prozent der Erstgebühr.: Gebühr 190,00 EUR(Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Änderungsgebühr, wenn Sie zum Beispiel eine in der Erlaubnis genannte verantwortliche Person ändern möchten, unabhängig von der Art der Tätigkeit.: Gebühr 190,00 EUR(Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Änderungsgebühr, wenn Sie zum Beispiel eine in der Erlaubnis zu wissenschaftlichen Zwecken genannte verantwortliche Person ändern möchten, unabhängig von der Art der Tätigkeit.: Gebühr 90,00 EUR(Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 09.04.2025

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2025

    Stichwörter

    Export, Erlaubnis, Änderung, Erlaubnisantrag, BtM, Antrag, Zubereitung, Verlängerung, Änderungsantrag, BfArM, Herstellung, Import, Anbau, Betäubungsmittelverkehr, Betäubungsmittel, Erweiterung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de