Beantragung einer betäubungsmittelrechtlichen Prüfung von Stoffen Prüfung

    Betäubungsmittelrechtliche Prüfung von Stoffen beantragen

    Sie möchten einen Stoff betäubungsmittel- und grundstoffrechtlich prüfen lassen? Dann können Sie einen entsprechenden Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellen.

    Beschreibung

    Wenn Sie unsicher sind, ob ein Stoff unter das Betäubungsmittelgesetz oder das Grundstoffüberwachungsgesetz fällt, können Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Prüfung des Stoffes beantragen.

    Eine Prüfung durch das BfArM, ob ein Stoff unter das Betäubungsmittelgesetz oder das Grundstoffüberwachungsgesetz fällt, ist gebührenpflichtig. Bevor Sie diese beantragen, sollten Sie daher prüfen, ob der fragliche Stoff bereits in der Liste der Betäubungsmittel auf der Internetseite des BfArM aufgeführt ist.

    Online-Dienst

    Betäubungsmittelrechtliche Prüfung von Stoffen online beantragen

    ID: B100019_120702940

    Beschreibung

    Sie möchten einen Stoff betäubungsmittel- und grundstoffrechtlich prüfen lassen? Dann können Sie einen entsprechenden Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Überweisung

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - Bundesopiumstelle, Fachgebiet 82

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3

    53175 Bonn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 993070

    Fax: +49 228 993075207

    E-Mail: 82@bfarm.de

    E-Mail: poststelle@bfarm.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Bezeichnung des Stoffes
    • Strukturformel zum Stoff (optional)
    • optional: Ergänzende Informationen zum Stoff, zum Beispiel Chemical Abstracts Service-Nummer (CAS-Nummer)

    Voraussetzungen

    • Sie sind in Deutschland ansässig.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen den Kostenbescheid
      • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
    • Klage gegen den Kostenbescheid vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie können die betäubungsmittel- und grundstoffrechtliche Einordnung von Stoffen online oder per Post oder E-Mail beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.

    Einordnung online beantragen:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen Sie den OnlineAntrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben
    • Wenn Sie den Antrag als Organisation stellen, benötigen Sie ein ELSTER Unternehmenskonto und ein ELSTER Zertifikat. Wenn Sie den Antrag als Privatperson stellen, benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument (zum Beispiel die OnlineFunktion Ihres Personalausweises) und ein BundID-Konto.
    • Laden Sie bei Bedarf die Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab. Die Datei darf nicht größer sein als 10 Megabyte. Folgende Formate werden akzeptiert:
      • PDF
      • PNG
      • JPEG
      • DOC
      • XLS
      • ZIP,
      • CDX
      • CDXML 
      • CHM
    • Das BfArM prüft Ihre Angaben.
    • Das BfArM benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen.
    • Sie erhalten die betäubungsmittelrechtliche Einordnung und einen Kostenbescheid per Post. Bezahlen Sie die Gebühren.

    Einordnung per Post oder E-Mail beantragen:

    • Verfassen Sie ein formloses Schreiben mit Angaben zu
      • Ihrer Person oder Firma,
      • Ihrer Betäubungsmittel-Nummer - (falls vorhanden) und
      • möglichst detaillierten Angaben zum Stoff.
    • Senden Sie das Schreiben per Post oder EMail an das BfArM.
    • Das BfArM prüft Ihre Angaben.
    • Das BfArM benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen.
    • Sie erhalten die betäubungsmittelrechtliche Einordnung und einen Kostenbescheid per Post. Bezahlen Sie die Gebühren.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    14 Tage

    Kosten

    Prüfung je Stoff, der bereits in der Datenbank hinterlegt ist: 50,00 EUR: Gebühr 50,00 EUR(Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Prüfung je Stoff, der neu recherchiert wurde: 70,00 EUR: Gebühr 70,00 EUR(Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 27.03.2025

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2025

    Stichwörter

    Stoffanfrage, BtM, Einordnung, Stoffe, Stoff, Betäubungsmittel, BfArM, Betäubungsmittelgesetz, Beurteilung, Bewertung, Prüfung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de