• Neckarsulm (Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg)
Beantragung einer betäubungsmittelrechtlichen Prüfung von Stoffen Prüfung

Betäubungsmittelrechtliche Prüfung von Stoffen beantragen

Sie möchten einen Stoff betäubungsmittel- und grundstoffrechtlich prüfen lassen? Dann können Sie einen entsprechenden Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellen.

Beschreibung

Wenn Sie unsicher sind, ob ein Stoff unter das Betäubungsmittelgesetz oder das Grundstoffüberwachungsgesetz fällt, können Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Prüfung des Stoffes beantragen.

Eine Prüfung durch das BfArM, ob ein Stoff unter das Betäubungsmittelgesetz oder das Grundstoffüberwachungsgesetz fällt, ist gebührenpflichtig. Bevor Sie diese beantragen, sollten Sie daher prüfen, ob der fragliche Stoff bereits in der Liste der Betäubungsmittel auf der Internetseite des BfArM aufgeführt ist.

Online-Dienst

Betäubungsmittelrechtliche Prüfung von Stoffen online beantragen

ID: B100019_120702940

Beschreibung

Sie möchten einen Stoff betäubungsmittel- und grundstoffrechtlich prüfen lassen? Dann können Sie einen entsprechenden Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellen.

Online erledigen

Zahlungsweise

  • Überweisung

Vertrauensniveau

Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

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Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Ansprechpartner

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - Bundesopiumstelle, Fachgebiet 82

Adresse

Hausanschrift

Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3

53175 Bonn

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 228 993070

Fax: +49 228 993075207

E-Mail: 82@bfarm.de

E-Mail: poststelle@bfarm.de

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

Version

Technisch geändert am 01.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Bezeichnung des Stoffes
  • Strukturformel zum Stoff (optional)
  • optional: Ergänzende Informationen zum Stoff, zum Beispiel Chemical Abstracts Service-Nummer (CAS-Nummer)

Voraussetzungen

  • Sie sind in Deutschland ansässig.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen den Kostenbescheid
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
  • Klage gegen den Kostenbescheid vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Sie können die betäubungsmittel- und grundstoffrechtliche Einordnung von Stoffen online oder per Post oder E-Mail beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.

Einordnung online beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen Sie den OnlineAntrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben
  • Wenn Sie den Antrag als Organisation stellen, benötigen Sie ein ELSTER Unternehmenskonto und ein ELSTER Zertifikat. Wenn Sie den Antrag als Privatperson stellen, benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument (zum Beispiel die OnlineFunktion Ihres Personalausweises) und ein BundID-Konto.
  • Laden Sie bei Bedarf die Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab. Die Datei darf nicht größer sein als 10 Megabyte. Folgende Formate werden akzeptiert:
    • PDF
    • PNG
    • JPEG
    • DOC
    • XLS
    • ZIP,
    • CDX
    • CDXML 
    • CHM
  • Das BfArM prüft Ihre Angaben.
  • Das BfArM benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen.
  • Sie erhalten die betäubungsmittelrechtliche Einordnung und einen Kostenbescheid per Post. Bezahlen Sie die Gebühren.

Einordnung per Post oder E-Mail beantragen:

  • Verfassen Sie ein formloses Schreiben mit Angaben zu
    • Ihrer Person oder Firma,
    • Ihrer Betäubungsmittel-Nummer - (falls vorhanden) und
    • möglichst detaillierten Angaben zum Stoff.
  • Senden Sie das Schreiben per Post oder EMail an das BfArM.
  • Das BfArM prüft Ihre Angaben.
  • Das BfArM benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen.
  • Sie erhalten die betäubungsmittelrechtliche Einordnung und einen Kostenbescheid per Post. Bezahlen Sie die Gebühren.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

14 Tage

Kosten

Prüfung je Stoff, der bereits in der Datenbank hinterlegt ist: 50,00 EUR: Gebühr 50,00 EUR(Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Prüfung je Stoff, der neu recherchiert wurde: 70,00 EUR: Gebühr 70,00 EUR(Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 27.03.2025

Version

Technisch geändert am 01.04.2025

Stichwörter

Betäubungsmittelgesetz, Stoffe, Prüfung, Beurteilung, BfArM, Bewertung, Betäubungsmittel, Stoff, BtM, Stoffanfrage, Einordnung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English