KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) Bewilligung

    Förderung für das Programm "KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)" beantragen

    Wenn Sie als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) Ihre Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) stärken wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.

    Beschreibung

    Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Projekte zur Stärkung der Innovationsfähigkeit auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können diese mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft durchführen.

    Sie können als KMU allein oder gemeinsam mit Verbundpartnern eine Förderung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten für risikoreiche Projekte bekommen, wenn die geplanten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben deutlich über den Stand der Technik hinausgehen. Das Projekt sollten sich mindestens einem der folgenden Themenfelder zuordnen lassen:

    • Methoden der Softwareentwicklung
    • Validierung, Zuverlässigkeit von SW-Systemen
    • Bedienbarkeit von Software
    • zielgerichtete Veränderlichkeit von Software
    • Effizienz und Performanz von Software
    • Kapselung von Softwarekomplexität

    Die Projekte sollen insbesondere in einer oder in mehreren der nachfolgenden Domänen umgesetzt werden:

    • Automobil und Mobilität
    • Energie und Umwelt
    • Gesundheit und Medizintechnik
    • IKT-Wirtschaft
    • Logistik und Dienstleistungen
    • Maschinenbau und Automatisierung

    Als KMU können Sie in der Regel eine Förderung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten.

    Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen oder vergleichbare Institutionen im nicht-wirtschaftlichen Bereich können als Verbundpartner eines KMU individuell eine Förderung von bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Kosten beziehungsweise Ausgaben bekommen.

    Hochschulen und Universitätskliniken können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich zu den vom BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.

    Die Ergebnisse des geförderten Projekts dürfen Sie nur in Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz nutzen.

    Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

    Online-Dienste

    Online-Skizzentool (PT-Outline) für die KMU-Innovationsoffensive IKT

    ID: B100019_109007010

    Beschreibung

    Mit dem Online-Tool PT-Outline können Sie Ihre Projektskizze online einreichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Portal "easy-Online" - Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen (für Antragstellung nach Aufforderung)

    ID: B100019_108973736

    Beschreibung

    Das elektronische Online-Antragssystem "easy-Online" ist ein Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes. "easy-Online" unterstützt Sie bei der die Erstellung eines Antrags durch Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfungen und stellt die Übermittlung eines formgerechten Antrags sicher.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kapelle-Ufer 1

    10117 Berlin

    Hausanschrift

    Heinemannstraße 2

    53175 Bonn

    Kontakt

    Fax: +49 228 9957-3601(Kontakt Bonn)

    Fax: +49 30 185783601(Kontakt Berlin)

    Telefon Festnetz: +49 228 9957-0(Kontakt Bonn)

    Telefon Festnetz: +49 30 18570(Kontakt Berlin)

    E-Mail: information@bmbf.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    Bildungsministerium, BMBF, Bundesbildungsministerium, Bundesforschungsministerium, Forschungsministerium

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Förderberatung des Bundes - Forschung und Innovation

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 2623008

    E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die 1. Verfahrensstufe: Projektskizze mit folgenden Angaben:

    • Thema und Zielsetzung des Vorhabens
    • Stand von Wissenschaft und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, Abgrenzung von in der Vergangenheit beziehungsweise zum Antragszeitpunkt auf nationaler oder auf EU-Ebene geförderten Projekten, Patentlage
    • Notwendigkeit der Zuwendung: wissenschaftlichtechnisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung
    • Marktpotenzial, Marktumfeld, wirtschaftliche und wissenschaftliche Konkurrenzsituation, Mehrwert für den Standort Deutschland
    • Kurzdarstellung der beantragenden Einrichtungen und Unternehmen, Darstellung des aufzubringenden Eigenanteils
    • Arbeitsplan, gegebenenfalls Verbundstruktur mit Arbeitspaketen aller beteiligten Partner
    • Finanzierungsplan: grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kostenarten, Eigenmitteln/Drittmitteln und Personenmonaten)
    • Verwertungsplan (wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Erfolgsaussichten, Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit insbesondere am Standort Deutschland, konkrete Darlegung der Geschäftsmodelle und Marktperspektiven mit Zeithorizont und Planzahlen)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind:

    • Kleine und mittlere Unternehmen. Dies bedeutet,
      • Sie beschäftigen weniger als 250 Beschäftigte,
      • haben einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen EUR oder
      • haben eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen EUR im vergangenen Geschäftsjahr gehabt.
      • Zusätzlich muss zum Zeitpunkt der Auszahlung einer Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland vorhanden sein.
    • Unternehmen, die kein KMU sind
    • Hochschulen
    • universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
    • Verbände
    • Vereine
    • sonstige Organisationen mit Interesse an Forschung und Entwicklung (FuE)

    Allgemein gilt:

    • Sie führen ein Forschungs und Entwicklungsprojekt mit Partnern aus Wissenschaft oder Wirtschaft durch, das folgende Voraussetzungen erfüllt:
      • Der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre muss sichergestellt werden und die soziale und kulturelle Teilhabe von Personen berücksichtigt werden.
      • Die Vorhaben müssen KMU-getrieben sein und ihre Ergebnisse über den Verbund hinaus dem Standort Deutschland zugutekommen.

    Die Berücksichtigung europäischer und deutscher Datenschutzrichtlinien ist zwingend erforderlich. Die Neu- oder Weiterentwicklung von Hardware ist nicht förderfähig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Das Antragsverfahren der Förderung zur Stärkung der Innovationsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) hat 2 Stufen.

    Stufe 1: Projektskizze

    • Bei Verbundprojekten reicht der Verbundkoordinator oder die Verbundkoordinatorin die unter den Partnern oder Partnerinnen abgestimmte Projektskizze ein.
    • Die Projektskizze soll einen Umfang von 10 DIN-A4-Seiten inklusive Deckblatt und Anlagen nicht überschreiten (Schriftart Arial, Schriftgröße mindestens 10, einfacher Zeilenabstand, Rand mindestens 2 Zentimeter).
    • Die Einreichung der Projektskizze erfolgt in digitaler Form über das Online-Skizzentool PT-Outline.
    • Die Projektskizze wird gegebenenfalls unter Beteiligung externer Gutachter oder Gutachterinnen im wettbewerblichen Verfahren nach folgenden Kriterien bewertet:
      • fachlicher Bezug zur Fördermaßnahme und zu den Zielen des Förderprogramms
      • Bedeutung des Forschungsziels, gesellschaftlicher Bedarf und Relevanz der geplanten Forschung und Entwicklung
      • Innovationshöhe des Forschungs- und Entwicklungsansatzes im Vergleich zum Stand der Wissenschaft und Technik
      • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungskonzepts und des Arbeitsplans
      • Qualifikation der Partner, gegebenenfalls Verbundstruktur sowie Projektmanagement
      • Finanzierbarkeit des Vorhabens
      • Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungsplans: Kommerzialisierungsperspektive, Marktpotenzial, Beitrag des Projekts zur zukünftigen Positionierung der beteiligten Unternehmen am Markt, gesellschaftlicher Bedarf
      • Abschätzung der mit den wissenschaftlich-technischen Innovationen verbundenen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Folgen, Chancen und Risiken.
    • Wenn Ihre Projektidee ausgewählt wurde, erhalten Sie eine positive schriftliche Aufforderung zur Einreichung des Antrags (Stufe 2).

    Stufe 2: Antragstellung

    Ihren Antrag auf Förderung eines Projektes zur Stärkung der Innovationsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) stellen Sie wie folgt:

    • Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Portal "easy-Online".
    • Rufen Sie das Internetportal "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Antragstellung geführt.
    • Füllen Sie alle für den Antrag erforderlichen Felder aus und schicken Sie ihn ab versehen mit einer qualifizierten elektronischen den Antrag online Signatur.
    • Wenn Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken, unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an den Projektträger übersenden.
    • Nach Eingang des Antrags beim Projektträger erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
    • Die zuständige Sachbearbeitung beim Projektträger setzt sich während der Bearbeitung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
    • Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
      • Nachweis des KMU-Status durch KMU-Erklärung sowie des signifikanten Anteils der Forschungsleistung durch das oder die beteiligten KMU
      • Erfüllung der Auflagen aus der ersten Verfahrensstufe
      • Qualität der detaillierten Beschreibung des Lösungskonzepts, des Arbeitsplans sowie der Organisation der Zusammenarbeit im Verbund
      • Qualität der detaillierten Beschreibung des Verwertungsplans
      • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel
      • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel
      • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan
    • Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.
    • Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie per Post einen Zuwendungsbescheid.

    Fristen

    Sie können Ihre Projektskizze jederzeit beim beauftragten Projektträger des BMBF (DLR-PT) einreichen. Die jährlichen Stichtage sind der 15.04. und der 15.10. Letzter Stichtag ist der 15.10.2025. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.

    Bearbeitungsdauer

    2 Monate (Die Begutachtung der Projektskizze dauert in der Regel 2 Monate nach Vorlage der Projektskizze.)

    2 Monate (Die Bearbeitung Ihres Förderantrags dauert in der Regel 2 Monate nach Vorlage des vollständigen Antrags.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 14.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 06.08.2024

    Stichwörter

    Projektträger, Computer, digital, Wissenstechnologien, ITK, Forschung, DLR, digitale Transformation, Datenwissenschaften, easy-Online, Innovation, IKT, BMBF, Vision, Entwicklung, FuE, IT, Softwaresysteme, Technologie, KMU

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English