Angebot zum Verkauf von Rindfleisch zur Übernahme in Interventionslager abgeben
Wenn Sie Rindfleisch vertreiben, können Sie Ware aus Gründen der Marktstützung zur Übernahme in die öffentliche Lagerhaltung verkaufen. Reichen Sie hierzu ein Angebot bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.
Beschreibung
Die Europäische Union kauft zur Stützung landwirtschaftlicher Marktpreise Rindfleisch an und lagert dieses ein. Sie als Marktteilnehmerin oder Marktteilnehmer profitieren in Krisen des Fleischsektors durch diese Marktstützungsmaßnahme.
Zunächst muss die Europäische Kommission den Ankauf von Rindfleisch eröffnen und dazu eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlichen. Anschließend können Sie für den Ankauf von Rindfleisch ein Angebot bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen.
Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Online-Dienst
Angebot zum Verkauf von Rindfleisch zur Übernahme in Interventionslager online einreichen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 513
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonsprechzeiten: Montag: 9:00 bis 16:00 Uhr Dienstag: 9:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: 9:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 9:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 9:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 22899 6845-3962
Telefon Festnetz: +49 228 6845-3431((Herr Unger))
Telefon Festnetz: +49 228 6845-3463((Frau Gizewski))
E-Mail: 513@ble.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Angebotsformular
- Gegebenenfalls Bürgschaftsformular
- Welche weiteren Unterlagen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gegebenenfalls von Ihnen benötigt, können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Voraussetzungen
- Sie handeln mit Rindfleisch.
- Detaillierte Voraussetzungen für die Angebotseinreichung sowie Kauf- und Übernahmeabwicklung können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihr Angebot.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Zunächst muss die Europäische Union den Ankauf von Rindfleisch eröffnen und dazu eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlichen.
Das Angebot für den Ankauf von Rindfleisch können Sie online, per Fax oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen.
Angebot online einreichen:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag wird freigeschaltet, sobald die Bekanntmachung veröffentlicht wird.
- Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Formular online ab. Alternativ können Sie das ausgefüllte Formular ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BLE senden.
- Die BLE prüft Ihr Angebot und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
- Die BLE sendet Ihnen
- eine Angebotsbestätigung oder
- eine Ablehnung.
Angebot per Fax oder Post einreichen:
- Laden Sie das Angebots- und gegebenenfalls das Bürgschaftsformular auf der Internetseite der BLE herunter. Hinweis: Es gibt nur dann Formulare auf der Internetseite der BLE, wenn es eine Bekanntmachung der EU gibt.
- Füllen Sie die Formulare aus.
- Senden Sie diese mit gegebenenfalls weiteren erforderlichen Unterlagen per Fax oder Post an die BLE.
- Die BLE prüft Ihr Angebot und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
- Die BLE sendet Ihnen
- eine Kaufbestätigung oder
- eine Ablehnung.
Fristen
Fristen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungszeiten können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 04.10.2024
Stichwörter
Marktordnungswaren, Kaufvertrag, Rindfleisch, BMEL, Gemeinsame Agrarpolitik, Öffentliche Lagerhaltung, Marktpreisstützung, EU-Agrarmarktordnung, EU-Kommission, Marktregulierung, ÖLH, Landwirtschaft, GAP, Agrarpolitik, Einlagerung, BLE, Fleischmarkt, Fleischsektor, Ankauf