Öffentliche Lagerhaltung (Ankauf) Abschluss von Magermilchpulver

    Angebot zum Verkauf von Magermilchpulver zur Übernahme in Interventionslager abgeben

    Wenn Sie Magermilchpulver vertreiben, können Sie Ware aus Gründen der Marktstützung zur Übernahme in die öffentliche Lagerhaltung verkaufen. Reichen Sie hierzu ein Angebot bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.

    Beschreibung

    Die Europäische Kommission kauft zur Stützung landwirtschaftlicher Marktpreise Magermilchpulver an und lagert diese ein. Sie als Marktteilnehmerin oder Marktteilnehmer profitieren in Krisen des Milchsektors durch diese Marktstützungsmaßnahme.

    Im Zeitraum vom 01.02. bis 30.09. eines jeden Jahres können Sie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Magermilchpulver zum Ankauf zum Interventionspreis von 90 Prozent des Referenzpreises und zur Übernahme in die öffentliche Lagerhaltung anbieten.

    Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Interventionsrichtlinie entnehmen.

    Online-Dienst

    Angebot zum Verkauf von Magermilchpulver zur Übernahme in Interventionslager online einreichen

    ID: B100019_116821627

    Beschreibung

    Mit Hilfe des Online-Antrags der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) können Sie Ihr Angebot online einreichen, sobald eine Interventionsrichtlinie veröffentlicht wurde.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 513

    Adresse

    Hausanschrift

    Deichmanns Aue 29

    53179 Bonn

    Öffnungszeiten

    Telefonsprechzeiten: Montag: 9:00 bis 16:00 Uhr Dienstag: 9:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: 9:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 9:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 9:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 22899 6845-3962

    Telefon Festnetz: +49 228 6845-3431((Herr Unger))

    Telefon Festnetz: +49 228 6845-3463((Frau Gizewski))

    E-Mail: 513@ble.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Angebotsformular
    • Bürgschaftsformular, falls keine Überweisung der Kaution getätigt wird
    • Welche weiteren Unterlagen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gegebenenfalls von Ihnen benötigt, können Sie der jeweiligen Interventionsrichtlinie entnehmen.

    Voraussetzungen

    • Sie handeln mit Magermilchpulver.
    • Weitere Voraussetzungen für die Angebotseinreichung und Kauf- und Übernahmeabwicklung können Sie den Interventionsrichtlinien entnehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch: Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihr Angebot.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Im Zeitraum vom 01.02. bis 30.09. eines jeden Jahres können Sie Magermilchpulver zum Ankauf anbieten. Außerhalb dieses Zeitraums muss die Europäische Kommission zunächst den Ankauf von Magermilchpulver eröffnen und dazu eine entsprechende Interventionsrichtlinie veröffentlichen.

    Das Angebot für den Ankauf von Magermilchpulver können Sie online, per Fax oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen.

    Angebot online einreichen:

    • Rufen Sie den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag wird freigeschaltet, sobald die Interventionsrichtlinie veröffentlicht wird.
    • Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
    • Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Formular online ab. Alternativ können Sie das ausgefüllte Formular ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BLE senden.
    • Die BLE prüft Ihr Angebot und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
    • Die BLE sendet Ihnen
      • eine Angebotsbestätigung oder
      • eine Ablehnung.

    Angebot per Fax oder Post einreichen:

    • Laden Sie das Angebots- und gegebenenfalls das Bürgschaftsformular auf der Internetseite der BLE herunter. Hinweis: Es gibt nur dann Formulare auf der Internetseite der BLE, wenn es eine Interventionsrichtlinie der EU gibt.
    • Füllen Sie die Formulare aus.
    • Senden Sie diese mit gegebenenfalls weiteren erforderlichen Unterlagen per Fax oder Post an die BLE.
    • Die BLE prüft Ihr Angebot und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
    • Die BLE sendet Ihnen
      • eine Kaufbestätigung oder
      • eine Ablehnung.

    Fristen

    Fristen können Sie der jeweiligen Interventionsrichtlinie entnehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Bearbeitungszeiten können Sie der jeweiligen Interventionsrichtlinie entnehmen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 04.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2024

    Stichwörter

    EU-Agrarmarktordnung, EU-Kommission, Agrarpolitik, Öffentliche Lagerhaltung, Kaufvertrag, Magermilchpulver, Marktpreisstützung, Gemeinsame Agrarpolitik, BMEL, Marktregulierung, GAP, Milchsektor, Marktordnungswaren, ÖLH, Landwirtschaft, BLE, Einlagerung, Milchmarkt, Ankauf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English