• Besenthal (Landkreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
Interventionsbestände Verkauf Abschluss von Magermilchpulver

Angebot zum Kauf von Magermilchpulver aus Interventionsbeständen abgeben

Sie möchten Magermilchpulver aus Interventionsbeständen kaufen? Dann können Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft (BLE) und Ernährung ein Angebot einreichen.

Beschreibung

Aufgrund von Maßnahmen zur Marktregulierung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (EU) lagert Magermilchpulver in deutschen Interventionslagern. 

Wenn Sie ein Interesse am Kauf von Magermilchpulver aus diesen Beständen haben, reichen Sie hierzu ein Angebot bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ein.

Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

Online-Dienst

Angebot zum Kauf von Magermilchpulver aus Interventionsbeständen online abgeben

ID: B100019_116821621

Beschreibung

Mit Hilfe des Online-Antrags der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) können Sie Ihr Angebot online einreichen, sobald eine Bekanntmachung veröffentlicht wurde.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

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Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

Sprache

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 513

Adresse

Hausanschrift

Deichmanns Aue 29

53179 Bonn

Öffnungszeiten

Telefonsprechzeiten: Montag: 9:00 bis 16:00 Uhr Dienstag: 9:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: 9:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 9:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 9:00 bis 16:00 Uhr

Kontakt

Fax: +49 22899 6845-3962

Telefon Festnetz: +49 228 6845-3431((Herr Unger))

Telefon Festnetz: +49 228 6845-3463((Frau Gizewski))

E-Mail: 513@ble.de

Internet

Version

Technisch geändert am 08.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Angebotsformular
  • Sicherheitsformular
  • Welche weiteren Unterlagen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gegebenenfalls von Ihnen benötigt, können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

Voraussetzungen

  • Sie handeln mit Magermilchpulver.
  • Die Voraussetzungen für das Einreichen von Angeboten sowie für die Kauf- und Übernahmeabwicklung können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihr Angebot.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
     

Verfahrensablauf

Die EU-Kommission eröffnet den Verkauf von Magermilchpulver aus Interventionsbeständen per Verordnung.

Das Angebot für den Kauf können Sie online, per Fax oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen.

Angebot online einreichen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag wird freigeschaltet, sobald die Bekanntmachung veröffentlicht wird. 
  • Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Formular online ab. Alternativ können Sie das ausgefüllte Formular ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BLE senden.
  • Die BLE prüft Ihr Angebot und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Die BLE sendet Ihnen
    • eine Angebotsbestätigung oder
    • eine Ablehnung.

Angebot per Fax oder Post einreichen: 

  • Laden Sie das Angebots- und das Sicherheitsformular auf der Internetseite der BLE herunter. Hinweis: Es gibt nur dann Formulare auf der Internetseite der BLE, wenn es eine Bekanntmachung der EU gibt.
  • Füllen Sie die Formulare aus.
  • Senden Sie diese mit gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen per Fax oder Post an die BLE. 
  • Die BLE prüft Ihr Angebot und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Die BLE sendet Ihnen
    • eine Angebotsbestätigung oder
    • eine Ablehnung.

Fristen

Fristen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungszeiten können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 04.10.2024

Version

Technisch geändert am 22.10.2024

Stichwörter

EU-Agrarmarktordnung, Verkauf, BMEL, Marktordnungswaren, Öffentliche Lagerhaltung, Milchsektor, Landwirtschaft, ÖLH, EU-Kommission, Agrarpolitik, Bundesanstalt, BLE, Kauf, Kaufvertrag, Magermilchpulver, Gemeinsame Agrarpolitik, EU, GAP, Milchmarkt

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English