Abschluss eines privaten Lagervertrags für Zucker beantragen
Wenn Sie Zucker herstellen oder vertreiben, können Sie während EU-Marktordnungsmaßnahmen eine Beihilfe für das private Einlagern erhalten. Beantragen Sie dazu zunächst die private Lagerhaltung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Beschreibung
Die Europäische Union (EU) kann landwirtschaftliche Marktpreise stützen, indem sie Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Zucker gewährt. Das kann Sie als Marktteilnehmerin oder Marktteilnehmer in Krisen des Zuckersektors unterstützen.
Erst wenn die EU-Kommission eine entsprechende Marktordnungsmaßnahme veröffentlicht, können Sie als Händlerin, Händler oder Herstellbetrieb von Zucker bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den Abschluss eines Lagervertrags zur privaten Lagerhaltung beantragen. Die Lagerung über vertraglich vereinbarte Zeiträume soll die Märkte entlasten und Preise stabilisieren.
Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Online-Dienst
Abschluss eines privaten Lagervertrags für Zucker online beantragen
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 513
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonsprechzeiten: Montag: 9:00 bis 16:00 Uhr Dienstag: 9:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: 9:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 9:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 9:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 22899 6845-3962
Telefon Festnetz: +49 228 6845-3431((Herr Unger))
Telefon Festnetz: +49 228 6845-3463((Frau Gizewski))
E-Mail: 513@ble.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Welche weiteren Unterlagen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gegebenenfalls von Ihnen benötigt, können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für den Abschluss eines Lagervertrags für Zucker können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Zunächst muss die Europäische Union während einer Krise des Zuckersektors eine entsprechende Hilfsmaßnahme starten und dazu eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlichen. Anschließend können Sie den Abschluss eines Lagervertrags zur privaten Lagerhaltung von Zucker online, per E-Mail oder Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.
Private Lagerhaltung online beantragen:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag wird freigeschaltet, sobald die Bekanntmachung veröffentlicht wird.
- Der Online-Antragführt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BLE senden.
- Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
- Die BLE sendet Ihnen
- einen Lagervertrag oder
- eine Ablehnung.
Private Lagerhaltung per E-Mail oder Post beantragen:
- Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der BLE herunter. Hinweis: Es gibt nur dann Formulare auf der Internetseite der BLE, wenn es eine Bekanntmachung gibt.
- Füllen Sie das Antragsformular aus.
- Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder Post an die BLE.
- Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
- Die BLE sendet Ihnen
- einen Lagervertrag oder
- eine Ablehnung.
Nach Ablauf der vertraglichen Lagerzeit können Sie einen Antrag auf Gewährung der Beihilfe stellen.
Fristen
Die Antragsfristen finden Sie in der Bekanntmachung.
Widerspruchsfrist: 4 Wochen
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Kosten
Es fallen keine Kosten.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 07.10.2024
Stichwörter
Gewährung, BMEL, Beihilfe, Agrarpolitik, Beihilfegewährung, Preisstützung, Zuckerherstellung, EU-Agrarmarktordnung, Zuckerlagerung, Zuckersektor, EU-Kommission, Marktordnungswaren, Einlagerung, Landwirtschaft, Zuckermarkt, Krisensituation, Preisstabilisierung, BLE, private Lagerhaltung, Lagervertrag, Zucker, Ausgleich, Zuckerproduktion