Ersatzausfertigung eines Short-Range-Certificates (SRC) beantragen
Sie haben Ihr beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnisses (SRC) verloren, es wurde gestohlen oder beschädigt? Oder Sie haben Ihren Namen geändert und damit ist Ihr Zeugnis nicht mehr korrekt? Dann müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.
Beschreibung
Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.
Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen für den Seefunkdienst:
- Das allgemeine Funkbetriebszeugnis, auch Long Range Certificate (LRC) genannt, berechtigt Sie zur Teilnahme an UKW, Grenz- und Kurzwelle sowie dem mobilen Seefunkdienst über Satelliten, der auch auf hoher See funktioniert.
- Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis, auch Short Range Certificate (SRC) genannt, berechtigt Sie ausschließlich zur Teilnahme am UKW-Funk, der nur in Küstennähe ausreicht.
Wenn Sie Ihr beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC) verloren haben oder es gestohlen oder beschädigt wurde, müssen Sie eine Ersatzausfertigung beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Namen geändert haben.
Sie erhalten die Ersatzausfertigung Ihres beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) vom Deutschen Motoryachtverband e. V. oder vom Deutschen Segler-Verband e. V. und es gilt als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland.
Online-Dienst
Antrag auf Ausstellung einer Ersatzausfertigung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC)
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- SEPA-Lastschrift
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
Ansprechpartner
Deutscher Motoryachtverband e.V. - Führerscheinabteilung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonsprechzeiten: Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 14:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 203 8095856
Telefon Festnetz: +49 203 809580
Internet
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- aktuelles Passbild
- falls nicht verloren oder gestohlen: Funkzeugnis oder Funkzeugnisse im Original
- bei Namensänderung: Nachweis zur Namensänderung
Voraussetzungen
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag zu stellen.
- Wenn Sie minderjährig sind, kann die Antragsstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.
- Ihr Funkzeugnis ist im amtlichen Verzeichnis der Funkzeugnisse entsprechend registriert
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Ersatzausfertigung.
- Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) können Sie online oder schriftlich beim Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) oder beim Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) stellen.
Online-Antrag:
- Rufen Sie das Bundesportal über einen beliebigen Browser auf.
- Öffnen Sie den Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC).
- Füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Laden Sie die angeforderten Dokumente hoch.
- Senden Sie den Antrag digital ab.
- Reichen Sie Ihr Passbild sowie gegebenenfalls weitere Dokumente per Post beim DMYV oder DSV ein.
- Sie erhalten eine Rückmeldung durch den DMYV den DSV.
- Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.
Antrag per Post:
- Laden Sie sich das aktuelle Antragsformular von der Internetseite des DMYV oder DSV herunter.
- Füllen Sie den Antrag schriftlich aus und drucken Sie ihn aus.
- Alternativ können Sie den Antrag auch erst ausdrucken und dann gut lesbar per Hand ausfüllen.
- Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen hinzu.
- Senden Sie den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen per Post an den DMYV oder DSV ab.
- Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
3 bis 5 Wochen (Je nach saisonaler Auslastung kann sich die Bearbeitung durch die Geschäftsstelle verlängern.)
Kosten
Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Versand des Ersatzdokuments ins Ausland.: Gebühr 45.75 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Dieser Antrag gilt nicht für die Erstausstellung oder Umschreibung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC).
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen zu Wassersport auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
- Informationen zum beschränkt gültigen Funkzeugnis (SRC) auf der Internetseite des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. (DMYV)
- Informationen zum beschränkt gültigen Funkzeugnis (SRC) auf der Internetseite des Deutschen Segler-Verbandes e.V. (DSV)
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 07.08.2024
Stichwörter
Ersatzausfertigung, Funk, Namensänderung, Mobiler Seefunkdienst, DSV, Sportschifffahrt, Funkzeugnis, Short Range Certificate, Deutscher Motoryachtverband, Freizeitfunk, DMYV, Sportboot, Verlust Funkzeugnis, Motorboot, Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis, UKW Sprechfunkzeugnis, SRC, UKW, Segelboot, Änderung Funkzeugnis, Deutscher Segler-Verband