Short Range Certificate (SRC) Erteilung nach Prüfung

    Zulassung zur Prüfung sowie Ausstellung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) beantragen

    Wenn Sie am mobilen Seefunkdienst teilnehmen möchten, müssen Sie ein gültiges Funkzeugnis besitzen. Zur Teilnahme am UKW-Funk berechtigt Sie das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC). Um es zu erhalten, müssen Sie eine Prüfung ablegen.

    Beschreibung

    Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.

    Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen für den Seefunkdienst:

    • Das allgemeine Funkbetriebszeugnis, auch Long Range Certificate (LRC) genannt, berechtigt Sie zur Teilnahme an UKW, Grenz- und Kurzwelle sowie dem mobilen Seefunkdienst über Satelliten, der auch auf hoher See funktioniert.
    • Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis, auch Short Range Certificate (SRC) genannt, berechtigt Sie ausschließlich zur Teilnahme am UKW-Seefunk, der nur in Küstennähe ausreicht.

    Um das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) zu erhalten, müssen Sie eine Theorie- und Praxisprüfung ablegen. Für die Zulassung zur Prüfung und die spätere Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung des SRC müssen Sie schriftlich oder online einen Antrag stellen.

    Das SRC wird von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. und des Deutschen Segler-Verbandes e.V. ausgestellt und als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland erteilt.

    Online-Dienst

    Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Ausstellung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC)

    ID: B100019_111570029

    Beschreibung

    Der Online-Antrag bietet Ihnen die Möglichkeit, den Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Antrag auf Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) digital auszufüllen und einzureichen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • SEPA-Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Deutscher Motoryachtverband e.V. - Führerscheinabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Vinckeufer 12-14

    47119 Duisburg

    Öffnungszeiten

    Telefonsprechzeiten: Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 203 8095856

    Telefon Festnetz: +49 203 809580

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutscher Segler-Verband e.V.

    Adresse

    Hausanschrift

    Gründgensstraße 18

    22309 Hamburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 40 6320090

    Fax: +49 40 63200913

    E-Mail: fuehrerscheine@dsv.org

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
    • aktuelles Passbild
    • Zahlungsnachweis über die Prüfungsgebühr
    • falls vorhanden, bisherige Funkbetriebszeugnisse (Kopie)

    Voraussetzungen

    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag stellen zu dürfen.
    • Wenn Sie minderjährig sind, kann die Antragstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen. 
    • Am Tag der Prüfung müssen Sie mindestens 14 Jahre und 9 Monate alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden sie im Bescheid über Ihren Antrag.
    • Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Antrag auf Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) können Sie online oder schriftlich beim Deutschen Motoryachtverband e. V. (DMYV) oder beim Deutschen Segler-Verband e. V. (DSV) stellen.

    Online-Antrag

    • Rufen Sie das Bundesportal über einen beliebigen Browser auf 
    • Öffnen Sie den Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Antrag auf Ausstellung eines beschränkt gültigen Funkzeugnisses (SRC).
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Falls vorhanden, laden Sie Kopien Ihrer bisherigen Funkbetriebszeugnisse hoch.
    • Wählen Sie einen passenden Prüfungstermin aus.
    • Senden Sie den Antrag digital ab.
    • Sie erhalten eine Rückmeldung durch den DMYV oder den DSV.
    • Überweisen Sie die Gebühren bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin und reichen Sie Ihr Passbild per Post beim DMYV oder DSV ein.

    Antrag per Post:

    • Laden Sie sich das aktuelle Antragsformular von den Internetseiten der Verbände DMYV oder DSV herunter. 
    • Füllen Sie den Antrag schriftlich aus und drucken Sie ihn aus.
    • Alternativ können Sie den Antrag auch erst ausdrucken und dann gut lesbar per Hand ausfüllen.
    • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen hinzu.
    • Senden Sie den Antrag sowie alle Unterlagen per Post an den DMYV oder DSV.
    • Überweisen Sie die Gebühren bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin.
       

    Fristen

    Antragsfrist: 0 bis 14 Tage (Sämtliche Unterlagen sowie die Prüfungsgebühr müssen spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss eingegangen sein.)

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 5 Wochen (Je nach saisonaler Auslastung kann sich die Bearbeitung durch die Geschäftsstelle verlängern.)

    Kosten

    Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Versand ins Ausland.: Gebühr 127.88 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Dieser Antrag gilt nicht für die Ersatzausfertigung oder Umschreibung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 07.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Motorboot, Freizeitfunk, Deutscher Motoryachtverband, Zulassungsantrag, Sportschifffahrt, Segelboot, Funkzeugnis, SRC, Sportboot, Ausstellung Funkzeugnis, Funk, DSV, Deutscher Segler Verband, UKW Sprechfunkzeugnis, Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis, UKW, DMYV, Short Range Certificate, Mobiler Seefunkdienst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English