• Mühltal (Landkreis Darmstadt-Dieburg, Hessen)
UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI) Ausstellung nach Prüfung

Antrag auf Zulassung zur Prüfung zum Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Sie möchten mit Ihrem Boot oder Schiff am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen? Dann brauchen Sie ein UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI). Um es zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.

Beschreibung

Wenn Sie am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen möchten, müssen Sie ein gültiges Funkzeugnis besitzen. Zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk berechtigt das amtlich anerkannte UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI).

Um das UBI zu erhalten, müssen Sie eine Theorie- und Praxisprüfung absolvieren. Für die Zulassung zur Prüfung und die spätere Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung des UBI müssen Sie schriftlich oder online einen Antrag stellen. 

In der theoretischen Prüfung müssen Sie ausreichende Kenntnisse im Themenbereich des Binnenschifffahrtsfunks nachweisen. Dazu müssen Sie einen Fragebogen mit mehreren Antwortmöglichkeiten ausfüllen.

In der praktischen Prüfung müssen Sie Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle lösen. 

Besitzen Sie das allgemeinen Funkbetriebszeugnis (LRC) oder das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC), sind die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt.

Das UBI wird von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. (DMYV) und des Deutschen Segler-Verbandes e.V. (DSV) ausgestellt und als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland erteilt.

Auskunft zur Durchführung der Prüfung und Prüfungstermine geben die regionalen Prüfungsausschüsse.
 

Online-Dienst

Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Ausstellung eines amtlich anerkannten UKW-Sprechfunkzeugnisses (UBI)

ID: B100019_115501103

Beschreibung

Der Online-Antrag bietet Ihnen die Möglichkeit, den Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Antrag auf Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung eines UKW-Sprechfunkzeugnisses (UBI) digital auszufüllen und einzureichen.

Online erledigen

Zahlungsweise

  • SEPA-Überweisung

Vertrauensniveau

Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

Sprache

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Deutscher Motoryachtverband e.V. - Führerscheinabteilung

Adresse

Hausanschrift

Vinckeufer 12-14

47119 Duisburg

Öffnungszeiten

Telefonsprechzeiten: Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 14:00 Uhr

Kontakt

Fax: +49 203 8095856

Telefon Festnetz: +49 203 809580

Internet

Version

Technisch geändert am 07.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutscher Segler-Verband e.V.

Adresse

Hausanschrift

Gründgensstraße 18

22309 Hamburg

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 40 6320090

Fax: +49 40 63200913

E-Mail: fuehrerscheine@dsv.org

Internet

Version

Technisch geändert am 07.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • aktuelles Passbild
  • Zahlungsnachweis über die Prüfungsgebühr
  • falls vorhanden, bisherige Funkbetriebszeugnisse (Kopie)

Voraussetzungen

  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag stellen zu dürfen.
  • Wenn Sie minderjährig sind, kann die Antragstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.
  • Am Tag der Prüfung müssen Sie mindestens 14 Jahre plus 9 Monate alt sein.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Ersatzausfertigung
  • Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Antrag auf Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung eines UKW-Sprechfunkzeugnisses (UBI) können Sie online oder schriftlich beim Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) oder beim Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) stellen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal über einen beliebigen Browser auf.
  • Öffnen Sie den Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Antrag auf Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung eines UKW-Sprechfunkzeugnisses (UBI). 
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Falls vorhanden, laden Sie Kopien Ihrer bisherigen Funkbetriebszeugnisse hoch.
  • Wählen Sie einen passenden Prüfungstermin aus.
  • Senden Sie den Antrag digital ab.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung durch den DMYV oder den DSV.
  • Überweisen Sie die Gebühren bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin und reichen Sie Ihr Passbild per Post beim DMYV oder DSV ein.

Antrag per Post:

  • Laden Sie sich das aktuelle Antragsformular von den Internetseiten der Verbände DMYV oder DSV herunter.
  • Füllen Sie den Antrag schriftlich aus und drucken Sie ihn aus.
  • Alternativ können Sie den Antrag auch erst ausdrucken und dann gut lesbar per Hand ausfüllen.
  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen hinzu.
  • Senden Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen per Post an den DMYV oder DSV.
  • Überweisen Sie die Gebühr bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin. 

Fristen

Antragsfrist: 0 bis 14 Tage (Sämtliche Unterlagen sowie die Prüfungsgebühr müssen spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss eingegangen sein.)

Bearbeitungsdauer

3 bis 5 Wochen (Je nach saisonaler Auslastung kann sich die Bearbeitung durch die Geschäftsstelle verlängern.)

Kosten

Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Prüfung im Ausland oder Versand von Dokumenten ins Ausland.: Gebühr 108.71 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Hinweise (Besonderheiten)

Dieser Antrag gilt nicht für die Ersatzausfertigung eines amtlich anerkannten UKW-Sprechfunkzeugnisses (UBI).

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 07.08.2024

Version

Technisch geändert am 22.10.2024

Stichwörter

UKW Sprechfunkzeugnis Binnenschifffahrtsfunk, UKW, DMYV, Binnenschifffahrt, Motorboot, Freizeitfunk, Sportschifffahrt, Segelboot, Binnenschifffahrtsfunk, Ausstellung Funkzeugnis, Deutscher Segler Verband, Funkzeugnis, Deutscher Motoryachtverband, DSV, Zulassungsantrag UKW Sprechfunkzeugnis, Sportboot, UBI, UKW Sprechfunkzeugnis, Funk

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English