KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit Bewilligung

    Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie "KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit" beantragen

    Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in der zivilen Sicherheitsforschung stärken. Es will KMU zudem dabei unterstützen, entsprechende Marktchancen zu nutzen.

    Beschreibung

    Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist es, die Position der KMU bei dem beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung zu stärken. Die Vorhaben müssen

    • auf die Schwerpunkte des Rahmenprogramms "Forschung für die zivile Sicherheit 2018 bis 2023" ausgerichtet sein und
    • innovative Sicherheitslösungen zum Ziel haben, die für die Positionierung der Unternehmen am Markt von Bedeutung sind.

    Förderung ist möglich für

    • Verbundprojekte von KMU gemeinsam mit relevanten Anwenderinnen und Anwendern.
    • Verbünde unter Beteiligung
      • mehrerer KMU,
      • Forschungseinrichtungen oder
      • Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen.

    Dabei muss der Nutzen des Vorhabens jedoch in erster Linie den beteiligten KMU zugutekommen.

    Ihr Projekt kann zum Beispiel folgende Themen aufgreifen:

    • Schutz und Rettung von Menschen, nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr, Bevölkerungsschutz,
    • Schutz kritischer Infrastrukturen, Versorgungssicherheit,
    • Schutz vor Kriminalität und Terrorismus, polizeiliche Gefahrenabwehr,
    • technologische Entwicklungen für zukünftige Sicherheitslösungen, zum Beispiel im Bereich Anlagensicherheit, Robotik oder zur Detektion von Gefahrstoffen,
    • Sicherheitslösungen für sich wandelnde Gesellschaften, wie innovative Sicherheitsdienstleistungen und Organisationskonzepte,
    • Technologien und Konzepte zur Aus-, Fort- und Weiterbildung, zum Beispiel digitale Lehr- und Lernmethoden oder moderne Übungs- und Simulationstechnologien.

    Sofern dies für die spätere Umsetzung zielführend ist, sollten Sie dabei rechtliche Fragestellungen wie Datenschutz oder Haftungsfragen sowie gesellschaftliche Aspekte einbeziehen.

    Ihre angestrebten Ergebnisse müssen

    • deutlich über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen,
    • klare Leistungsvorteile gegenüber verfügbaren Lösungen haben und
    • ein hohes wirtschaftliches Anwendungspotenzial aufweisen, das durch überzeugende Verbreitungs- und Verwertungspläne erkennbar ist.

    Als KMU können Sie in der Regel eine Förderung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten.

    Als Verbundpartner eines KMU sind bis zu 100 Prozent Förderung möglich bei

    • Hochschulen,
    • Forschungs und Wissenschaftseinrichtungen
    • oder vergleichbaren Institutionen im nicht-wirtschaftlichen Bereich.

    Hochschulen und Universitäten erhalten für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich zu den vom BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent.

    Wichtig ist zudem, dass die Ergebnisse Ihres geförderten Projekts vorzugsweise in Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz verwertet werden.

    Sie haben keinen Anspruch auf die Förderung. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung prüft Ihren Anspruch und entscheidet in ihrem Ermessen sowie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

    Online-Dienste

    Online-Skizzentool (PT-Outline) für die Fördermaßnahme "KMUi: Forschung für die zivile Sicherheit"

    ID: B100019_109007046

    Beschreibung

    Mit dem Online-Tool PT-Outline können Sie Ihre Projektskizze online einreichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Portal "easy-Online" - Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen (für Antragstellung nach Aufforderung)

    ID: B100019_108973736

    Beschreibung

    Das elektronische Online-Antragssystem "easy-Online" ist ein Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes. "easy-Online" unterstützt Sie bei der Erstellung eines Antrags durch Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfungen und stellt die Übermittlung eines formgerechten Antrags sicher.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Förderberatung des Bundes - Forschung und Innovation

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 2623008

    E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Dienstsitz Bonn

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinemannstraße 2

    53175 Bonn

    Kontakt

    Fax: +49 228 995783601

    Telefon Festnetz: +49 228 99570

    E-Mail: bmbf@bmbf.bund.de

    E-Mail: information@bmbf.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    VDI Technologiezentrum GmbH - Projektträger Sicherheitsforschung

    Adresse

    Postanschrift

    VDI-Platz 1

    40468 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 211 6214323(Ansprechpartner Dr. Lars Winking)

    Fax: +49 211 6214484

    E-Mail: winking@vdi.de

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Stufe 1 des Antragsverfahrens: Projektskizze

    • auf Deutsch, begutachtungsfähig, gut verständlich und ohne weitere Hilfsmittel nachvollziehbar, maximal 12 DIN-A4-Seiten, inklusive Anlagen, Schriftgrad 12 Punkt.
    • Sie müssen das Online-Skizzentool für die Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit" auf deren Internet-Portal zur Erstellung nutzen.
    •  Verwenden Sie folgende Gliederung:
      • Thema und Zielsetzung des Vorhabens, Beschreibung des Sicherheitsszenarios,
      • Stand der Wissenschaft und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, eigene Vorarbeiten, Patentlage,
      • Beschreibung des wissenschaftlich-technischen Lösungsansatzes und des wissenschaftlichen Vorgehens,
      • wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko, Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung,
      • Aufbau des Verbunds, Kurzdarstellung der beantragenden Einrichtungen und Unternehmen (Darlegung der Kompetenzen, der Geschäftsmodelle, des Marktzugangs und der Perspektiven),
      • Arbeitsplan, Definition eines Meilensteinziels zur Mitte des Projekts mit messbaren bzw. nachprüfbaren Kriterien, Definition von weiteren Übergabepunkten, Balkenplan,
      • Finanzierungsplan (grobes finanzielles Mengengerüst mit Angabe von Kostenarten, Eigenmitteln, Drittmitteln und Personenmonaten einzeln nach Verbundpartnern), Darstellung des aufzubringenden Eigenanteils,
      • Verwertungsplan (wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Erfolgsaussichten, Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit inklusive Verwertungsstrategie nach Projektende mit kurzem Geschäftsplan unter Berücksichtigung von Marktpotenzial und Marktumfeld, Aussagen zur standortbezogenen Verwertung).

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind:

    • kleine und mittlere Unternehmen. Dies bedeutet,
      • Sie beschäftigen weniger als 250 Mitarbeitende,
      • haben einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen EUR oder
      • hatten eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen EUR im vergangenen Geschäftsjahr
    • Unternehmen, die kein KMU sind
    • Hochschulen
    • universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
    • Verbände
    • Vereine
    • sonstige Organisationen mit Interesse an Forschung und Entwicklung (FuE)

    Antragsberechtigt sind außerdem:

    • Universitätskliniken,
    • Wissenschaftseinrichtungen,
    • Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie
    • vergleichbare Institutionen und die jeweiligen Anwenderinnen und Anwender (zum Beispiel Kommunen, Sicherheits- und Rettungskräfte wie Polizei und Feuerwehr, Betreiber kritischer Infrastrukturen oder Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft)

    Weitere Voraussetzungen für Start-Ups:

    • Sie haben die Gründungsphase abgeschlossen, die produktive Geschäftstätigkeit aufgenommen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit am Markt durch entsprechende Kundenprojekte beziehungsweise Aufträge nachweisen können.
    • Sie verfügen über festangestellte Mitarbeitende mit nachgewiesenem Fachwissen in der Informatik und ausgewiesener Expertise in den KI-Fachgebieten im erforderlichen Umfang.
    • Sie sind in der Lage, den im Rahmen einer Anteilsfinanzierung des Vorhabens aufzubringenden Eigenanteil aus dem laufenden Geschäftsbetrieb heraus aufzubringen.

    Weitere Voraussetzungen für eine Förderung:

    • Gefördert werden können Verbundprojekte von KMU gemeinsam mit relevanten Anwendern. Auch die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer KMU sowie Forschungseinrichtungen oder Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, ist möglich.
    • Der Nutzen des Vorhabens muss in erster Linie den beteiligten KMU zugutekommen.

    Die für das Projekt insgesamt beantragten Fördermittel müssen überwiegend den beteiligten Unternehmen gewährt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Das Antragsverfahren ist zweistufig. Nutzen Sie für beide Stufen das Portal "easy-Online".

    Stufe 1: Projektskizze

    • Reichen Sie als Koordinatorin oder Koordinator in Vertretung der Projektpartner Ihre Projektskizze über "easy-Online" ein.
      • Sollen assoziierte Partner eingebunden werden, fügen Sie deren formlose Teilnahmebestätigungen der Projektskizze als Sonderanhang (zusätzlich zu den 12 DIN-A4-Seiten) bei.
    • Schicken Sie unmittelbar danach zusätzlich eine von Ihnen unterschriebene Druckfassung per Post an den Projektträger VDI TZ.
    • Die Projektskizze wird im wettbewerblichen Verfahren nach folgenden Kriterien bewertet:
      • Bedeutung des Forschungsziels: fachlicher Bezug zum Rahmenprogramm, Bedarf und Relevanz für die praktische Anwendung,
      • wissenschaftliche und technische Qualität des Lösungsansatzes, Innovationshöhe,
      • Komplementarität des Konsortiums, insbesondere Rolle der KMU und Einbeziehung von Anwendern, Kompetenz der Projektpartner,
      • Qualität, Effektivität und Effizienz des Projektaufbaus,
      • Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungsplans, Marktpotenzial, Beitrag des Projekts zur künftigen Positionierung der KMU am Markt,
      • nachvollziehbare, realistische Darstellung der Gesamtfinanzierung.
    • Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch unabhängige Expertinnen und Experten beraten zu lassen. Sie erhalten das Auswahlergebnis als Verbundkoordinatorin beziehungsweise Verbundkoordinator spätestens 2 Monate nach dem Bewertungsstichtag schriftlich.

    Stufe 2: Antragstellung

    • Rufen Sie "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Antragstellung geführt.
    • Füllen Sie alle für den Antrag erforderlichen Felder aus, versehen Sie ihn mit einer qualifizierten elektronischen Signatur und schicken Sie ihn ab.
      • Wenn Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken, unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen per Post an den Projektträger übersenden.
    • Der Projektträger bestätigt Ihnen den Eingang Ihres Antrags.
    • Die zuständige Sachbearbeitung beim Projektträger setzt sich während der Bearbeitung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
    • Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
      • Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens,
      • Organisation der Zusammenarbeit im Verbund, Projektmanagement,
      • Festlegung eines Meilensteinziels mit quantitativen beziehungsweise nachprüfbaren Kriterien, Definition weiterer Übergabepunkte,
      • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel,
      • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel zur Durchführung der in dem Arbeitsplan aufgeführten Aktivitäten,
      • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan,
      • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme,
      • Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung, Darstellung wissenschaftlich-technischer und wirtschaftlicher Risiken
    • Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.

    Wenn sie positiv ausfällt, erhalten Sie postalisch einen Zuwendungsbescheid.

    Fristen

    Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind:

    • 15.10.2023
    • 15.04.2023

    Der letzte Einreichungsstichtag ist der 15.10.2023.

    Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können jedoch möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

    Bearbeitungsdauer

    4 Monate (Die Dauer für die Begutachtung der Projektskizze.)

    3 bis 6 Monate (Die Dauer für die Bearbeitung Ihres Förderantrags.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 14.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Schutz von Menschen, Sicherheitslösungen, BMBF, KMU, Schutz kritischer Infrastrukturen, innovative Sicherheitsdienstleistungen, Sicherheitsszenario, Detektion von Gefahrstoffen, Robotik, Projektträger, Rettung von Menschen, Versorgungssicherheit, zivile Sicherheit, Terrorismus, Forschung und Entwicklung, organisierte Kriminalität, sicherheitspolitische Rahmenbedingungen, VDI Technologiezentrum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English