Verlängerung der Zulassung als Klassifizierungsunternehmen für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen beantragen
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen in gesetzliche Handelsklassen und Kategorien einstufen, benötigen Sie eine Zulassung. Eine Verlängerung der Zulassung können Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung beantragen.
Beschreibung
Unternehmen, die Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen in gesetzliche Handelsklassen und Kategorien einstufen, heißen Klassifizierungsunternehmen. Wenn Sie ein solches Unternehmen haben, benötigen Sie eine Zulassung.
Diese Zulassung müssen Sie nach fünf Jahren per Antrag verlängern. Den Antrag müssen Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellen.
Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen weiterhin erfüllen und Ihre Zulassung erfolgreich verlängert wurde, ist diese wieder auf 5 Jahre befristet.
Online-Dienst
Verlängerung der Zulassung als Klassifizierungsunternehmen für Schlachtkörper online beantragen
Beschreibung
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Zahlungsweise
- Überweisung
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel
Ansprechpartner
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Referat 524 - Tierwohl, Fleisch, Fleischerzeugnisse
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 14:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 228 6845-0
Telefon Festnetz: +49 228 6845-3861
Fax: +49 30 18106845-3548
E-Mail: tierhaltungskennzeichnung@ble.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag auf Verlängerung der Zulassung
- Darstellung der betrieblichen Aufbauorganisation
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Kopie des Gesellschaftsvertrags beziehungsweise der Satzung
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen hat eine Niederlassung oder eine zustellungsfähige Anschrift in Deutschland.
- Ihr Unternehmen erfüllt die Voraussetzungen der Norm DIN EN ISO/IEC 17020:201207 Typ A. Eine Zertifizierung durch eine Akkreditierungsstelle ist nicht erforderlich.
- Ihr Unternehmen arbeitet nachweislich unabhängig, zuverlässig und sachkundig.
- Ihr Unternehmen verfügt über ausreichend viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Fleischklassifizierung zugelassen sind.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch:
Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
Verfahrensablauf
Die Verlängerung der Zulassung als Klassifizierungsunternehmen können Sie online oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.
Verlängerung online beantragen:
- Rufen Sie im Bundesportal den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BLE senden.
- Die BLE prüft Ihre Antragsunterlagen und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
- Die BLE veranlasst eine Vor-Ort-Kontrolle in Ihrem Klassifizierungsunternehmen (Office-Audit) sowie Kontrollen in den Schlachtstätten (Witness-Audits), in denen Ihr Klassifizierungsunternehmen tätig ist.
- Falls bei diesen Kontrollen keine Mängel festgestellt werden und alle geforderten Antragsunterlagen vollständig vorliegen, erhalten Sie die Verlängerung der Zulassung als Klassifizierungsunternehmen. Die Verlängerung der Zulassung ist auf 5 Jahre befristet.
- Zusätzlich erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühr.
Verlängerung per Post beantragen:
- Beantragen Sie zunächst das Antragsformular. Dies können Sie formlos erledigen, indem Sie sich per E-Mail oder auf postalischem Weg an das Referat 524 der BLE wenden.
- Füllen Sie das erhaltene Antragsformular aus.
- Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BLE.
- Die BLE prüft Ihre Antragsunterlagen und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
- Die BLE veranlasst eine Vor-Ort-Kontrolle in Ihrem Klassifizierungsunternehmen (Office-Audit) sowie Kontrollen in den Schlachtstätten (Witness-Audits), in denen Ihr Klassifizierungsunternehmen tätig ist.
- Falls bei diesen Kontrollen keine Mängel festgestellt werden und alle geforderten Antragsunterlagen vollständig vorliegen, erhalten Sie die Verlängerung der Zulassung als Klassifizierungsunternehmen. Die Verlängerung der Zulassung ist auf 5 Jahre befristet.
- Zusätzlich erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühr.
Fristen
Anhörungsfrist: 6 Monate (Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Zulassung spätestens 6 Monate vor Ablauf der Zulassung.)
Widerspruchsfrist: 4 Wochen
Geltungsdauer: 5 Jahre (Die Zulassung ist auf 5 Jahre befristet. Liegen die Zulassungsvoraussetzungen weiterhin vor, können Sie bei der BLE eine Verlängerung Ihrer Zulassung um jeweils 5 Jahre beantragen.)
Bearbeitungsdauer
4 bis 6 Monate (Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) muss ihre Antragsprüfung innerhalb von 6 Monaten abschließen. Diese Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen. Sie kann in begründeten Fällen einmal angemessen verlängert werden.)
Kosten
Die Gebühr für die Verlängerung der Zulassung Ihres Klassifizierungsunternehmens beträgt 140,00 EUR. Zusätzlich entstehen Gebühren für die Vor-Ort-Prüfung, diese setzen sich aus einem Basisbetrag und den Prüfungstagen vor Ort zusammen.: Gebühr 140.00 EUR
Die Höhe des Basisbetrags für die Vor-Ort-Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen richtet sich nach der Zahl der Schlachtstätten, für die Ihr Klassifizierungsunternehmen tätig ist.: Gebühr ab 190.00 EUR bis 630.00 EUR
Gebühren für einen angefangenen Prüfungstag der Vor-Ort-Prüfung: Gebühr 810.00 EUR
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 20.11.2024
Stichwörter
Schafe, Bundesanstalt, Fleischgesetz, Klassifizierungsunternehmen, Verlängerung, Fleischklassifizierung, Einstufung, Schweine, Schlachtkörper, Rinder, BLE, BMEL, Fleischgesetz-Durchführungsverordnung