Klassifizierungsunternehmen für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen Zulassung

    Zulassung als Klassifizierungsunternehmen für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen beantragen

    Wenn Ihr Unternehmen Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen in gesetzliche Handelsklassen und Kategorien einstuft, benötigen Sie eine Zulassung. Diese beantragen Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

    Beschreibung

    Unternehmen, die Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen in gesetzliche Handelsklassen und Kategorien einstufen, benötigen eine Zulassung. Sie können diese bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

    Die Klassifizierung von Schlachtkörpern ist die Einordnung von Schlachtkörpern in gesetzliche Handelsklassen und Kategorien. Die Klassifizierung erfolgt nach festgelegten Regeln. Dafür werden Eigenschaften des Tieres wie Alter, Geschlecht und Kastration sowie Eigenschaften des Fleisches wie Muskelfülle und Fleisch-Fett-Verhältnis zur Bewertung herangezogen.

    Die Klassifizierung nach einheitlichen Maßstäben zielt auf die einheitliche Beurteilung und die Preisbewertung von Fleisch im Handelsverkehr auf der Basis qualitativer Merkmale ab. 

    Online-Dienst

    Zulassung als Klassifizierungsunternehmen für Schlachtkörper online beantragen

    ID: B100019_116821649

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Zukünftig können Sie mehr und mehr Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Referat 524 - Tierwohl, Fleisch, Fleischerzeugnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Deichmanns Aue 29

    53179 Bonn

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 6845-0

    Telefon Festnetz: +49 228 6845-3861

    Fax: +49 30 18106845-3548

    E-Mail: tierhaltungskennzeichnung@ble.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Antrag
    • Nachweis, dass Ihr Unternehmen die Klassifizierung nach dem jeweiligen Handelsklassenrecht ordnungsgemäß durchführen kann
    • Nachweis, dass das für die Klassifizierung vorgesehene Personal über die erforderliche Zulassung verfügt
    • Auszug der betrieblichen Aufbauorganisation
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • Kopie des Gesellschaftsvertrags beziehungsweise der Satzung

    Voraussetzungen

    • Ihr Unternehmen hat eine Niederlassung oder eine zustellungsfähige Anschrift in Deutschland.
    • Ihr Unternehmen erfüllt die Voraussetzungen der Norm "DIN EN ISO/IEC 17020:201207 Typ A". Eine Zertifizierung durch eine Akkreditierungsstelle ist nicht erforderlich.
    • Ihr Unternehmen arbeitet nachweislich unabhängig, zuverlässig und sachkundig.
    • Ihr Unternehmen verfügt über ausreichend viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Fleischklassifizierung zugelassen sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch:

    Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

    Verfahrensablauf

    Die Zulassung als Klassifizierungsunternehmen können Sie online, oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

    Zulassung online beantragen:

    • Rufen Sie im Bundesportal den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
    • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BLE senden.
    • Die BLE prüft Ihre Antragsunterlagen und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
    • Sind die Unterlagen und Angaben vollständig, erhalten Sie einen vorläufigen Zulassungsbescheid.
    • Die BLE veranlasst eine Vor-Ort-Kontrolle in Ihrem Klassifizierungsunternehmen (Office-Audit) sowie Kontrollen in den Schlachtstätten (Witness-Audits), in denen Ihr Klassifizierungsunternehmen tätig ist.
    • Falls bei diesen Kontrollen keine Mängel festgestellt werden, erhalten Sie einen endgültigen, 5 Jahre gültigen Zulassungsbescheid.
    • Zusätzlich erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Gebühr.

    Zulassung per Post beantragen:

    • Beantragen Sie zunächst das Antragsformular. Dies können Sie formlos erledigen, indem Sie eine E-Mail an oder einen Brief an das Referat 524 der BLE senden.
    • Füllen Sie das erhaltene Antragsformular aus.
    • Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BLE.
    • Die BLE prüft Ihre Antragsunterlagen und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
    • Sind die Unterlagen und Angaben vollständig, erhalten Sie einen vorläufigen Zulassungsbescheid.
    • Die BLE veranlasst eine Vor-Ort-Kontrolle in Ihrem Klassifizierungsunternehmen (Office-Audit) sowie Kontrollen in den Schlachtstätten (Witness-Audits), in denen Ihr Klassifizierungsunternehmen tätig ist.
    • Falls bei diesen Kontrollen keine Mängel festgestellt werden, erhalten Sie einen endgültigen, 5 Jahre gültigen Zulassungsbescheid.
    • Zusätzlich erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Gebühr.

    Fristen

    Antragsfrist: 6 Monate (Für den Erstantrag gibt es keine Frist. Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Zulassung spätestens 6 Monate vor Ablauf der Zulassung.)

    Widerspruchsfrist: 4 Wochen

    Geltungsdauer: 5 Jahre (Die Zulassung ist auf 5 Jahre befristet. Liegen die Zulassungsvoraussetzungen weiterhin vor, können Sie bei der BLE eine Verlängerung Ihrer Zulassung um jeweils 5 Jahre beantragen)

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 6 Monate (Die BLE muss ihre Antragsprüfung innerhalb von 6 Monaten abschließen. Diese Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen. Sie kann in begründeten Fällen einmal angemessen verlängert werden.)

    Kosten

    Die Gebühren für die Zulassung eines Klassifizierungsunternehmens betragen 290,00 EUR. Zuzüglich entstehen Gebühren für die Vor-Ort-Prüfung, diese setzen sich aus einem Basisbetrag und den Prüfungstagen vor Ort zusammen.: Gebühr 290.00 EUR

    Basisbetrag für die Vor-Ort-Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen. Die Höhe des Basisbetrags richtet sich nach der Zahl der Schlachtstätten, für die das Klassifizierungsunternehmen tätig ist.: Gebühr ab 290.00 EUR bis 630.00 EUR

    Gebühren für einen angefangenen Prüfungstag der Vor-Ort-Prüfung.: Gebühr 810.00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 20.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2024

    Stichwörter

    Fleischgesetz-Durchführungsverordnung, Schafe, Fleischgesetz, Klassifizierungsunternehmen, Rinder, Fleischklassifizierung, Schlachtkörper, BLE, BMEL, Schweine

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English