Zulassung als energiesachverständige Person für das Bundesprogramm Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau beantragen
Wenn Sie eine Zulassung als sachverständige Person für das Bundesprogramm Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau beantragen möchten, dann können Sie dies bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) tun.
Beschreibung
Das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau. Im Rahmen dieses Förderprogramms können Sie eine Zulassung als sachverständige Person bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.
Mit der Zulassung der BLE können Sie landwirtschaftliche Unternehmen und Gartenbaubetriebe in Deutschland in Fragen zur Energieeffizienz und Reduzierung von CO2-Emissionen beraten. Vor allem unterstützen Sie bei Themen der stationären und mobilen Energienutzung (Heiz- und Kraftstoffe) und für diese Unternehmen CO2-Einsparkonzepte erstellen.
Für eine Zulassung als sachverständige Person müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und Qualifikationen vorweisen. Dazu zählen vor allem Kenntnisse zu:
- Energieeffizienz und
- landwirtschaftlichen Produktionstechniken und ihrem Energieverbrauch.
Die Liste der zugelassenen sachverständigen Personen veröffentlicht die BLE online.
Die Zulassung als sachverständige Person ist für höchstens 2 Jahre gültig und muss danach erneut beantragt werden.
Online-Dienst
Zulassung als Sachverständige Person für Energieeffizienz online beantragen
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung - Referat 424 - Geschäftsstelle Bundesprogramm Energieeffizienz
Zuständigkeit
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung - Referat 424 - Geschäftsstelle Bundesprogramm Energieeffizienz
Ansprechpartner
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung - Referat 424 - Geschäftsstelle Bundesprogramm Energieeffizienz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 14:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung des Unternehmens, bei dem Sie als sachverständige Person tätig sind, oder Selbständigkeitsnachweis
- tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis der 3-jährigen hauptberuflichen Tätigkeit in der Energieberatung oder landwirtschaftlichen Beratung
- Nachweis der Qualifikation in Landwirtschaft oder Gartenbau, zum Beispiel Schulungszertifikate und fachspezifische Gutachten
- Nachweis der Qualifikation in den Bereichen Energieeffizienz und CO-Einsparmethoden, zum Beispiel Schulungszertifikate und fachspezifische Gutachten
Voraussetzungen
- Sie besitzen mindestens eine der folgenden Qualifikationen:
- abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium in einer einschlägigen Fachrichtung der Agrar-, Ingenieur- oder Naturwissenschaften
- Zulassung als berechtigte Person Ausweise für Nichtwohngebäude auszustellen nach § 21 Energieeinsparverordnung in Verbindung mit Anlage 11 Nummer 1, 3 und 4. Dazu zählen: Fachleute mit einem Hochschulabschluss in Innenarchitektur, Architektur, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik staatlich geprüfter Techniker beziehungsweise staatlich geprüfte Technikerin in einschlägiger Fachrichtung
- Meisterabschluss in einschlägiger Fachrichtung
- Sie haben durch Studium, berufliche Ausbildung oder die Energieberaterschulung Landwirtschaft qualifizierte Kenntnisse zu landwirtschaftlichen Produktionsverfahren erworben.
- Sie besitzen qualifizierte Kenntnisse über Energieeffizienz.
- Sie können eine mindestens 3jährige hauptberufliche Tätigkeit nachweisen, bei der Sie praxisbezogene Kenntnisse über die betriebliche Energieberatung oder landwirtschaftliche Beratung erworben haben.
- Sie können Ihre Unabhängigkeit nachweisen und Interessenkonflikte ausschließen. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel bei keinem Energieversorgungsunternehmen beschäftigt oder beteiligt sind. Weitere Kriterien zur Unabhängigkeit entnehmen Sie der Rechtsgrundlage Nummer 7.1 Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau Teil A.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch:
Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihr Angebot. - Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Die Zulassung als sachverständige Person können Sie online bei der BLE beantragen:
- Rufen Sie das Online-Formular auf. Sie werden Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben geführt.
- Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Formular online ab.
- Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
- Bei erfolgreicher Prüfung sendet Ihnen die BLE Ihre Zulassung zu.
Fristen
Es gibt keine Antragsfrist.
Widerspruchsfrist: 4 Wochen (Die Widerspruchsfrist beträgt bis zu 4 Wochen.)
Bearbeitungsdauer
3 bis 6 Wochen (Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Wochen.)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 07.08.2024
Stichwörter
Bundesprogramm Energieeffizienz, Emissionen, CO2-Minderung, Energieberaterin, Kohlenstoffdioxid, Energieeinsparung, Energieberater, Landwirtschaft, CO2-Einsparkonzept, Gartenbau, BMEL, Bundesanstalt, Sachverständigenregister, Energieberatung, CO2-Einsparung, Energieeffizienz, sachverständige Person, CO2, BLE, Sachverständige, Bundesprogramm, Zulassung