• Essingen (Landkreis Ostalbkreis, Baden-Württemberg)
Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) und zulassungspflichtiger UAS Registrierung

Eine Registrierung als Betreiberin oder Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge beantragen

Sie möchten in Deutschland eine Drohne oder ein anderes unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) betreiben? Dann müssen Sie sich vorher beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren.

Beschreibung

Wenn Sie in Deutschland ein unbemanntes Luftfahrzeug betreiben möchten, müssen Sie sich vorher beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren. Unbemannte Luftfahrzeuge werden umgangssprachlich Drohnen und offiziell Unmanned Aircraft Systems (UAS) genannt. Eine Pflicht zur Registrierung besteht, wenn Ihr UAS

  • mindestens 250 Gramm wiegt oder
  • mit einer Kamera oder einem Sensor personenbezogene Daten erfassen kann.

Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine persönliche elektronische UAS-Betreibernummer, eine e-ID. Mit Ihrer Betreibernummer können Sie auch mehrere UAS betreiben. Sie muss an jedem UAS angebracht werden.

Eine Drohnenbetreiberin oder ein Drohnenbetreiber ist eine Person oder Organisation, die eine oder mehrere Drohnen besitzt oder mietet. Sie müssen selbst aktiv werden und die Drohne bei der LBA registrieren. 

Eine Drohnenpilotin beziehungsweise ein Drohnenpilot ist die Person, die die Drohne fliegen lässt. Dabei muss es sich nicht um die Eigentümerin oder den Eigentümer der Drohne handeln. Hat Ihre Organisation sich bereits registriert und die e-ID am UAS angebracht, benötigen Sie als Fernpilotin oder Fernpilot keine zusätzliche e-ID.

Sollten Sie bereits durch einen Luftsportverband registriert worden sein und Ihre e-ID erhalten haben, ist keine weitere Registrierung erforderlich.

Sie sind verpflichtet, Ihre beim LBA hinterlegten Daten stets aktuell zu halten und Änderungen, zum Beispiel durch einen Umzug, umgehend zu melden.

Online-Dienst

Eine Registrierung als Betreiberin oder Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge online beantragen

ID: B100019_110885455

Beschreibung

Im Registrierungsportal des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) können Sie sich als UAS-Betreiberin beziehungsweise UAS-Betreiber registrieren.

Online erledigen

Zahlungsweise

  • Visa Karte
  • Mastercard
  • American Express
  • Überweisung

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 26

38108 Braunschweig

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

Fax: +49 531 2355-9099

E-Mail: poststelle@lba.de

Internet

Version

Technisch geändert am 08.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 5

Adresse

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Str. 26

38108 Braunschweig

Öffnungszeiten

Telefonzeiten: Montag: 10:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Fax: +49 531 2355-3598(Informationen zur Benennung von Stellen (PStF) zur Durchführung von Theorieprüfungen für Fernpiloten)

Telefon Festnetz: +49 531 2355-3580

E-Mail: pstf@lba.de

E-Mail: uas@lba.de

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

Version

Technisch geändert am 21.11.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Online-Antrag

Für natürliche Personen:

  • Kopie Ihres
    • Personalausweises oder
    • Reisepasses oder
    • Aufenthaltstitels

Für nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts:

  • Anschreiben einer berechtigten Person inklusive Briefkopf

Für Personengesellschaften:

  • Gesellschaftervertrag oder
  • Auszug A aus dem Handelsregister

Für Kapitalgesellschaften:

  • Gewerbeschein oder
  • Auszug B aus dem Handelsregister

Für Genossenschaften, Vereine, Stiftungen:

  • Auszug aus dem Genossenschafts-, Handels- oder Vereinsregister oder
  • Gewerbeschein oder
  • Stiftungsurkunde

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
  • Sie haben eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb eines UAS.
  • Ihr Wohn-, Dienst- beziehungsweise Firmensitz liegt in Deutschland oder außerhalb der Europäischen Union.
  • Sie sind in keinem anderen EU-Mitgliedstaat als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber registriert.
  • Das UAS:
    • wiegt mindestens 250 Gramm oder
    • kann mit einer Kamera oder einem Sensor personenbezogene Daten erfassen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Verfahrensablauf

Die Registrierung als UAS-Betreiberin beziehungsweise UAS-Betreiber können Sie ausschließlich online durchführen.

  • Rufen Sie im Registrierungsportal des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die für Ihre Authentifizierung erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das LBA teilt Ihnen Ihre UAS-Betreibernummer (e-ID) mit.
  • Sie bezahlen die Gebühr über eine Online-Bezahlseite.

Fristen

Es gibt keine Frist. Wenn Sie eine bereits gelöschte UAS-Betreiberregistrierung reaktivieren möchten, dürfen seit Ihrer Beantragung der Löschung nicht mehr als 5 Jahre vergangen sein.

Bearbeitungsdauer

1 Stunde (Wird Ihr Ausweis oder ein anderes Dokument, das Sie zur Authentifizierung hochladen, nicht automatisch erkannt, kann die manuelle Verifizierung bis zu 14 Werktage dauern.)

Kosten

Registrierungsgebühr für natürliche Personen. Die Bezahlung erfolgt über eine Online-Bezahlseite.: Gebühr 20.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Registrierungsgebühr für juristische Personen. Die Bezahlung erfolgt über eine Online-Bezahlseite.: Gebühr 50.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.11.2023

Version

Technisch geändert am 22.10.2024

Stichwörter

Ferngesteuerter Flugkörper, Luftfahrt-Bundesamt, Fernpilot, Drohnenregistrierung, LBA, UAS-Betreibernummer, e-ID, Unmanned Aircraft System, Drohnenpilot, Unbemanntes Luftfahrzeug, Luftverkehrsgesetz, Drohne, UAS, Drohnenpilotin, Betreiberregistrierung, Flugmodell, Fernpilotin

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English