Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) und zulassungspflichtiger UAS Registrierung

    Eine Registrierung als Betreiberin oder Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge beantragen

    Sie möchten in Deutschland eine Drohne oder ein anderes unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) betreiben? Dann müssen Sie sich vorher beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland ein unbemanntes Luftfahrzeug betreiben möchten, müssen Sie sich vorher beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren. Unbemannte Luftfahrzeuge werden umgangssprachlich Drohnen und offiziell Unmanned Aircraft Systems (UAS) genannt. Eine Pflicht zur Registrierung besteht, wenn Ihr UAS

    • mindestens 250 Gramm wiegt oder
    • mit einer Kamera oder einem Sensor personenbezogene Daten erfassen kann.

    Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine persönliche elektronische UAS-Betreibernummer, eine e-ID. Mit Ihrer Betreibernummer können Sie auch mehrere UAS betreiben. Sie muss an jedem UAS angebracht werden.

    Eine Drohnenbetreiberin oder ein Drohnenbetreiber ist eine Person oder Organisation, die eine oder mehrere Drohnen besitzt oder mietet. Sie müssen selbst aktiv werden und die Drohne bei der LBA registrieren. 

    Eine Drohnenpilotin beziehungsweise ein Drohnenpilot ist die Person, die die Drohne fliegen lässt. Dabei muss es sich nicht um die Eigentümerin oder den Eigentümer der Drohne handeln. Hat Ihre Organisation sich bereits registriert und die e-ID am UAS angebracht, benötigen Sie als Fernpilotin oder Fernpilot keine zusätzliche e-ID.

    Sollten Sie bereits durch einen Luftsportverband registriert worden sein und Ihre e-ID erhalten haben, ist keine weitere Registrierung erforderlich.

    Sie sind verpflichtet, Ihre beim LBA hinterlegten Daten stets aktuell zu halten und Änderungen, zum Beispiel durch einen Umzug, umgehend zu melden.

    Online-Dienst

    Eine Registrierung als Betreiberin oder Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge online beantragen

    ID: B100019_110885455

    Beschreibung

    Im Registrierungsportal des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) können Sie sich als UAS-Betreiberin beziehungsweise UAS-Betreiber registrieren.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Visa Karte
    • Mastercard
    • American Express
    • Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 5

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Str. 26

    38108 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    Telefonzeiten: Montag: 10:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 531 2355-3598(Informationen zur Benennung von Stellen (PStF) zur Durchführung von Theorieprüfungen für Fernpiloten)

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-3580

    E-Mail: pstf@lba.de

    E-Mail: uas@lba.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Online-Antrag

    Für natürliche Personen:

    • Kopie Ihres
      • Personalausweises oder
      • Reisepasses oder
      • Aufenthaltstitels

    Für nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts:

    • Anschreiben einer berechtigten Person inklusive Briefkopf

    Für Personengesellschaften:

    • Gesellschaftervertrag oder
    • Auszug A aus dem Handelsregister

    Für Kapitalgesellschaften:

    • Gewerbeschein oder
    • Auszug B aus dem Handelsregister

    Für Genossenschaften, Vereine, Stiftungen:

    • Auszug aus dem Genossenschafts-, Handels- oder Vereinsregister oder
    • Gewerbeschein oder
    • Stiftungsurkunde

    Voraussetzungen

    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
    • Sie haben eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb eines UAS.
    • Ihr Wohn-, Dienst- beziehungsweise Firmensitz liegt in Deutschland oder außerhalb der Europäischen Union.
    • Sie sind in keinem anderen EU-Mitgliedstaat als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber registriert.
    • Das UAS:
      • wiegt mindestens 250 Gramm oder
      • kann mit einer Kamera oder einem Sensor personenbezogene Daten erfassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

    Verfahrensablauf

    Die Registrierung als UAS-Betreiberin beziehungsweise UAS-Betreiber können Sie ausschließlich online durchführen.

    • Rufen Sie im Registrierungsportal des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
    • Laden Sie die für Ihre Authentifizierung erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
    • Das LBA teilt Ihnen Ihre UAS-Betreibernummer (e-ID) mit.
    • Sie bezahlen die Gebühr über eine Online-Bezahlseite.

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Wenn Sie eine bereits gelöschte UAS-Betreiberregistrierung reaktivieren möchten, dürfen seit Ihrer Beantragung der Löschung nicht mehr als 5 Jahre vergangen sein.

    Bearbeitungsdauer

    1 Stunde (Wird Ihr Ausweis oder ein anderes Dokument, das Sie zur Authentifizierung hochladen, nicht automatisch erkannt, kann die manuelle Verifizierung bis zu 14 Werktage dauern.)

    Kosten

    Registrierungsgebühr für natürliche Personen. Die Bezahlung erfolgt über eine Online-Bezahlseite.: Gebühr 20.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Registrierungsgebühr für juristische Personen. Die Bezahlung erfolgt über eine Online-Bezahlseite.: Gebühr 50.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    UAS, Betreiberregistrierung, e-ID, Drohne, Flugmodell, UAS-Betreibernummer, Ferngesteuerter Flugkörper, Luftfahrt-Bundesamt, Fernpilotin, Drohnenpilot, Unmanned Aircraft System, Fernpilot, Drohnenregistrierung, Unbemanntes Luftfahrzeug, LBA, Drohnenpilotin, Luftverkehrsgesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English