Durch einen anderen EU-Mitgliedstaat erteilte Betriebsgenehmigung von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) für den deutschen Luftraum Anerkennung

    Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie "speziell" beantragen

    Sie sind als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland registriert und möchten ein UAS in der Betriebskategorie "speziell" in Deutschland betreiben? Dann benötigen Sie dafür eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Sie beantragen die Genehmigung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und erhalten diese, wenn Sie eine der beiden Voraussetzungen erfüllen:

    • Die Luftfahrtbehörde Ihres Landes hat Ihnen bereits eine Betriebsgenehmigung für Ihr Land erteilt oder
    • Sie verfügen über das Light Unmanned Aircraft Operator Certificate (LUC) inklusive dem Recht, eigenständig ein neues Betriebsgebiet hinzuzufügen.

    Die EASA erstellt und überwacht einheitliche Sicherheits- und Umweltstandards für die zivile Luftfahrt auf europäischer Ebene.

    Online-Dienst

    Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie "speziell" online beantragen

    ID: B100019_110136025

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 5

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Str. 26

    38108 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    Telefonzeiten: Montag: 10:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 531 2355-3598(Informationen zur Benennung von Stellen (PStF) zur Durchführung von Theorieprüfungen für Fernpiloten)

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-3580

    E-Mail: pstf@lba.de

    E-Mail: uas@lba.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    • Betriebsgenehmigung
    • Datei mit den Koordinaten des Betriebsgebiets
    • Datei mit Risikominderungsmaßnahmen

    falls eine Genehmigung als LUC vorliegt:

    • Antragsformular
    • Vereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC) mit Genehmigungs-umfang
    • Datei mit den Koordinaten des Betriebsgebiets

    falls Sie den Antrag in Vertretung für eine andere, zum Beispiel minderjährige Person stellen:

    • Vollmacht

    falls Sie die Betriebsgenehmigung per Post beantragen, benötigen Sie zur Authentifizierung:

    • für natürliche Personen:
      • Personalausweis
      • Reisepass oder
      • Aufenthaltstitel, jeweils in Kopie
    • für juristische Personen:
      • Handels- oder Vereinsregisterauszug mit
      • Kopie Personalausweis oder Reisepass und
      • Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person

    Voraussetzungen

    • Sie leben in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland.
    • Sie sind bei Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber registriert.
    • Sie verfügen über
      • eine Betriebsgenehmigung für die Betriebskategorie "speziell", erteilt von Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde, oder
      • ein vereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC).
    • der Flug Ihres UAS entspricht keinem der Standardszenarien.
    • Ihr UAS-Betrieb ist der "speziellen" Betriebskategorie zuzuordnen. Dies ist der Fall,
      • sobald eine Bedingung der Betriebskategorie "offen" nicht erfüllt wird und
      • keines der Kriterien der Betriebskategorie "zulassungspflichtig" zutrifft.

    Hinweis: Welche Bedingungen für die Betriebskategorien "offen" und "zulassungspflichtig" gelten, können Sie Artikel 4 beziehungsweise Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entnehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Ihre UAS-Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb eines UAS in der Betriebskategorie "speziell" können Sie online oder per Post beantragen

    • Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
    • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und samt der Unterlagen per Post an das LBA senden.
    • Das LBA prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten:
      • einen Gebührenbescheid sowie
      • eine Betriebsgenehmigung oder
      • einen Ablehnungsbescheid.
    • Sie bezahlen die Gebühren.

    Fristen

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 8 Wochen

    Kosten

    Gebühr für Erteilung einer Betriebsgenehmigung: Gebühr ab 100.00 EUR bis 500.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Operator Certificate, Cross-border operation, Spezielle Kategorie, Unmanned Aircraft System, Fernpilot, LUC-Betreiberzeugnis, Luftfahrt-Bundesamt Luftverkehrsgesetz, UAS-Betriebsgenehmigung, Unmanned Aerial Vehicle, Betriebskategorie speziell, Betreiberin, Unbemanntes Luftfahrzeugsysteme, Cross-border, EASA, Light Unmanned Aircraft, LUC, Drohnenregistrierung, UAS-Betreibernummer, Flugkörper, UAS, Betriebsgenehmigung, Grenzübergreifend, Drohne, e-ID Ferngesteuerter, LBA, Fernpilotin, Unbemanntes Luftfahrzeug, Grenzübergreifender Betrieb, Specific category, Drohnenpilotin, Drohnenpilot, Betreiber, Flugmodell

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English