• Kirchweiler (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
Durch einen anderen EU-Mitgliedstaat erteilte Betriebsgenehmigung von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) für den deutschen Luftraum Anerkennung

Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie "speziell" beantragen

Sie sind als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland registriert und möchten ein UAS in der Betriebskategorie "speziell" in Deutschland betreiben? Dann benötigen Sie dafür eine Genehmigung.

Beschreibung

Sie beantragen die Genehmigung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und erhalten diese, wenn Sie eine der beiden Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Luftfahrtbehörde Ihres Landes hat Ihnen bereits eine Betriebsgenehmigung für Ihr Land erteilt oder
  • Sie verfügen über das Light Unmanned Aircraft Operator Certificate (LUC) inklusive dem Recht, eigenständig ein neues Betriebsgebiet hinzuzufügen.

Die EASA erstellt und überwacht einheitliche Sicherheits- und Umweltstandards für die zivile Luftfahrt auf europäischer Ebene.

Online-Dienst

Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie "speziell" online beantragen

ID: B100019_110136025

Beschreibung

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 26

38108 Braunschweig

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

Fax: +49 531 2355-9099

E-Mail: poststelle@lba.de

Internet

Version

Technisch geändert am 08.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 5

Adresse

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Str. 26

38108 Braunschweig

Öffnungszeiten

Telefonzeiten: Montag: 10:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Fax: +49 531 2355-3598(Informationen zur Benennung von Stellen (PStF) zur Durchführung von Theorieprüfungen für Fernpiloten)

Telefon Festnetz: +49 531 2355-3580

E-Mail: pstf@lba.de

E-Mail: uas@lba.de

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

Version

Technisch geändert am 21.11.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Betriebsgenehmigung
  • Datei mit den Koordinaten des Betriebsgebiets
  • Datei mit Risikominderungsmaßnahmen

falls eine Genehmigung als LUC vorliegt:

  • Antragsformular
  • Vereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC) mit Genehmigungs-umfang
  • Datei mit den Koordinaten des Betriebsgebiets

falls Sie den Antrag in Vertretung für eine andere, zum Beispiel minderjährige Person stellen:

  • Vollmacht

falls Sie die Betriebsgenehmigung per Post beantragen, benötigen Sie zur Authentifizierung:

  • für natürliche Personen:
    • Personalausweis
    • Reisepass oder
    • Aufenthaltstitel, jeweils in Kopie
  • für juristische Personen:
    • Handels- oder Vereinsregisterauszug mit
    • Kopie Personalausweis oder Reisepass und
    • Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person

Voraussetzungen

  • Sie leben in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland.
  • Sie sind bei Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber registriert.
  • Sie verfügen über
    • eine Betriebsgenehmigung für die Betriebskategorie "speziell", erteilt von Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde, oder
    • ein vereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC).
  • der Flug Ihres UAS entspricht keinem der Standardszenarien.
  • Ihr UAS-Betrieb ist der "speziellen" Betriebskategorie zuzuordnen. Dies ist der Fall,
    • sobald eine Bedingung der Betriebskategorie "offen" nicht erfüllt wird und
    • keines der Kriterien der Betriebskategorie "zulassungspflichtig" zutrifft.

Hinweis: Welche Bedingungen für die Betriebskategorien "offen" und "zulassungspflichtig" gelten, können Sie Artikel 4 beziehungsweise Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entnehmen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Verfahrensablauf

Ihre UAS-Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb eines UAS in der Betriebskategorie "speziell" können Sie online oder per Post beantragen

  • Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und samt der Unterlagen per Post an das LBA senden.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten:
    • einen Gebührenbescheid sowie
    • eine Betriebsgenehmigung oder
    • einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Fristen

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Bearbeitungsdauer

2 bis 8 Wochen

Kosten

Gebühr für Erteilung einer Betriebsgenehmigung: Gebühr ab 100.00 EUR bis 500.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.09.2023

Version

Technisch geändert am 22.07.2024

Stichwörter

Spezielle Kategorie, UAS, Unbemanntes Luftfahrzeugsysteme, Specific category, UAS-Betriebsgenehmigung, Flugkörper, Drohne, Betreiber, Betreiberin, Luftfahrt-Bundesamt Luftverkehrsgesetz, Drohnenregistrierung, Unbemanntes Luftfahrzeug, Operator Certificate, Grenzübergreifender Betrieb, Betriebskategorie speziell, Grenzübergreifend, Cross-border, LUC-Betreiberzeugnis, Drohnenpilotin, Unmanned Aircraft System, e-ID Ferngesteuerter, Flugmodell, Light Unmanned Aircraft, Unmanned Aerial Vehicle, Drohnenpilot, Fernpilotin, LUC, LBA, Cross-border operation, Fernpilot, UAS-Betreibernummer, EASA, Betriebsgenehmigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English