Betriebsgenehmigung für Unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) der Kategorie „speziell“ Erteilung

    Betriebsgenehmigung für unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie "speziell" beantragen

    Um in Deutschland ein unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) in der Betriebskategorie "speziell" betreiben zu können, benötigen Sie eine Betriebsgenehmigung. Je nach Ihrem Wohn- oder Hauptgeschäftssitz beantragen Sie diese beim Luftfahrt-Bundesamt oder bei Ihrer Landesluftfahrtbehörde.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahr-zeugen (UAS) beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registriert sind und ein UAS in der Betriebskategorie "speziell" in Deutschland betreiben möchten, benötigen Sie eine UAS-Betriebsgenehmigung. Bei welcher Behörde Sie die UAS-Betriebsgenehmigung beantragen können, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie wohnen. Bei juristischen Personen, also Unternehmen, Vereinen oder Organisationen, ist der Sitz ausschlaggebend. Das LBA ist zuständig, wenn sich Ihr Wohn- oder Hauptgeschäftssitz in einem der folgenden Bundesländer befindet:

    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Nordrhein-Westfalen
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Thüringen

    Liegt Ihr Wohn- oder Hauptgeschäftssitz in einem anderen Bundes-land, wenden Sie sich bitte an die dortige Landesluftfahrtbehörde. Juristische Personen, die über ein Light Unmanned Aircraft Opera-tor Certificate (LUC) verfügen, beantragen ihre UAS-Betriebsgenehmigung unabhängig vom Hauptgeschäftssitz immer beim LBA. In Ihrem Antrag machen Sie unter anderem Angaben

    • zum Betriebsgebiet
    • zur Risikobewertung
    • zum Betriebshandbuch

    Falls Sie erstmalig eine UAS-Betriebsgenehmigung beantragen, empfiehlt es sich, vorab die zuständige Behörde für ein Vorgespräch zu kontaktieren. In diesem können Sie unter anderem Fragen zu Ihrem UAS-Betrieb und den notwendigen Antragsunterlagen klären.

    Eine durch das LBA erteilte Betriebsgenehmigung ist jeweils für 2 Jahre gültig.

    Als UAS-Betreiber oder UAS-Betreiberin können Sie neben der erstmaligen Beantragung auch

    • eine bestehende Betriebsgenehmigung verlängern,
    • zurückgeben oder
    • Änderungen der Betriebsgenehmigung vornehmen.

    Online-Dienst

    Betriebsgenehmigung für unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie "speziell" online beantragen

    ID: B100019_110136021

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 5

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Str. 26

    38108 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    Telefonzeiten: Montag: 10:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 531 2355-3598(Informationen zur Benennung von Stellen (PStF) zur Durchführung von Theorieprüfungen für Fernpiloten)

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-3580

    E-Mail: pstf@lba.de

    E-Mail: uas@lba.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Online-Antrag
    • Betriebshandbuch und referenzierte Dokumente, zum Beispiel Liste des Personals, Liste der Betriebsgebiete oder Liste der Form-blätter
    • Risikobewertung nach
      • einem Predefined Risk Assessment (PDRA) oder
      • einem Specific Operations Risk Assessment (SORA)
    • Datei mit den Koordinaten des Betriebsgebiets

    bei Änderungen an einer bestehenden UAS-Betriebsgenehmigung:

    • Änderungsantrag
    • geändertes Betriebshandbuch mit eventuell ausgelagerten Dokumenten
    • geändertes Betriebsgebiet
    • geänderte Risikobewertung

    falls Sie einen der Anträge in Vertretung für eine andere, zum Bei-spiel minderjährige Person stellen:

    • Vollmacht

    falls Sie die Betriebsgenehmigung per Post beantragen, benötigen Sie zur Authentifizierung

    • für natürliche Personen:
      • Personalausweis
      • Reisepass oder
      • Aufenthaltstitel, jeweils in Kopie
    • für juristische Personen:
      • Handels- oder Vereinsregisterauszug mit
      • Kopie Personalausweis oder Reisepass und
      • Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person

    Voraussetzungen

    • Sie sind beim LBA als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber registriert.
    • Ihr UAS-Betrieb ist der "speziellen" Betriebskategorie zuzuordnen. Dies ist der Fall,
      • sobald eine Bedingung der Betriebskategorie "offen" nicht erfüllt wird und
      • keines der Kriterien der Betriebskategorie "zulassungspflichtig" zutrifft.

    Hinweis: Welche Bedingungen für die Betriebskategorien "offen" und "zulassungspflichtig" gelten, können Sie Artikel 4 beziehungsweise Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entnehmen.

    • Der geplante Flug Ihres UAS entspricht keinem der Standardszenarien.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie können die UAS-Betriebsgenehmigung online oder per Post beantragen.

    • Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
    • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und samt der Unterlagen per Post an das LBA senden.
    • Das LBA prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten
      • einen Gebührenbescheid sowie
      • eine Betriebsgenehmigung oder
      • einen Ablehnungsbescheid.
    • Sie bezahlen die Gebühren.

    Fristen

    Für das Beantragen einer Betriebsgenehmigung besteht keine Frist.

    Anhörungsfrist: 1 bis 3 Monate (Beantragen Sie die Verlängerung einer bestehenden Betriebsgenehmigung frühestens 3 Monate und spätestens 1 Monat vor Ablauf der Betriebsgenehmigung)

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 24 Wochen (Die Dauer ist abhängig davon, auf welchem Specific Assurance and Integrity Level (SAIL) Ihr UAS-Betrieb einzustufen ist.)

    Kosten

    Gebühr für Erteilung einer Betriebsgenehmigung: Gebühr ab 200.00 EUR bis 2000.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebühr für Erteilung einer Betriebsgenehmigung: Gebühr ab 40.00 EUR bis 400.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebühr für Erteilung einer Betriebsgenehmigung: Abgabe ab 50.00 EUR bis 500.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 04.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Drohnenregistrierung, Flugmodell, Flugkörper, e-ID Ferngesteuerter, Unbemanntes Luftfahrzeug, Unmanned Aircraft System, Drohnenpilot, Drohne, Luftverkehrsgesetz, Operator Certificate, LUC, Specific category, Betreiber, UAS-Betriebsgenehmigung, Betriebskategorie speziell, UAS, Light Unmanned Aircraft, Betriebsgenehmigung, Spezielle Kategorie, UAS-Betreibernummer, Fernpilot, Unbemanntes Luftfahrzeugsystem, LBA, Luftfahrt-Bundesamt, Unmanned Aerial Vehicle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English