Betriebsgenehmigung für unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie "speziell" beantragen
Um in Deutschland ein unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) in der Betriebskategorie "speziell" betreiben zu können, benötigen Sie eine Betriebsgenehmigung. Je nach Ihrem Wohn- oder Hauptgeschäftssitz beantragen Sie diese beim Luftfahrt-Bundesamt oder bei Ihrer Landesluftfahrtbehörde.
Beschreibung
Wenn Sie als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahr-zeugen (UAS) beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registriert sind und ein UAS in der Betriebskategorie "speziell" in Deutschland betreiben möchten, benötigen Sie eine UAS-Betriebsgenehmigung. Bei welcher Behörde Sie die UAS-Betriebsgenehmigung beantragen können, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie wohnen. Bei juristischen Personen, also Unternehmen, Vereinen oder Organisationen, ist der Sitz ausschlaggebend. Das LBA ist zuständig, wenn sich Ihr Wohn- oder Hauptgeschäftssitz in einem der folgenden Bundesländer befindet:
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
Liegt Ihr Wohn- oder Hauptgeschäftssitz in einem anderen Bundes-land, wenden Sie sich bitte an die dortige Landesluftfahrtbehörde. Juristische Personen, die über ein Light Unmanned Aircraft Opera-tor Certificate (LUC) verfügen, beantragen ihre UAS-Betriebsgenehmigung unabhängig vom Hauptgeschäftssitz immer beim LBA. In Ihrem Antrag machen Sie unter anderem Angaben
- zum Betriebsgebiet
- zur Risikobewertung
- zum Betriebshandbuch
Falls Sie erstmalig eine UAS-Betriebsgenehmigung beantragen, empfiehlt es sich, vorab die zuständige Behörde für ein Vorgespräch zu kontaktieren. In diesem können Sie unter anderem Fragen zu Ihrem UAS-Betrieb und den notwendigen Antragsunterlagen klären.
Eine durch das LBA erteilte Betriebsgenehmigung ist jeweils für 2 Jahre gültig.
Als UAS-Betreiber oder UAS-Betreiberin können Sie neben der erstmaligen Beantragung auch
- eine bestehende Betriebsgenehmigung verlängern,
- zurückgeben oder
- Änderungen der Betriebsgenehmigung vornehmen.
Online-Dienst
Betriebsgenehmigung für unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie "speziell" online beantragen
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Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 5
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonzeiten: Montag: 10:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 531 2355-3598(Informationen zur Benennung von Stellen (PStF) zur Durchführung von Theorieprüfungen für Fernpiloten)
Telefon Festnetz: +49 531 2355-3580
E-Mail: pstf@lba.de
E-Mail: uas@lba.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung
erforderliche Unterlagen
- Online-Antrag
- Betriebshandbuch und referenzierte Dokumente, zum Beispiel Liste des Personals, Liste der Betriebsgebiete oder Liste der Form-blätter
- Risikobewertung nach
- einem Predefined Risk Assessment (PDRA) oder
- einem Specific Operations Risk Assessment (SORA)
- Datei mit den Koordinaten des Betriebsgebiets
bei Änderungen an einer bestehenden UAS-Betriebsgenehmigung:
- Änderungsantrag
- geändertes Betriebshandbuch mit eventuell ausgelagerten Dokumenten
- geändertes Betriebsgebiet
- geänderte Risikobewertung
falls Sie einen der Anträge in Vertretung für eine andere, zum Bei-spiel minderjährige Person stellen:
- Vollmacht
falls Sie die Betriebsgenehmigung per Post beantragen, benötigen Sie zur Authentifizierung
- für natürliche Personen:
- Personalausweis
- Reisepass oder
- Aufenthaltstitel, jeweils in Kopie
- für juristische Personen:
- Handels- oder Vereinsregisterauszug mit
- Kopie Personalausweis oder Reisepass und
- Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person
Voraussetzungen
- Sie sind beim LBA als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber registriert.
- Ihr UAS-Betrieb ist der "speziellen" Betriebskategorie zuzuordnen. Dies ist der Fall,
- sobald eine Bedingung der Betriebskategorie "offen" nicht erfüllt wird und
- keines der Kriterien der Betriebskategorie "zulassungspflichtig" zutrifft.
Hinweis: Welche Bedingungen für die Betriebskategorien "offen" und "zulassungspflichtig" gelten, können Sie Artikel 4 beziehungsweise Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entnehmen.
- Der geplante Flug Ihres UAS entspricht keinem der Standardszenarien.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EU) Nummer 2018/1139
- Artikel 5, 12 und 18d Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
- Punkte UAS.SPEC.030, UAS.SPEC.040 und UAS.SPEC.060 Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
- § 21b Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
- § 2 Absatz 1 Kostenverordnung der Luftfahrtverwal-tung (LuftkostV) sowie Anlage Gebührenverzeichnis
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Sie können die UAS-Betriebsgenehmigung online oder per Post beantragen.
- Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und samt der Unterlagen per Post an das LBA senden.
- Das LBA prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten
- einen Gebührenbescheid sowie
- eine Betriebsgenehmigung oder
- einen Ablehnungsbescheid.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Fristen
Für das Beantragen einer Betriebsgenehmigung besteht keine Frist.
Anhörungsfrist: 1 bis 3 Monate (Beantragen Sie die Verlängerung einer bestehenden Betriebsgenehmigung frühestens 3 Monate und spätestens 1 Monat vor Ablauf der Betriebsgenehmigung)
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
2 bis 24 Wochen (Die Dauer ist abhängig davon, auf welchem Specific Assurance and Integrity Level (SAIL) Ihr UAS-Betrieb einzustufen ist.)
Kosten
Gebühr für Erteilung einer Betriebsgenehmigung: Gebühr ab 200.00 EUR bis 2000.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gebühr für Erteilung einer Betriebsgenehmigung: Gebühr ab 40.00 EUR bis 400.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gebühr für Erteilung einer Betriebsgenehmigung: Abgabe ab 50.00 EUR bis 500.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 04.12.2023
Stichwörter
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