Erklärung über den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) der Kategorie „speziell“ Entgegennahme eines anderen EU-Mitgliedstaat

    Betriebserklärung für den grenzübergreifenden Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie "speziell" abgeben

    Sie möchten ein unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) unter Standardszenarien in der Betriebskategorie "speziell" grenzübergreifend betreiben? Dann reichen Sie bitte Ihre bestehende Betriebserklärung und die Eingangs- und Vollständigkeitsbestätigung beim Luftfahrt-Bundesamt ein.

    Beschreibung

    Sie sind als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland registriert und möchten ein UAS unter Standardszenarien in der Betriebskategorie "speziell" in Deutschland betreiben? Dann reichen Sie bitte Ihre bestehende Betriebserklärung und die Eingangs- und Vollständigkeitsbestätigung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ein.

    Die Betriebserklärung ist jenes Formular, das Sie bei Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde eingereicht haben, um in Ihrem Land den UAS-Betrieb durchführen zu dürfen.

    Verfügen Sie hingegen über das Light Unmanned Aircraft Operator Certificate (LUC) inklusive der Erlaubnis, eigenständig ein neues Betriebsgebiet hinzuzufügen, müssen Sie lediglich Ihr LUC mit dem Genehmigungsumfang einreichen.

    Die EASA, die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (European Union Aviation Safety Agency), erstellt und überwacht einheitliche Sicherheits- und Umweltstandards für die zivile Luftfahrt auf europäischer Ebene. Weitere Informationen und eine Liste der Mitgliedstaaten finden Sie auf den Internetseiten der EASA.

    Online-Dienst

    Betriebserklärung für den grenzübergreifenden Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie "speziell" online abgeben

    ID: B100019_110136015

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 5

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Str. 26

    38108 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    Telefonzeiten: Montag: 10:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 531 2355-3598(Informationen zur Benennung von Stellen (PStF) zur Durchführung von Theorieprüfungen für Fernpiloten)

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-3580

    E-Mail: pstf@lba.de

    E-Mail: uas@lba.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    • Betriebserklärung
    • Eingangs- und Vollständigkeitsbestätigung, die Sie von Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde bei der Abgabe Ihrer Betriebserklärung erhalten haben

    Falls eine Genehmigung als LUC vorliegt:

    • Antragsformular
    • vereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC) mit Genehmigungsumfang

    Voraussetzungen

    • Sie leben in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland.
    • Sie sind bei Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber registriert und
    • haben bei dieser eine Betriebserklärung abgegeben.
    • Der Flug Ihres UAS entspricht einem der Standardszenarien.
    • Ihr UAS-Betrieb ist der "speziellen" Betriebskategorie zuordnen. Dies ist der Fall,
      • sobald eine Bedingung der Betriebskategorie "offen" nicht erfüllt wird und
      • keines der Kriterien der Betriebskategorie "zulassungspflichtig" zutrifft.

    Hinweis: Welche Bedingungen für die Betriebskategorien "offen" und "zulassungspflichtig" gelten, können Sie Artikel 4 beziehungsweise Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entnehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Ihre UAS-Betriebserklärung oder Ihr vereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC) für den grenzübergreifenden Betrieb eines UAS unter Standardszenarien in der Betriebskategorie "speziell" können Sie online oder per Post abgeben.

    Online-Abgabe:

    • Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
    • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
    • Das LBA prüft Ihren Antrag und legt Ihre Dokumente ab.
    • Wenn Sie ein LUC besitzen: Sie erhalten eine Eingangs- und Vollständigkeitsbestätigung.
    • In allen anderen Fällen: Sie erhalten keine Bestätigung über den Eingang.
    • Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
    • Drucken Sie den ausgefüllten Online-Antrag aus und senden diesen per Post an das LBA.
    • Das LBA prüft Ihren Antrag und legt Ihre Dokumente ab.
    • Wenn Sie ein LUC besitzen: Sie erhalten eine Eingangs- und Vollständigkeitsbestätigung.
    • In allen anderen Fällen: Sie erhalten keine Bestätigung über den Eingang.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Mit Eingang Ihrer Betriebserklärung ist der Antragsprozess abgeschlossen. Es gibt daher keine Bearbeitungsdauer.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Drohnenregistrierung, Grenzübergreifend, Drohnenpilot, Unmanned Aircraft System, Betriebskategorie speziell, UAS, Unmanned Aerial Vehicle, Cross-border operation, Spezielle Kategorie, Cross-border, Luftverkehrsgesetz, Unbemanntes Luftfahrzeugsystem, e-ID, Standardszenario, Szenario, Betreiberin, EASA, Fernpilot, Betriebserklärung, LBA, Specific category, UAS-Betriebserklärung, Unbemanntes Luftfahrzeug, Drohne, Betreiber, Luftfahrt-Bundesamt, Ferngesteuerter Flugkörper, Flugmodell, UAS-Betreibernummer, Grenzübergreifender Betrieb, LUC, Fernpilotin, STS, Drohnenpilotin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English