Betriebserklärung für unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie "speziell" abgeben
Sie möchten in Deutschland ein unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) unter Standardszenarien in der Betriebskategorie "speziell" betreiben? Dann benötigt das Luftfahrt-Bundesamt eine entsprechende Erklärung von Ihnen.
Beschreibung
Wenn Sie als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) registriert sind und ein UAS unter Standardszenarien in der Betriebskategorie "speziell" betreiben wollen, reichen Sie eine Erklärung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ein.
Vergewissern Sie sich vor Abgabe Ihrer UAS-Betriebserklärung, dass der geplante Flug Ihres UAS den definierten Standardszenarien entspricht. Nur in diesen Fällen ist eine Betriebserklärung ausreichend. Andernfalls müssen Sie eine Betriebsgenehmigung beantragen.
In der UAS-Betriebserklärung geben Sie unter anderem an:
- das zutreffende Standardszenario
- den Hersteller des UAS
- das UAS-Modell
- die UAS-Seriennummer
Sie bestätigen zudem die Einhaltung der geltenden rechtlichen Bestimmungen.
Neben der Abgabe einer Betriebserklärung können Sie auch eine bestehende Betriebserklärung zurückgeben.
Unbemannte Luftfahrzeuge werden international Unmanned Aircraft Systems (UAS) genannt. Dazu gehören Drohnen und Flugmodelle.
Es gibt drei Betriebskategorien für UAS. Für die Betriebskategorien "speziell" und "zulassungspflichtig" müssen Sie behördliche Genehmigungen einholen. Für die "offene" Betriebskategorie brauchen Sie keine behördliche Genehmigung.
Für Einsätze von UAS in der speziellen Kategorie hat die Europäische Union Standardszenarien mit konkreten Randbedingungen, Sicherheitsvorgaben und Maßnahmen zur Risikominderung definiert.
Online-Dienst
Betriebserklärung für unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie "speziell" online abgeben
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- giropay
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 5
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonzeiten: Montag: 10:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 531 2355-3598(Informationen zur Benennung von Stellen (PStF) zur Durchführung von Theorieprüfungen für Fernpiloten)
Telefon Festnetz: +49 531 2355-3580
E-Mail: pstf@lba.de
E-Mail: uas@lba.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
Wenn Sie eine bestehende UAS-Betriebserklärung zurückgeben möchten:
- Antragsformular
- Eingangs- und Vollständigkeitsbestätigung, die Sie vom Luftfahrt-Bundesamt bei der Abgabe Ihrer Betriebserklärung erhalten haben
Falls Sie die Betriebserklärung per Post abgeben oder zurückgeben, benötigen Sie zur Authentifizierung:
- für natürliche Personen:
- Personalausweis (Kopie),
- Reisepass (Kopie) oder
- Aufenthaltstitel (Kopie).
- für juristische Personen:
- Handels- oder Vereinsregisterauszug mit
- Kopie vom Personalausweis oder Reisepass und
- Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person.
Voraussetzungen
- Sie sind als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber beim LBA registriert.
- Der Flug Ihres UAS entspricht einem der Standardszenarien.
- Ihr UAS-Betrieb ist der "speziellen" Betriebskategorie zuzuordnen. Dies ist der Fall,
- sobald eine Bedingung der Betriebskategorie "offen" nicht erfüllt wird und
- keines der Kriterien der Betriebskategorie "zulassungspflichtig" zutrifft.
Hinweis: Welche Bedingungen für die Betriebskategorien "offen" und "zulassungspflichtig" gelten, können Sie Artikel 4 beziehungsweise Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entnehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Verfahrensablauf
Die Abgabe oder Rückgabe einer UAS-Betriebserklärung können Sie online oder per Post erledigen.
Online-Antrag:
- Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie die für Ihre Authentifizierung erforderliche Unterlage hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Das LBA prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten:
- Eingangs- und Vollständigkeitsbestätigung
- Gebührenbescheid
- Sie überweisen die Gebühr.
Antrag per Post:
- Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Drucken Sie den ausgefüllten Online-Antrag aus und senden diesen per Post an das LBA.
- Das LBA prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten:
- Eingangs- und Vollständigkeitsbestätigung
- Gebührenbescheid
- Sie überweisen die Gebühr.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
1 bis 7 Tage (Sind alle Angaben vollständig, dauert die durchschnittliche Bearbeitung zwischen 1 Tag und 1 Woche.)
Kosten
Die Gebühr für die Betriebsgenehmigung eines unbemannten Fluggerätes in der Betriebskategorie "speziell". Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.: Gebühr 200.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Status Bibliothekseintrag
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.07.2023
Stichwörter
Drohnenpilotin, LBA, Unmanned Aerial Vehicle, Betreiberin, Unbemanntes Luftfahrzeug, Unbemannte Luftfahrzeugsysteme, Spezielle Kategorie, Drohnenpilot, Drohne, Luftverkehrsgesetz, Luftfahrt-Bundesamt, e-ID, Drohnenregistrierung, Fernpilot, STS, Betreiber, Standardszenario, UAS-Betriebserklärung, UAS-Betreibernummer, Betriebskategorie speziell, Ferngesteuerter Flugkörper, Flugmodell, Szenario, Fernpilotin, Unmanned Aircraft System, Betriebserklärung, Specific category, UAS