Mindestausrüstungsliste (MEL) Genehmigung

    Genehmigung von Mindestausrüstungsliste (MEL) für Luftfahrzeuge beantragen oder Meldung für Verlängerung der Wiederherstellungsfrist (RIE) einreichen

    Für die Mindestausrüstungsliste eines Luftfahrzeugs brauchen Sie die Genehmigung durch das Luftfahrt-Bundesamt. Auch Änderungen an einer bestehenden Liste sind genehmigungspflichtig. Wollen Sie die Wiederherstellungsfrist verlängern, müssen Sie das dem Luftfahrt-Bundesamt melden.

    Beschreibung

    Eine Mindestausrüstungsliste (Minimum Equipment List, MEL) für ein oder mehrere Luftfahrzeuge muss das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erstmalig genehmigen. Änderungen an einer bestehenden Mindestausrüstungsliste sind ebenfalls genehmigungspflichtig. Wenn Sie die Wiederherstellungsfrist (Rectification Interval Extension, RIE) verlängern möchten, müssen Sie dies dem LBA melden.

    Als Betreiber eines Luftfahrzeugs können Sie im Bereich Mindestausrüstungsliste Folgendes beantragen beziehungsweise im Bereich Verlängerung der Wiederherstellungsfrist Folgendes melden:

    • Erstgenehmigung einer Mindestausrüstungsliste
    • Revision einer Mindestausrüstungsliste:
      • Änderung der Basis-MEL (MMEL)
      • Aufnahme eines oder mehrerer Luftfahrzeuge in die MEL
      • Herausnahme eines oder mehrerer Luftfahrzeuge aus der MEL
      • Änderung der Ausrüstung eines oder mehrerer Luftfahrzeuge in der MEL
      • Änderung der betrieblichen Verfahren eines oder mehrerer Luftfahrzeuge in der MEL
    • Meldung einer Verlängerung der Wiederherstellungsfrist

    Online-Dienst

    Genehmigung einer Mindestausrüstungsliste (MEL) für Luftfahrzeuge beantragen oder Meldung einer Verlängerung der Wiederherstellungsfrist (RIE) online einreichen

    ID: B100019_118318402

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Überweisung

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten und Telefonzeiten: Montag 08:00 - 15:00 Uhr Dienstag 08:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 15:00 Uhr Freitag 8:00 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-3298(für Erteilung Leitungspersonal)

    Fax: +49 531 2355-3299(für Erteilung Leitungspersonal)

    Fax: +49 531 2355-9099(für Flugbegleiterbescheinigungen)

    E-Mail: RefB2@lba.de

    E-Mail: Kabinensicherheit@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erstgenehmigung und Änderung einer Mindestausrüstungsliste (Minimum Equipment List, MEL):

    • Auflistung der betroffenen Luftfahrzeuge mit Muster, Kennzeichen und Seriennummer
    • Mindestausrüstungsliste 
    • zusätzlich, wenn Änderung der Basis-MEL (MMEL) ausgewählt wurde oder bei Erstgenehmigung:
      • MMEL des Luftfahrzeugmusters
      • Ergänzung oder Supplement zur MMEL oder andere Vorgabedokumente
    • zusätzlich bei Erstgenehmigung oder Revision der Verfahren zur Verlängerung der Wiederherstellungsfrist (Rectification Interval Extension, RIE):
      • CAME oder Auszug aus dem CAME, der das Verfahren beschreibt
    • zusätzlich, wenn Operating and Maintenance Procedures in einem separaten Dokument zur Verfügung stehen:
      • Dokument mit den Operating and Maintenance Procedures
    • zusätzlich, wenn Master-Unterlagen zu Operating and Maintenance Procedures (zum Beispiel MEL-Guide oder Dispatch Deviation Guide) zur Verfügung stehen:
      • Nachweise zu Operating and Maintenance Procedures

    Meldung einer Verlängerung der Wiederherstellungsfrist (Rectification Interval Extension, RIE):

    • Nachweis zur Meldung für jedes betroffene Luftfahrzeug

    Allgemein:

    • weitere für den Antrag relevante Unterlagen

    Voraussetzungen

    • Sie können den Antrag nur stellen, wenn Sie in Deutschland ansässig sind.
    • Der Antrag ist möglich für
      • CAT-,
      • NCC-, und
      • SPO-Betreiber
    • Als CATBetreiber müssen Sie ein Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC) besitzen beziehungsweise beantragt haben.
    • Als NCC- und SPO-Betreiber müssen Sie eine Declaration besitzen beziehungsweise eingereicht haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

    Verfahrensablauf

    Sie können die erstmalige Genehmigung einer Mindestausrüstungsliste (Minimum Equipment List, MEL) und die Änderung einer bestehenden MEL online über das Bundesportal beantragen. Ebenso können Sie die Verlängerung der Wiederherstellungsfrist (Rectification Interval Extension, RIE) melden.

    • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie den Antrag online ab.
    • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
    • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und sendet Ihnen
      • einen Bescheid und
      • einen Kostenbescheid.
    • Sie bezahlen die Gebühren.

    Fristen

    Antragsfrist: 90 Tage (Ab Inkrafttreten der revidierten Basis-MEL oder Veröffentlichung der Master-Unterlagen zu Operating and Maintenance Procedures.)

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    30 Tage (Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 30 Tage. Sollte die Bearbeitung länger dauern, informiert Sie das LBA hierüber innerhalb von 30 Tagen.)

    Kosten

    Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.: Gebühr ab 60.00 EUR bis 1500.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2024

    Stichwörter

    Luftfahrt-Bundesamt, Luftfahrzeugmuster, Non-commercial operations, Ausrüstung, Flugzeug, Hubschrauber, Rectification Interval Overrun, Gewerblicher Luftverkehrsbetrieb, Mindestausrüstungsliste, CAT, Minimum Equipment List, Commercial operations, MEL, NCC, LBA, Luftfahrzeuge, RIE, Rectification Interval Extension, Luftfahrzeug, Konformitätserklärung, Ausrüstungsgegenstände, Nichtgewerblicher Flugbetrieb, Verlängerung der Wiederherstellungsfrist, Commercial Air Transport

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de